4B Landvogtei der Neumark U; Rep. 4B Landvogtei der Neumark / Neumärkische Regierung - Urkunden; 1397-1568 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 4B Landvogtei der Neumark / Neumärkische Regierung - Urkunden
Dat. - Findbuch:1397 - 1568
Vorwort:Behördengeschichte:

Das Amt des neumärkischen Hauptmanns oder des Vogts der Mark über der Oder, der erst seit der Mitte des 15. Jahrhunderts Landvogt genannt wurde, entstand in der Mitte des 14. Jahrhunderts. Im Ergebnis der Zersetzung des Vogteisystems schob sich der Landvogt als Zwischeninstanz zwischen die Lokalgewalten der Vögte und den Landesherrn, dessen Vertreter er wurde. Es war meist einer der Vögte, der - unter Beibehaltung seiner Vogtei - Kontrollbefugnisse über die übrigen Vögte erhielt. Zu seinen Aufgaben gehörte die Gerichtsbarkeit, die Polizeihoheit, die Finanz- und Domänenverwaltung, Lehnssachen und die Militärverwaltung. Die Neumark bildete bis 1441 eine Landvogtei, 1441 wurde die Landvogtei Dramburg-Schivelbein abgetrennt. Die Trennung blieb eine Dauerhafte, obgleich beide Ämter häufig in Personalunion verbunden waren. Daneben bestand noch die Landvogtei Sternberg. Die Landvogteien der Neumark und des Landes Sternberg verschwanden zu Beginn der Regierung des Markgrafen Johann von Brandenburg-Küstrin, während die Landvogtei Schivelbein als Mediatgericht erhalten blieb. Das Amt Schivelbein wurde 1540 Johanniterkommende; seit dieser Zeit war der Johanniterkomtur gleichzeitig Landvogt von Schivelbein. Das Amt bestand bis ins 18. Jahrhundert.


Bestandsgeschichte:

Vor 1945 befand sich der Bestand im Geheimen Staatsarchiv in Berlin, danach im Deutschen Zentralarchiv, Abteilung Merseburg. Seit 1963 liegt er im BLHA. Weitere Teile vor allem aus der Zeit des Deutschen Ordens befinden sich im Geheimen Staatsarchiv.

Angaben zum Umfang

Umfang:24 Urkundenausfertigungen
2 Urkundenfotografien

Angaben zu Findmitteln

Findhilfsmittel:Findkartei
Datenbank

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 4B Landvogtei der Neumark / Neumärkische Regierung - Urkunden Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=12447
 
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