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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 2 Kurmärkische Kammer D 1585 |
Titel: | Klage des Magistrats zu Brandenburg und des Pächters der Brandenburger Kämmereimühle, Mühlenmeisters Michael Otto, gegen das Amt Potsdam und das dortige Windmüllergewerk wegen Streitigmachung des Zwangsmahlrechts der Brandenburger Mühlen für die Potsdamer Bäcker und Mehlhändler |
Darin: | Enthält v. a.: Klage des Magistrats zu Brandenburg gegen das neue Regulativ für das Potsdamer Mahlwesen von 1772, wonach die Potsdamer Bäcker, Brauer und Branntweinbrenner ihren sämtlichen Bedarf auf den dortigen königlichen Wassermühlen und bei deren Verhinderung auf den dortigen Windmühlen zu mahlen haben und erst bei deren 48-stündiger Verhinderung die Mühlen von Brandenburg und Saarmund nutzen dürfen.- Entscheid, wonach der Magistrat zu Brandenburg kein Zwangsrecht auf das Gemahl der Potsdamer Bäcker und Branntweinbrenner hat, aber befugt ist, das von diesen und den Mehlhändlern außerhalb Potsdams aufgekaufte und nicht in Potsdam gelagerte Getreide zu vermahlen, wenn sie von den Potsdamer Wasser- und Windmühlen nicht befriedigt werden können, und auch das in Potsdam gelagerte Getreide zu vermahlen, wenn weder die Potsdamer noch die Saarmunder Mühlen dazu in der Lage sind. |
Dat. - Findbuch: | 1774 - 1781 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=918295 |
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