2 Kurmärkische Kammer D 2168; Reglement über die Höhe des von jedem Schulzen und Lehnbauern in den kurmärkischen Ämtern jährlich zu zahlenden Kanons nach Aufhebung der Caducität der Schulzen- und Bauernlehn; 1721 (Akte)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:2 Kurmärkische Kammer D 2168
Titel:Reglement über die Höhe des von jedem Schulzen und Lehnbauern in den kurmärkischen Ämtern jährlich zu zahlenden Kanons nach Aufhebung der Caducität der Schulzen- und Bauernlehn
Dat. - Findbuch:1721
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=918905
 
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