3B; Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder); 1602-1952 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:3B
Titel:Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder)
Vorwort:Behördengeschichte

1. Allgemeiner Überblick
Die Stein-Hardenbergschen Reformen beseitigten die Vielzahl der in den alten Territorien bestehenden Behörden des vormodernen Staates zugunsten einheitlich organisierter Provinzialbehörden. Zugleich wurden Justiz- und Verwaltungsfunktionen auch institutionell geschieden. Die entsprechend der Verordnung vom 26. Dezember 1808 errichtete Neumärkische Regierung übernahm ab Februar 1809 Aufgaben folgender neumärkischer Behörden: der Kriegs- und Domänenkammer, der Zoll- und Akzisedirektion, des Amtskirchenrevenuendirektoriums, und – soweit es die Verwaltung der Hoheits-, Grenz- und Gnaden-Sachen betraf – auch der alten, zum Oberlandesgericht umgebildeten Regierung. Die neue Regierung vereinigte damit die Funktion sämtlicher Ressorts der staatlichen Verwaltung in einer Behörde, und es gab kein Ministerium, von dem sie nicht für bestimmte Geschäftszweige Weisungen erhalten hätte. Erst allmählich entstanden neben ihr auf mittlerer Ebene wieder einzelne Fachbehörden, denen die Regierung bestimmte Aufgabengebiete abtrat.
Struktur und Geschäftsbereich der Regierung Frankfurt (Oder) waren die gleichen wie bei der Regierung Potsdam. Die Geschäfte waren – zeitweilig wechselnd – verschiedenen Abteilungen zugeteilt. Doch hatte die 1826 eingeführte Struktur im Wesentlichen bis zur Aufhebung der Behörde Bestand. 1826 wurden vier Abteilungen eingerichtet. In allen Abteilungen wurden die Geschäfte zunächst kollegialisch, seit 1881 in der Abteilung I, seit 1933 aber auch in den Abteilungen II und III unter alleiniger Verantwortung des Regierungspräsidenten bearbeitet.
Reformvorhaben zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung, die Umgestaltung der Verwaltung nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip und ihre Dienstbarmachung für die Erfordernisse der Kriegsvorbereitung führten seit 1933 zu Umstrukturierungen und Aufgabenveränderungen, wenngleich eine durchgreifende Neuordnung der Verwaltung auf der Mittelstufe bis 1945 nicht mehr zustande kam. Durch das „Gesetz über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten“ vom 15. Dezember 1933 und die „Zweite Verordnung über den Neuaufbau des Reiches“ vom 27. November 1934 erhielt der Oberpräsident das Recht, Anweisungen an den Regierungspräsidenten zu erlassen, wurde aber damit nicht dessen Dienstvorgesetzter. Einschneidend wirkte auch die weitgehende Beseitigung der kommunalen Selbstverwaltung auf Provinzial- und Bezirksebene. Mit Ausbruch des 2. Weltkriegs kamen auf die Regierung zusätzliche Aufgaben zu, v. a. im Bereich der Kriegswirtschaft und der Sozialfürsorge. Mit der Einnahme von Frankfurt (Oder) durch sowjetische Truppen im April 1945 hörte die Regierung Frankfurt (Oder) auf zu bestehen. Ihre Aufgaben, soweit sie in deutscher Hand belassen wurden, übernahm die von der sowjetischen Besatzungsmacht am 5. Juli 1945 eingesetzte Provinzialverwaltung Mark Brandenburg für das Gebiet westlich von Oder und Neiße. Die jenseits von Oder und Neiße gelegenen Teile des Regierungsbezirks, die Neumark und die östlichen Teile der Niederlausitz, fielen als Folge der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 an Polen.

2. Aufgaben in den Abteilungen, nachgeordnete und angegliederte Behörden
Die Abteilung des Innern, seit 1881 Präsidialabteilung, seit 1933 Allgemeine Abteilung genannt, bearbeitete u. a. Landeshoheitssachen, Polizeiangelegenheiten im engeren und weiteren Sinne, Militärsachen, Medizinal- und Veterinärsachen, das Kommunal-, Siedlungs- und Sozialwesen, die Handels- und Gewerbesachen, die Förderung der Landwirtschaft und den Land- und Wasserbau. Die Abteilung I befasste sich weiterhin mit den vom Behördenchef zu erledigenden Präsidialangelegenheiten, den Organisations- und Personalsachen der Regierung und der Aufsicht über die Landräte.
Die Wege- und Chausseebausachen gab die Abteilung I 1876 an die an die neu errichtete provinzielle Selbstverwaltung ab. Zuvor wurden 1874 die Verwaltung des Strombaus und die Schifffahrtspolizei auf der Oder an den Oberpräsidenten in Breslau, schließlich auch 1886 die Wasserbauverwaltung der mittleren Spree und des Friedrich-Wilhelm-Kanals auf den Regierungspräsidenten in Potsdam übertragen. Die Aufsicht über die im Regierungsbezirk liegenden Haftanstalten ging 1918 an den Generalstaatsanwalt beim Kammergericht über. Den Bereich der politischen Polizei zog seit 1933 die Staatspolizeistelle Frankfurt (Oder) (vgl. Rep. 35 B Staatspolizeistelle Frankfurt [Oder]) an sich.
Zur Durchführung ihrer Aufgaben bediente sich die Abteilung I der verschiedensten Lokalbehörden wie der Landräte und Magistrate, der Gendarmerie, der Gewerbeaufsichtsämter, Kreisärzte und Kreistierärzte, der Staatshochbauämter, Kulturbauämter, Deichverbände und seit 1920 der Katasterämter und Staatlichen Kreiskassen.
Die Abteilung II für Kirchen- und Schulwesen übte die aus dem landesherrlichen Patronat gegenüber den Kirchen erwachsenden Aufgaben aus, soweit nicht das Konsistorium zuständig wurde. Ihr unterstand weiter das Volksschulwesen, das mit Hilfe von Kreisschulinspektoren beaufsichtigt wurde. Schließlich verwaltete die Abteilung (bis zur Übernahme durch die Domänenverwaltung 1943) den umfangreichen Land- und Forstbesitz des nach dem Übergang an Preußen 1817 säkularisierten Zisterzienserklosters Neuzelle, da die Einkünfte des Stiftsfonds nicht dem allgemeinen Staatshaushalt zufließen, sondern ausschließlich Wohltätigkeits- und Unterrichtszwecken zugute kommen sollten. Der Stiftsverwaltung dienten an nachgeordneten Behörden das Rentamt Neuzelle und die Stiftsoberförstereien Neuzelle und Siehdichum.
Die Abteilung III für direkte Steuern, Domänen und Forsten verwaltete die fiskalischen Einnahmen und die staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Besitzungen. Insbesondere war die Zahl der neumärkischen Domänen, von denen ein Teil nach 1809 zur Deckung der Kriegsschulden verkauft worden war, durch die Übernahme der ehemaligen Johanniterordensgüter und der im Kreise Lebus gelegenen Güter der aufgehobenen Universität Frankfurt 1815 wieder erheblich erhöht worden. Der Domänenverwaltung unterstanden die Domänen und Rentämter und die Domänenpächter. Der Forstverwaltung, die 1934 als Regierungsforstamt vom Regierungspräsidenten unabhängig wurde, waren Forstinspektionen, Oberförstereien und Forstkassen nachgeordnet. Die Restaufgaben aus dem Verwaltungsbereich der direkten Steuern hatte 1920 nach dem Übergang an das Reich die Abteilung I übernommen. Neben der Domänenverwaltung gehörten ab 1933 zum Aufgabenbereich der Abteilung III, die seitdem Landwirtschaftliche Abteilung hieß, nur die zuvor von Abteilung I bearbeiteten Land- und Wasserwirtschaftssachen.
Allein in der Provinz Brandenburg waren den Regierungen besondere Abteilungen für indirekte Steuern als Abteilung IV angeschlossen, deren Aufgaben 1876 auch in dieser Provinz eine Provinzialsteuerdirektion (vgl. Rep. 26E Provinzialsteuerdirektion) übernahm.
Nur zeitweilig, seit 1840, war der Regierung als Landwirtschaftliche Abteilung die Generalkommission für die Neumark und die Niederlausitz eingegliedert. 1873 wurde sie wieder verselbständigt und als Generalkommission in Frankfurt (Oder) mit den Separationsverfahren in der ganzen Provinz Brandenburg betraut (vgl. Rep. 24 Generalkommission/Landeskulturamt).
Der Regierung Frankfurt (Oder) waren verschiedene Behörden angegliedert: Der 1876 in Durchführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 gebildete Bezirksrat wirkte als Beschlussbehörde für den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) bei der Aufsicht über die Kommunalverwaltung, die Schulen, den Wegebau und bei anderen Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung mit. An seine Stelle trat 1884 durch Vereinigung mit dem Bezirksverwaltungsgericht der Bezirksausschuss. Den Vorsitz des Bezirksrates bzw. des Bezirksausschusses hatte der Regierungspräsident inne (vgl. Rep. 31B Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Frankfurt [Oder]). Auch das 1912 der Regierung angegliederte Oberversicherungsamt unterstand dem Vorsitz des Regierungspräsidenten. Auf Grund der Reichsversicherungsordnung wirkte es als höhere Spruch-, Beschluss- und Aufsichtsbehörde in Angelegenheiten der Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung für den Regierungsbezirk (vgl. Rep. 49B Oberversicherungsamt Frankfurt [Oder]).

3. Der Regierungsbezirk
Der Regierungsbezirk umfasste zunächst 1809 nur das Gebiet der Neumark, wurde aber nach dem Wiener Kongress bei der erforderlichen Neuorganisation des preußischen Staates 1816 wesentlich erweitert. Hinzugelegt wurden von den ehemals sächsischen Landesteilen die gesamte Niederlausitz, die Herrschaften Doberlug und Sonnewalde, die Ämter Finsterwalde und Senftenberg, die Herrschaft Hoyerswerda und der preußisch gewordene Teil des oberlausitzischen Kreises Bautzen. Weiter traten hinzu aus der Kurmark die Kreise Cottbus und Lebus sowie die Herrschaft Beeskow, von Schlesien der Kreis Schwiebus und einige Güter des Kreises Sagan, von Posen die Stadt Schermeisel, von Pommern einige Güter südlich Bernstein. Abgetrennt wurden dagegen die neumärkischen sog. Hinterkreise Dramburg und Schivelbein, die an den Regierungsbezirk Köslin fielen, und der Nordteil des Kreises Arnswalde, der an den Regierungsbezirk Stettin überging. Gleichzeitig verlegte die Regierung ihren Sitz von Königsberg/Nm., wohin die neumärkischen Landesbehörden aus der von Franzosen besetzten Festung Küstrin geflüchtet waren, in die alte Handels- und Messestadt Frankfurt, die nunmehr den Mittelpunkt des neuen Verwaltungsbezirks bildete. Seit 1816 nannte sich die Behörde nicht mehr Regierung der Neumark und der Niederlausitz, sondern einfach Regierung zu Frankfurt.
Die Abtretung des Gebietes um Hoyerswerda an den Bezirk Liegnitz 1825 und die Rückkehr der Herrschaft Beeskow an den Regierungsbezirk Potsdam 1836 brachten räumlich keine wesentliche Einbuße. In diesem Umfang bestand der Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) unverändert ein Jahrhundert lang. Im Zusammenhang mit den Veränderungen bei der Auflösung der östlich benachbarten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen fand 1938 ein Gebietsaustausch mit dem Regierungsbezirk Schneidemühl statt.
Der Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) wurde 1816 in folgende landrätliche Kreise eingeteilt: Arnswalde, Calau, Cottbus, Crossen, Frankfurt, Friedeberg, Guben, Königsberg, Küstrin, Landsberg, Lebus, Luckau, Lübben, Soldin, Sorau, Spremberg-Hoyerswerda, Sternberg, Züllichau-Schwiebus. Nach dem Übergang des Kreisteils Hoyerswerda an den Regierungsbezirk Liegnitz verblieb seit 1825 ein Kreis Spremberg. Auf Betreiben der Stände wurde 1827 der Landkreis Frankfurt aufgelöst und der Kreis Küstrin 1836 wieder in den Kreis Königsberg/Nm. eingegliedert. Die Hauptstadt des Regierungsbezirks bildete seit 1828 den Stadtkreis Frankfurt. Der Kreis Sternberg wurde 1873 in die Kreise Oststernberg und Weststernberg geteilt. Am Ende des 19. Jahrhunderts schieden die Industriestädte Guben (1884), Cottbus (1886), Landsberg (Warthe) (1892) und Forst (1897) aus den sie umgebenden Landkreisen aus und bildeten Stadtkreise. 1938 traten die Kreise Arnswalde und Friedeberg zum Regierungsbezirk Schneidemühl über, während die Kreise Meseritz und Schwerin von dort übernommen wurden.


Bestandsgeschichte

Erste, kaum über 1840 hinausreichende Ablieferungen aus allen Abteilungen der Regierung waren 1909 bis 1913, weitere kurz vor dem Zweiten Weltkrieg in das Geheime Staatsarchiv gelangt. Bis auf einige ältere Ablieferungen wurde der gesamte Bestand im Krieg verlagert und gelangte 1949 in das BLHA. Durch die Behörde selbst fanden ebenfalls verschiedene Aktenauslagerungen in nachgeordnete Dienststellen statt, wo sie im Zuge der Kriegshandlungen meist verloren gingen. Eine Ausnahme bildeten die bis zur Übernahme 1949 im Dom zu Havelberg sichergestellten Lehrerpersonalakten. Soweit sich für das in Frankfurt verbliebene Schriftgut keine Nachfolgebehörden interessierten, ging es im Jahre 1945 und noch kurz danach in erheblichem Umfange verloren. Die immer noch umfangreichen Reste wurden 1949 in das eben entstehende BLHA verbracht. Hier wurden alle Teilbestände der ehemaligen Regierung Frankfurt (Oder) zusammengefügt und der Gesamtbestand von 1951 bis 1965 mit Unterbrechungen geordnet und verzeichnet. Die Ordnung richtete sich im Allgemeinen nach der Struktur der Behörde von 1932, wobei Schwierigkeiten bei der sachgerechten Zusammenführung der ältesten und jüngsten Überlieferung zu überwinden waren. Die Regierung betrieb seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts die Auflösung der Zentralregistraturen und experimentierte nach der Büroreform mit der Einführung eines Dezimalsystems.
Nach der Bewertung einzelner Teilbestände ersetzten ab den 1970er Jahren Findbücher die Findkarteien mit der Titelersterfassung. Die Erarbeitung der Findbücher für die Teilbestände zog sich bis weit in die 1980er Jahre hin. Die Erschließung gleichförmiger Sachgruppen (Einbürgerungen, Wohnungsbaudarlehen), die zunächst ohne Verzeichnung geordnet gelagert wurden, konnte erst Ende der 1990er Jahre aufgenommen und mit der Übertragung der Findbücher in die Archivdatenbank zum Abschluss gebracht werden. Seit 2010 liegen die Erschließungsangaben aus den Findbüchern vollständig in der Archivdatenbank vor.
Im Rahmen des Beständeaustausches mit dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) wurden 2024 die von der kriegsbedingten Auslagerung ausgenommenen und in Berlin-Dahlem verbliebenen Aktenüberlieferungen der Regierung Frankfurt (Oder) an das BLHA übergeben. Die Übernahmen umfassten vor allem ältere Aktenschichten der Kirchen- und Schulabteilung sowie der Abteilung für die Verwaltung der Domänen und Forsten. Die Unterlagen wurden den Teilbeständen Rep. 3B Abteilung II Kirchen- und Schulwesen und Rep. 3B Abteilung III Direkte Steuern, Domänen und Forsten – Domänenregistratur (III D) und Forstregistratur (III F) angefügt. Provenienzabgrenzungen erfolgten bei älteren Akten der Kirchen- und Schulabteilung zu Hospitälern und Waisenhäusern durch Zuweisung zu Beständen der Vorgängerbehörden (Rep. 40B Neumärkisches Konsistorium und Rep. 40C Niederlausitzsches Konsistorium). Die Signaturen des GStA PK sind jeweils im Feld "Frühere Signaturen" aufgenommen und recherchierbar.
Ein umfangreicher älterer Teil der Plankammer der Regierung Frankfurt (Oder) wird weiterhin im GStA PK verwahrt.
Akten der Regierung Frankfurt (Oder) zu Oberförstereien im Kreis Arnswalde und zu Wegebau-Sachen im Kreis Friedeberg befinden sich im Polnischen Staatsarchiv in Stettin (vgl. Staatsarchiv Stettin – Wegweiser durch die Bestände bis zum Jahr 1945, bearb. v. Radoslaw Gazinski u. A., München 2004, S. 86 f.).

Bestandsgliederung

Im Ergebnis der archivarischen Ordnung wurde die Gesamtüberlieferung der Behörde in Teilbestände untergliedert:
Unterlagen aus der Abteilung I (Präsidialabteilung, Allgemeine Abteilung) in den Teilbeständen:
- I Präs: Präsidialregistratur
- I Pol: Polizeiangelegenheiten
- I St: Statistik und Landeskunde, Staatsangehörigkeit und Personenstandswesen
- I Mil: Militärwesen
- I Med: Medizinalwesen
- I Vet: Veterinärwesen
- I Kom: Kommunalangelegenheiten
- I SW: Soziale und Wohlfahrtsangelegenheiten
- I Hb: Hochbauangelegenheiten
- I S: Siedlungs- und Wohnungswesen
- I E: Enteignungen
- I V: Verkehr
- I HG: Handel und Gewerbe
- I L: Landwirtschaft
- I W: Kultur- und Wasserbau, Strom- und Schifffahrtspolizei
- I KR: Kassen- und Rechnungssachen
- I Kat: Katasterangelegenheiten
- I Pers: Personalakten
Unterlagen der Abteilung II (Kirchen- und Schulwesen) in den Teilbeständen:
- II: Kirchen- und Schulwesen
- II Neuzelle: Stiftsverwaltung Neuzelle
- II Pers: Lehrerpersonalakten
Unterlagen der Abteilung III (Direkte Steuern, Domänen und Forsten) in den Teilbeständen:
- III D: Domänenregistratur
- III F: Forstregistratur
- III F Pers: Personalakten der Forstverwaltung
Die Überlieferung von Karten und Plänen der Regierung Potsdam ist im Kartenbestand zusammengefasst:
- Rep. 3B Regierung Frankfurt (Oder) – Karten
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559344
 
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