Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 601 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Frankfurt (Oder) - Bezirksverwaltungsbehörde Frankfurt (Oder) |
Dat. - Findbuch: | 1861 - 1995 |
Vorwort: | Geschichte der Behörde Durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 gingen die bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Räte der Bezirke über. Länder, Länderverfassungen und die Länderkammer bestanden de jure bis 1958 weiter. In Durchführung des Gesetzes beschloss der Brandenburgische Landtag durch Gesetz vom 25. Juli 1952 eine neue Kreiseinteilung und die Bildung der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam. Aufbau und Aufgaben der Bezirke wurden durch die "Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke" vom 24. Juli 1952 einheitlich für alle Bezirke der DDR vorgegeben. Danach waren die Organe der Staatsgewalt des Bezirkes der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes. Die Bezirkstage und Räte der Bezirke leiteten unter Wegfall der Gewaltenteilung und bei Überwiegen der exekutiven Aufgaben im Rahmen einer verstärkten Einflussnahme der Zentralgewalt die gesamte ökonomische, soziale und geistig-kulturelle Entwicklung in ihrem Territorium einschließlich der zentral festgelegten Aufgaben. Dabei einbegriffen waren auch Anleitung, Aufsicht und Kontrolle der Arbeit der Kreistage und der Räte der Kreise. Der Bezirkstag war das oberste Organ der Staatsgewalt auf Bezirksebene. Er bestand aus gewählten Abgeordneten. Bis zur ersten Wahl der Bezirkstage im Jahre 1954 nahmen die bisherigen Abgeordneten des ehemaligen brandenburgischen Landtages und weitere vom Landesausschuss der Nationalen Front benannte Abgeordnete diese Funktion wahr. Die Abgeordneten des Bezirkstages wurden zunächst alle vier Jahre, ab 1976 - parallel zu den Volkskammerwahlen - alle fünf Jahre nach dem Prinzip der von der Nationalen Front aufgestellten Einheitsliste gewählt. Die nach einem zentral vorgegebenen Schlüssel von der Einwohnerzahl abhängige Zahl der Abgeordneten bewegte sich in den Anfangsjahren zwischen 60 und 90, nach 1971 zwischen 160 und 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag tagte mindestens viermal im Jahr. Die Beschlüsse des Bezirkstages waren für alle ihm unterstellten Staatsorgane verbindlich und konnten nur von der Volkskammer aufgehoben werden; die Regierung der DDR konnte die Beschlüsse des Bezirkstages vorläufig aussetzen. Der Bezirkstag wählte aus seiner Mitte für die einzelnen Arbeitsbereiche Ständige bzw. Zeitweilige Kommissionen als Hauptform des Wirkens der Abgeordneten zwischen den einzelnen Tagungen. Sie waren in der Folgezeit in ihren Aufgaben und ihrer Zusammensetzung häufigen Änderungen unterworfen. Jeder Abgeordnete - ausgenommen die gewählten Ratsmitglieder - war verpflichtet, in einer Ständigen Kommission mitzuwirken. Jede Ständige Kommission bildete zu ihrer Unterstützung Aktivs aus Abgeordneten und anderen Bürgern des Bezirkes. Nach 1957 gab es bei der Volkskammer der DDR zeitweilig einen Ausschuss für die örtlichen Volksvertretungen, der für die Anleitung und Kontrolle der Bezirkstage verantwortlich war. Er stellte Richtlinien auf für die Geschäftsordnungen der Bezirkstage, für die Ordnung der Arbeit der Ständigen Kommissionen sowie für die Tätigkeit der Abgeordneten der Bezirkstage. Weiter übte er die Aufsicht über die Abberufung von Abgeordneten des Bezirkstages und die Neubesetzung von Mandaten aus. Im November bzw. Dezember 1989 wurden in den Bezirkstagen Fraktionen sowie eine Ständige Tagungsleitung (Präsidium) gebildet. Der Rat des Bezirkes war das vollziehende und verfügende Organ des Bezirkstages. Er war ein Kollegialorgan; in den konstituierenden Sitzungen des Bezirkstages wurden der Vorsitzende des Rates, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär sowie weitere Mitglieder aus seiner Mitte gemäß zentraler Vorgaben gewählt. Jedes Ratsmitglied war zugleich Abgeordneter des Bezirkstages. Zeitweise gehörten dem Rat auch ehrenamtliche Mitglieder an. Der Rat des Bezirkes setzte sich zum Gründungszeitraum aus seinem Vorsitzenden, fünf Stellvertretern, dem Sekretär und weiteren Mitgliedern zusammen. Sie wurden durch den Bezirkstag gewählt. Einschnitte in Aufgabenstellung und Struktur im Zusammenhang mit Umwandlungen auf zentraler Ebene erfolgten auf der Grundlage spezieller Gesetze z. B. 1958, 1961, 1965, 1973 und 1986. Der Rat des Bezirkes trat in der Regel in einem bestimmten Rhythmus (wöchentlich bzw. zweimal im Monat) zusammen. Er war beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend war. Die Beschlüsse wurden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. An seinen Sitzungen konnten auch Vertreter der Bezirksstellen staatlicher Organe, wie der Bezirksstaatsanwalt oder der Leiter der Bezirksstelle für Statistik, teilnehmen. Der Rat des Bezirkes war dem Bezirkstag und gleichzeitig dem Ministerrat unterstellt (doppelte Unterstellung); die Beschlüsse des Rates des Bezirkes konnten vom Ministerrat der DDR aufgehoben werden. Der Rat des Bezirkes seinerseits war für die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle der Arbeit der Räte der Kreise verantwortlich und konnte deren Beschlüsse aufheben. Für ressortübergreifende Aufgaben konnte der Rat entsprechende Kommissionen bilden, so z. B. die Stellenplankommission oder die Bezirkskatastrophenkommission. Wichtige Entscheidungen des Bezirkstages sowie des Rates wurden vor der Beschlussfassung mit der SED-Bezirksleitung abgestimmt; die Ratsmitglieder in führenden Positionen waren zugleich Mitglied der SED-Bezirksleitung. Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes organisierte die Arbeit des Rates und sicherte die Durchsetzung zentraler Beschlüsse. Er übte die staatliche Aufsicht über die Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen im Bezirk aus. Die übrigen Arbeitsgebiete unterstanden - soweit sich der Vorsitzende nicht bestimmte Aufgaben vorbehielt - seinen Stellvertretern bzw. den Mitgliedern des Rates. Die Stellvertreter des Vorsitzenden (1952: fünf Stellvertreter, ab 1958: ein erster, ständiger Stellvertreter und weitere Stellvertreter für verschiedene Bereiche) bzw. Mitglieder des Rates trugen für die ihnen unterstellten Abteilungen und Einrichtungen des Rates des Bezirkes die Verantwortung. Sie hatten ihnen gegenüber die Aufgabe der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle. Die Abteilung Plankoordinierung bzw. Plankommission und die Abteilung Finanzen hatten gegenüber den anderen Fachabteilungen im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches koordinierende und kontrollierende Funktionen. Den Mitgliedern des Rates unterstanden Verantwortungsbereiche, die dem Aufgabengebiet eines Fachorgans entsprachen - das Ratsmitglied war in diesem Falle zugleich Leiter des Fachorgans - oder Verantwortungsbereiche, dem die Aufgabengebiete mehrerer Fachorgane zugeordnet waren, von denen jedes einen eigenen Leiter hatte. Einem Ratsmitglied konnten zeitweise auch mehrere Fachorgane unterstellt sein. Berufung und Abberufung der Leiter der Fachorgane erfolgten durch den Rat des Bezirkes und bedurften der Bestätigung durch den Bezirkstag. Der Sekretär des Rates bereitete die Sitzungen des Bezirkstages und der Ständigen Kommissionen vor und unterstützte die Abgeordneten bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Er war insbesondere für die regelmäßige Durchführung der Tagungen des Bezirkstages verantwortlich und arbeitete unter Hinzuziehung der Abteilungsleiter den Arbeitsplan des Rates aus. Der Sekretär koordinierte und kontrollierte die Arbeit aller Abteilungen und Einrichtungen des Rates und bereitete organisatorisch die Beschlussvorlagen für die Sitzungen des Rates vor. Beim Rat des Bezirkes bestand als besonderes Hilfsorgan die Organisations- und Instrukteurabteilung. Sie arbeitete unter der direkten Leitung des Ersten Stellvertreters des Vorsitzenden bzw. des Sekretärs des Rates nach der entsprechenden Direktive des Ministerrates. Die Fachorgane bzw. Abteilungen des Rates bereiteten die Beschlüsse des Rates inhaltlich vor und führten in ihrem Bereich die beschlossenen Aufgaben durch. Ihnen waren entsprechende Fachorgane der Räte der Kreise zugeordnet. Die Leiter der Fachorgane/Abteilungen waren dem Rat des Bezirkes und dem Bezirkstag verantwortlich. Sie wurden auf Vorschlag des Rates des Bezirkes nach Zustimmung des zuständigen Ministers oder Staatssekretärs vom Bezirkstag bestätigt und unterstanden dem Rat des Bezirkes und gleichzeitig fachlich den entsprechenden Ministerien und Staatssekretariaten der DDR (doppelte Unterstellung). Folgende Bereiche gehörten mit wechselnder Bezeichnung und wechselnder Zuordnung zum Rat: Vorsitzender, Stellvertreter, Sekretär, Querschnittsbereiche (Organisations-Instrukteur-Abteilung, Information, Propaganda und Presse, Allgemeine Verwaltung, Kaderangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten), Planung, Material und Arbeit, Geologie, Wirtschaft (Industrie, Örtliche Versorgungswirtschaft, Wasserwirtschaft und Umweltschutz, Energiewirtschaft, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Verkehr, Nachrichtenwesen, Straßenwesen, Schifffahrt, Handel und Versorgung), Bau- und Wohnungswesen, Finanzen und Preise, Inneres, Bildung, Jugend und Sport, Gesundheits- und Sozialwesen. Im Zuge der politischen Ereignisse des Jahres 1989 entstanden Runde Tische der Bezirke als Einrichtungen des Überganges. Ihre Aufgabe bestand in der Schaffung von Möglichkeiten für eine demokratische Mitarbeit aller politischen Kräfte sowie einer Kontrolle der bestehenden Einrichtungen auf Bezirksebene, jedoch nicht in der Ausübung von legislativen oder exekutiven Funktionen. Die Runden Tische traten im Dezember 1989 erstmals zusammen und stellten im Mai 1990 ihre Arbeit ein. Sie setzten sich zusammen aus Vertretern der Parteien, des Kulturbundes, des Konsums, der VdgB, der Kirchen sowie des jeweiligen Rates des Bezirkes. Die Zusammenkünfte wurden vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes einberufen. Im Februar 1990 wurde ein gemeinsamer Koordinierungsausschuss aus Vertretern der Räte der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie der Runden Tische der Bezirke zur Herausbildung des Landes Brandenburg geschaffen. Er setzte sich ebenfalls aus Vertretern der Parteien, des Kulturbundes, des Konsums, der VdgB, der Kirchen sowie der Räte der Bezirke zusammen. Ihm und seinen Fachausschüssen oblag die Erarbeitung von Dokumenten für die Herausbildung des Landes Brandenburg. Die Bezirkstage beendeten ihre Tätigkeit auf Grund des Beschlusses der Volkskammer der DDR vom 17. Mai 1990 zum 31. Mai 1990. Für eine Übergangszeit arbeiteten die Bezirksverwaltungsbehörden als Rechtsnachfolger der Räte der Bezirke im Sinne einer Auftragsverwaltung weiter. Sie wurden von den durch den Ministerpräsidenten der DDR ernannten Regierungsbevollmächtigten für das Gebiet der ehemaligen Bezirke geleitet. Ihnen standen aus den Volkskammerabgeordneten der jeweiligen Bezirke gebildete beratende Gremien zur Seite. Das von der Volkskammer der DDR erlassenen Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 beschloss mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 die Bildung des Landes Brandenburg durch die Zusammenlegung der Bezirksterritorien Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Auf Grund des Landesorganisationsgesetzes des Landes Brandenburg vom 25. April 1991 wurden die Bezirksverwaltungsbehörden Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus mit Verordnung vom 18. Juli 1991 zum 31. Juli 1991 aufgelöst. Ihre Abwicklung oblag dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg. Konstituierende Sitzungen des Bezirkstages Frankfurt (Oder) fanden am 29. Juli 1952, 25. November 1954, 25. November 1958, 18. November 1963, 21. Juli 1967, 6. Dezember 1971, 9. November 1976, 30. Juni 1981 und am 24. Juni 1986 statt. In der letzten Sitzung des Bezirkstages am 23. Mai 1990 wurde der Beschluss zur vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode zum 31. Mai 1990 gefasst.
Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil des Bestandes wurde in den Jahren 1959 bis 1992 übernommen und ab 1970 bearbeitet. Von 1972 bis 1990 wurden die Akten unter Verwendung von Deskriptoren (bis 1973 von der Staatlichen Archivverwaltung der DDR vorgegebene Deskriptoren, ab 1973 unter Zugrundelegung des Thesaurus für die örtlichen Staatsorgane der DDR) erschlossen. Die Ordnung der Bestände erfolgte auf der Grundlage des Ordnungsmodells für den Bestandstyp Bezirkstag und Rat des Bezirkes aus dem Jahre 1988. Das Schriftgut des Bezirkswirtschaftsrates und des Bezirkslandwirtschaftsrates/RLN, der BGL des Rates des Bezirkes sowie der Bezirksverwaltungsbehörde und des Runden Tisches des Bezirkes wurden dem Bestand zugeordnet. Die Unterlagen des Grundbuch- und Katasterbereiches, der 1965-1990/91 als Liegenschaftsdienst dem Rat des Bezirkes unterstand, wurden nur in ihrer allgemeinen Überlieferung dem Bestand des Rates des Bezirkes eingegliedert. Um die Überlieferung der formgebundenen Unterlagen der Liegenschaftsdokumentation nicht zu zerreißen, wurden diese unabhängig von ihrer Schlussprovenienz aufgestellt. Grundbücher und Grundakten sind dem Zentralen Grundbucharchiv des BLHA zugeordnet worden, während formgebundenes Katasterschriftgut (z. B. Flurbücher und Gebäudebücher), das aus der Zeit ab 1952 bisher nur in Einzelfällen übernommen wurde, Aufnahme in die Bestände der Katasterämter vor 1952 (BLHA, Rep. 39) fand. Die Akten der SED-Grundorganisation des Rates des Bezirkes befinden sich im Bestand BLHA, Rep. 732 SED - Grundorganisationen Bezirk Frankfurt (Oder). Findbücher zu einzelnen Bestandsteilen wurden ab 1991 erarbeitet. Akten mit praktisch-rechtlichem Wert befanden sich zum überwiegenden Teil in der Außenstelle Frankfurt (Oder). Der gesamte Bestand befindet sich seit 2009 in Potsdam.
Erschließungszustand Bestand z. T. bearbeitet, z. T. Verzeichnungsangaben des Registraturbildners, die nicht immer mit dem Inhalt der Akten übereinstimmen |
Vorgänger: | Landesregierung Brandenburg |
Nachfolger: | Landesregierung Brandenburg |
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