2 Kurmärkische Kammer F 460; Erhebung des doppelten "Schleusenaufzugsgeldes" durch den Oberamtmann Stecher zu Spandau von denjenigen, welche die dortigen Schleusen während der Zeiten des Flößereiverbotes benutzen, als Entschädigung für das den Mühlen durch den Schleusenbetrieb entzogene Wasser; 1747

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:2 Kurmärkische Kammer F 460
Titel:Erhebung des doppelten "Schleusenaufzugsgeldes" durch den Oberamtmann Stecher zu Spandau von denjenigen, welche die dortigen Schleusen während der Zeiten des Flößereiverbotes benutzen, als Entschädigung für das den Mühlen durch den Schleusenbetrieb entzogene Wasser
Dat. - Findbuch:1747 - 1748
Frühere Signaturen:2. Forstreg. Flößerei-S. Fach 1 Nr. 1
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=939559
 
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