31B FrankfurtO; Rep. 31B Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Frankfurt (Oder); 1696-1945 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 31B Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Dat. - Findbuch:1696 - 1945
Vorwort:Behördengeschichte

Auf Grund der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wurde 1874 für den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) ein Verwaltungsgericht gebildet, das aus fünf Mitgliedern bestand, von denen zwei vom König ernannt und drei vom Provinziallandtag gewählt wurden. In Durchführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875, die am 1. Januar 1876 in Kraft trat, wurde als Beschlussbehörde für den Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) ein Bezirksrat geschaffen, der sich aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden, einem vom Minister des Innern ernannten höheren Verwaltungsbeamten und vier vom Provinzialausschuss gewählten Mitgliedern zusammensetzte. Die Aufgaben des Bezirksrates bestanden in der Mitwirkung bei der Aufsicht über die Kommunalverwaltung, die Schulen, den Wegebau und andere Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung.
An die Stelle von Bezirksrat und Bezirksverwaltungsgericht trat mit der Einführung des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 am 1. April 1884 ein Bezirksausschuss. Er bestand aus dem Regierungspräsidenten als Vorsitzenden und sechs Mitgliedern, von denen zwei vom König - nach 1918 vom preußischen Staatsministerium - ernannt und vier vom Provinzialausschuss gewählt wurden. Von den ernannten Mitgliedern, die zugleich der Regierung angehörten, musste eines die Qualifikation zum Richteramt, das andere die zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Einer dieser Beamten vertrat den Regierungspräsidenten im Vorsitz und führte den Titel Verwaltungsgerichtsdirektor.
Der Bezirksausschuss arbeitete als Beschlussbehörde und als Verwaltungsgericht, das in erster und zweiter Instanz zu entscheiden hatte. Er stand als Beschlussbehörde dem Regierungspräsidenten zur Mitwirkung bei den Geschäften in Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung zur Seite. In seine Zuständigkeit fielen bestimmte Angelegenheiten der Kommunalaufsicht, des Armenwesens, des Schulwesens, der Wege-, Wasser-, Fischerei-, Jagd-, Bau- und der Gewerbepolizei, des Personenstandwesens und des Steuerwesens. Ferner oblag ihm die Mitwirkung in Enteignungsangelegenheiten.
Durch das preußische Anpassungsgesetz vom 15. Dezember 1933 wurde der Bezirksausschuss als Beschlussbehörde beseitigt, da die Mitwirkung gewählter Gremien bei Verwaltungsbeschlüssen dem Führerprinzip in der NS-Diktatur widersprach. Die betreffenden Aufgaben gingen im wesentlichen auf den Regierungspräsidenten über. Es verblieb von 1934 bis 1945 ein Bezirksverwaltungsgericht.
Beim Verwaltungsgericht wurde 1932 eine besondere Dienststrafkammer errichtet, die zunächst für die Landes- und Kommunalbeamten des Regierungsbezirks und seit 1937 für alle Beamten einschließlich der Reichsbeamten in den Provinzen Brandenburg und Grenzmark Posen-Westpreußen zuständig war.

Bestandsgeschichte

Nach der Auflösung des Bezirksausschusses 1934 waren bei der Behörde starke Kassationen vorgenommen worden. Das archivwürdige Schriftgut gelangte in das Geheime Staatsarchiv, wo es dem Magazinbrand 1945 zum Opfer fiel. Reste der nach 1945 stark dezimierten Registraturen wurden 1949 aus Frankfurt (Oder) in das BLHA übernommen, wo ihre Ordnung und Verzeichnung 1966 erfolgte. Die Erschließung fand mit der Erarbeitung eines Findbuches 1990 ihren Abschluss. 2011 wurden die Verzeichnungsangaben aus diesem Findbuch in die Archivdatenbank übertragen. Aus dem im Rahmen des Beständeaustauschs mit dem Gehemein Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in das BLHA übernommenen Bestand X . HA, Rep. 31 Bezirksausschüsse wurde 2024 ein Aktenband provenienzgemäß dem Bestand angefügt (Nr. 1183).

Angaben zum Umfang

Umfang:10,91 lfm; 1194 Akte(n)
2 Karte(n)

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 31B Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Nr.
BLHA, Rep. 31B Bezirksausschuss/Bezirksverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) K
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=31880
 
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