238 BKA; Rep. 238 Bodenkulturämter; 1924-1956 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:238 BKA
Titel:Rep. 238 Bodenkulturämter
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte
Zur technischen Durchführung der Bodenreform errichtete die Provinzialverwaltung mit Wirkung vom 1. Okt. 1945 folgende Bodenkulturämter:
- Berlin (Sitz zunächst in Berlin, dann in Oranienburg) mit der territorialen Zuständigkeit für die
Landkreise Niederbarnim, Osthavelland und Westhavelland sowie für die Stadtkreise
Brandenburg (Havel), Eberswalde, Potsdam und Rathenow;
- Cottbus mit der territorialen Zuständigkeit für die Landkreise Calau, Cottbus, Guben, Luckau, Lübben (Spreewald) und Spremberg sowie für die Stadtkreise Cottbus, Forst und Guben;
- Seelow (später Frankfurt (Oder) mit der territorialen Zuständigkeit für die Landkreise Lebus
und Oberbarnim sowie für den Stadtkreis Frankfurt (Oder);
- Mahlow mit der territorialen Zuständigkeit für die Landkreise Beeskow-Storkow, Luckenwalde,
Teltow und Zauch-Belzig;
- Neuruppin mit der territorialen Zuständigkeit für die Landkreise Ruppin und Templin;
- Perleberg mit der territorialen Zuständigkeit für die Landkreise Ost- und Westprignitz sowie für
den Stadtkreis Wittenberge;
- Prenzlau mit der territorialen Zuständigkeit für die Landkreise Angermünde und Prenzlau.
Durch die Veränderung der Kreisgrenzen gemäß Regierungsbeschluss zur Durchführung des Gesetzes über die Änderungen zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 sowie der VO zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Grenzen der Länder vom 13. Juli 1950 ergaben sich auch Veränderungen in der territorialen Zuständigkeit der Bodenkulturämter. Sie waren somit ab Mitte 1950 für folgende Kreise zuständig:
- Cottbus für die Landkreise Cottbus, Luckau, Lübben (Spreewald), Senftenberg und Spremberg;
- Frankfurt (Oder) für die Landkreise Frankfurt (Oder), Niederbarnim, Oberbarnim und Seelow;
- Mahlow für die Landkreise Fürstenwalde (Spree), Luckenwalde, Teltow und Zauch-Belzig;
- Neuruppin für die Landkreise Osthavelland, Ruppin und Westhavelland sowie für die
Stadtkreise Brandenburg (Havel) und Potsdam;
- Perleberg für die Landkreise Ost- und Westprignitz;
- Prenzlau für die Landkreise Angermünde, Prenzlau und Templin.
Die Bodenkulturämter unterstanden zunächst dem Referat Bodenreform der Abt. III (Landwirtschaft) der Provinzialverwaltung, nach Bildung der Landesregierung dem Ministerium für Wirtschaftsplanung, Referat Bodenrecht und Bodenordnung, später dem Referat Landeskultur. Nach Bildung eines eigenen Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurden sie diesem unterstellt. Die zur Bearbeitung von Angelegenheiten ehemaliger Siedlungsgenossenschaften eingerichtete Siedlungsabwicklungsstelle der Landesregierung war dem Bodenkulturamt Berlin zugeteilt. Nach dessen Auflösung wurde sie ab 15. Januar 1950 nach Frankfurt (Oder) verlegt. Sie bestand bis Oktober 1950.
Die Hauptaufgabe der Bodenkulturämter bei der Durchführung des SMAD-Befehls Nr. 242 vom 9. August 1946 lag in der Feinvermessung des im Zuge der Bodenreform aufgeteilten Landes und in der liegenschaftsrechtlichen Sicherung der Neubauernstellen. Dazu kamen noch Angelegenheiten der Siedlungsplanung, des ländlichen Bauwesens, der Melioration und Bodenverbesserung. Daraus ergaben sich umfangreiche Einzelaufgaben im Zuge der Durchführung der Bodenreform: Vermessung und Abmarkung der Bodenreformflächen, Eintragung in die Grundbücher, Überwachung des gesamten Grundstücksverkehrs, Zustimmung zu Eigentumsveränderungen bei Bodenreformland, Weiterleitung von Fällen ungesetzlicher Landzuteilung an die Landesbodenkommission, Ausstellung und Ausgabe von Bodenbenutzungsscheinen, Erfassung und Verwendung der enteigneten Guts- und Herrenhäuser sowie der Wald- und Seenflächen, Siedlungsplanung, Aufstellung von Dorfbebauungsplänen, Beschaffung von Bauland und Festlegung von Baustellen für Neusiedler, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Neubauernstellen, Melioration und Bodenverbesserung, Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Gewinnung von Neuland sowie die Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten.
Die Bodenkulturämter wurden mit Wirkung vom 31. März 1952 aufgelöst. Ihre Aufgaben gingen an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft über.

Bestandsgeschichte
Die Bestände der Bodenkulturämter wurden 1952 nach Auflösung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft mit dessen Akten übernommen und in der Folgezeit Bestandsmäßig von diesen getrennt.
Die Überlieferung jedes einzelnen Bodenkulturamtes bildet einen eigenen Archivbestand.
Die Bearbeitung der Bestände erfolgte in den Jahren 1960, 1967 und 1973; das Findbuch wurde 1973 erarbeitet.

Bestandsgliederung
Die Bestände sind nach folgendem Schema gegliedert:
- Generalakten des Bodenkulturamtes (seine eigene Tätigkeit sowie den gesamten
Zuständigkeitsbereich betreffend),
- Generalakten über Kreis A,
- Spezialakten über Orte/ Volkseigene Güter im Kreis A (alphabetisch geordnet),
- Generalakten über Kreis B,
- Spezialakten über Orte/ Volkseigene Güter im Kreis B (alphabetisch geordnet),
- usw.
Die Zuordnung der Spezialakten über einzelne Orte richtet sich nach der Kreiszugehörigkeit der Orte gemäß Stand Mitte 1950. Die Akteneinheiten über eine Gemeinde sind dem Kreis zugeordnet, zu dem die Gemeinde nach dem 18. Juli 1950 gehörte, unabhängig davon, ob die Akte zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen oder danach weitergeführt worden ist. Akteneinheiten über Ortsteile sind dem Ort zugeordnet, zu dem der Ortsteil gehört.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1557789
 
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