452 HWK Pdm; Rep. 452 Handwerkskammer des Bezirkes Potsdam; 1946-1990 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 452 Handwerkskammer des Bezirkes Potsdam
Dat. - Findbuch:1946 - 1990
Vorwort:Geschichte der Einrichtung
Entsprechend der Verordnung über die Umbildung der Vertretungen des Handwerks vom 20. August 1953 stellten die Landeshandwerkskammern, ihre Organe und ihre Kreisgeschäftsstellen mit Wirkung vom 30. September 1953 ihre Tätigkeit ein. Gleichzeitig werden in den Bezirken und Kreisen aus den ehemaligen Landeshandwerkskammern und Kreisgeschäftsstellen Bezirkshandwerkskammern mit ihren Organen und Kreisgeschäftsstellen gebildet. Die Handwerkskammern der Bezirke sind juristische Personen und unterstehen der Aufsicht und Weisungen der Räte der Bezirke. Mitglieder der Handwerkskammer des Bezirkes sind selbständige Handwerker, handwerkliche Einkaufs- und Liefergenossenschaften, handwerkliche Produktionsgenossenschaften und Inhaber von industriellen Kleinbetrieben. Die leitenden Organe der Handwerkskammer des Bezirkes sind die Bezirksdelegiertenkonferenz, der Vorstand der Bezirkshandwerkskammer und das Präsidium der Handwerkskammer des Bezirkes. Die Hauptaufgabe der Handwerkskammer des Bezirkes ist die Organisierung und Anleitung des gesamten Handwerks bei der Steigerung der Produktion von Qualitätsbedarfsgütern und der Dienstleistungen für die Bevölkerung.
Am 28. Juli 1966 wurde vom Vorstand der Handwerkskammer des Bezirkes Potsdam eine Geschäftsordnung als gültige Arbeitsgrundlage für die Organe der Handwerkskammer des Bezirkes und ihrer Kreisgeschäftsstellen beschlossen. Die Handwerkskammer des Bezirkes wird in ihrer gesamten Tätigkeit vom Vorstand geleitet. Der Vorstand setzt sich aus mindestens sechs Vertretern des Handwerks, aus drei Vertretern des Rates des Bezirkes (Abteilung Finanzen, Örtliche Versorgungswirtschaft und Bezirksbauamt) und aus zwei Vertretern des FDGB zusammen. Der Vorsitzende muss ein Vertreter des Handwerks sein. Vorstandssitzungen werden in der Regel alle 6 Wochen durchgeführt. Der Vorstand bildet ein Präsidium, das für die Leitung der Handwerksorganisation zwischen den Vorstandssitzungen verantwortlich ist. Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern, von denen einer Mitglied der Handwerksorganisation und einer der Vertreter des FDGB sein muss. Der Vorsitzende der Handwerkskammer des Bezirkes wird vom Vorstand der Handwerkskammer vorgeschlagen; er wird vom Rat des Bezirkes bestätigt und vertritt die Handwerkskammer des Bezirkes nach außen. Die Kreisgeschäftsstellen der Handwerkskammer des Bezirkes unterstehen dem Vorstand der Handwerkskammer und dem Rat des Kreises.
Am 29. April 1987 fasst der Rat des Bezirkes Potsdam einen Beschluss zur Anleitung und Kontrolle der Handwerkskammer des Bezirkes durch den Rat des Bezirkes und seine Fachorgane. Die Handwerkskammer des Bezirkes ist dem Rat des Bezirkes unterstellt. Der Vorsitzende der Handwerkskammer des Bezirkes, die Stellvertreter des Vorsitzenden und die übrigen Mitglieder des Vorstandes der Handwerkskammer des Bezirkes werden vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes berufen. Dem Mitglied des Rates für Örtliche Versorgungswirtschaft wird die Wahrnehmung der Verantwortung des Rates des Bezirkes zur Anleitung und Kontrolle der Handwerkskammer des Bezirkes übertragen.

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 2012 von der Handwerkskammer Potsdam des Landes Brandenburg übernommen und 2012 erschlossen.
Vorgänger:Handwerkskammer des Landes Brandenburg
Nachfolger:Handwerkskammer Potsdam des Landes Brandenburg

Angaben zum Umfang

Umfang:3.30 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 452 Handwerkskammer des Bezirkes Potsdam Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1544850
 
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