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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 2 Kurmärkische Kammer D 1562 |
Titel: | Jurisdiktion über die Mahlpflichtigen |
Darin: | Enthält v. a.: Erlass des Generaldirektoriums an die Kriegs- und Domänenkammer vom 22.09.1773, wonach keine Jurisdiktion der Obrigkeit der Zwangsmühle über die unter anderen Gerichten stehenden Zwangsgäste besteht, sondern nur das Mittel der Pfändung möglich ist. - Erlass des Generaldirektoriums an die Kriegs- und Domänenkammer vom 22.11.1780 in selber Frage mit Bezug auf die Eingabe des Mühlenmeisters Borchard gegen dem Mühlenzwang zuwiderhandelnde Bürger von Köpenick. - Erlass des Generaldirektoriums an die Kriegs- und Domänenkammer vom 17.01.1781 und Bescheid an Borchard, wonach als forum speziale causae die Gerichtsbarkeit gegen Müller und Mahlpflichtige anderer Jurisdiktion möglich ist, wenn sie sich ihrer Mahlpflichtigkeit entziehen. |
Dat. - Findbuch: | 1773 - 1781 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=918270 |
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