2404 BPOLFLS; Rep. 2404 Bundespolizeifliegerstaffel Blumberg; 1991-2016 (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 2404 Bundespolizeifliegerstaffel Blumberg
Dat. - Findbuch:1991 - 2016
Vorwort:Die Bundespolizeifliegerstaffel Ost wurde am 3. Oktober 1990 im Zuge der Wiedervereinigung in Berlin aufgestellt. Mit der Neuorganisation der Bundespolizei ab 1. März 2008 erfolgte die Umbenennung in Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg. Im Zuge der Umstrukturierung veränderte sich auch die Anbietungspflicht. Alle Unterlagen, die vor dem 01.03.2008 geschlossen wurden, liegen in der Zuständigkeit des Brandenburgischen Landeshauptarchivs. Alle nach dem 01.03.2008 geschlossenen Akten in der Zuständigkeit des Bundesarchivs.

"Die Aufgaben der Bundespolizei-Fliegergruppe im Überblick
Die Einsatzfelder der Polizeihubschrauber des Bundes sind vielfältig: Sie umfassen unter anderem die Überwachung der Grenzen, einschließlich des Küstenmeeres im Bereich der Nord- und Ostsee, die Überwachung der Bahnanlagen aus der Luft, den Transport von Polizeikräften bei Großeinsätzen, die Unterstützung anderer Bundes- und Länderbehörden, die Hilfe bei schweren Unglücks- und Katastrophenfällen im In- und Ausland, den Luftrettungsdienst sowie die Beförderung von sicherheitsgefährdeten Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs des Bundes und der Länder sowie von Staatsgästen der Bundesregierung."
Quelle: https://www.komm-zur-bundespolizei.de/entdecken/bundespolizei-flugdienst/, Stand 27.07.2017

Die Übergabe von Akten erfolgte 2010 und 2013.

Verzeichnungsangaben des Registraturbildners
Vorgänger:Bundespolizeifliegerstaffel Blumberg
Verweis:Das Bundesarchiv ist für die Vewahrung der Unterlagen der Bundespolizei-Fliegerstaffel Blumberg, die nach dem 1.03.2008 geschlossen wurden, zuständig.

Angaben zum Umfang

Umfang:1 lfm

Angaben zu Findmitteln

Findhilfsmittel:Ablieferungsverzeichnis

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 2404 Bundespolizeifliegerstaffel Blumberg, Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält nur Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen nach § 5 Abs. 1 BArchG 30 Jahre
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=96019
 
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