2 Kurmärkische Kammer D 1585; Klage des Magistrats zu Brandenburg und des Pächters der Brandenburger Kämmereimühle, Mühlenmeisters Michael Otto, gegen das Amt Potsdam und das dortige Windmüllergewerk wegen Streitigmachung des Zwangsmahlrechts der Brandenburger Mühlen für die Potsdamer Bäcker und Meh

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:2 Kurmärkische Kammer D 1585
Titel:Klage des Magistrats zu Brandenburg und des Pächters der Brandenburger Kämmereimühle, Mühlenmeisters Michael Otto, gegen das Amt Potsdam und das dortige Windmüllergewerk wegen Streitigmachung des Zwangsmahlrechts der Brandenburger Mühlen für die Potsdamer Bäcker und Mehlhändler
Darin:Enthält v. a.: Klage des Magistrats zu Brandenburg gegen das neue Regulativ für das Potsdamer Mahlwesen von 1772, wonach die Potsdamer Bäcker, Brauer und Branntweinbrenner ihren sämtlichen Bedarf auf den dortigen königlichen Wassermühlen und bei deren Verhinderung auf den dortigen Windmühlen zu mahlen haben und erst bei deren 48-stündiger Verhinderung die Mühlen von Brandenburg und Saarmund nutzen dürfen.- Entscheid, wonach der Magistrat zu Brandenburg kein Zwangsrecht auf das Gemahl der Potsdamer Bäcker und Branntweinbrenner hat, aber befugt ist, das von diesen und den Mehlhändlern außerhalb Potsdams aufgekaufte und nicht in Potsdam gelagerte Getreide zu vermahlen, wenn sie von den Potsdamer Wasser- und Windmühlen nicht befriedigt werden können, und auch das in Potsdam gelagerte Getreide zu vermahlen, wenn weder die Potsdamer noch die Saarmunder Mühlen dazu in der Lage sind.
Dat. - Findbuch:1774 - 1781
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=918295
 
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