1385 VG; Rep. 1385 Verwaltungsgerichte (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:1385 VG
Titel:Rep. 1385 Verwaltungsgerichte
Vorwort:Bestandsgruppe mit folgenden Beständen:
Rep. 1385 Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
Rep. 1385 Verwaltungsgericht Cottbus
Rep. 1385 Verwaltungsgericht Potsdam

B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E
Notizen, Stand 2019

Bis zum Aufbau einer selbständigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden in den Kreisgerichten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam durch das "Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen" vom 29.6.1990 jeweils zwei bis vier Kammern für Verwaltungssachen gebildet, sie entschieden in erster Instanz über verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Im Bezirksgericht Potsdam bestanden zwei Senate für Verwaltungssachen, welche über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kreisgerichte entschieden. Mit Bestimmungen der Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages kam die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Anwendung. Die Schaffung der verwaltungsgerichtlichen Strukturen wurde durch den "Errichtungsstab Verwaltungsgerichtsbarkeit" beim Ministerium der Justiz und Bevollmächtigter der Landesregierung beim Bund vorbereitet. Auf Grundlage des "Gesetzes über die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg" (Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz- BbgVwGG) dessen erste Fassung am 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist, nahmen die drei Verwaltungsgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie das Oberverwaltungsgericht Brandenburg mit Sitz in Frankfurt (Oder) ihre Tätigkeit auf. Zum 1.7.2005 wurde das gemeinsame Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin aus den ehemaligen Oberverwaltungsgerichten des Landes Berlin und des Landes Brandenburg gebildet.

Aufgaben: Entscheidungen über öffentlich-rechtliche Streitgkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art. An den Streitigkeiten beteiligt sind häufig Privatpersonen oder Personenvereinigungen und Verwaltungsbehörden. Die Klage richtet sich gegen einen Verwaltungsbescheid, dem vorangegangen ist i. d. R. ein Widerspruchsverfahren bei der Behörde.
Zu den Rechtsgebieten gehören u. a.:
- Kommunalrecht
- Sozialrecht (z. B. Wohngeld, Ausbildungsförderung)
- Ordnungsrecht (Straßenverkehrs-, Polizei-, Bau- und Gewerberecht)
- Vermögensrecht und SED-Rehabilitierungsrecht (Rückübertragung, Investitionsrecht, Entschädigungsrecht)
- Wirtschaftsrecht, Recht der freien Berufe
- Umweltrecht (z. B. Naturschutz-, Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht)
- Schul- und Hochschulrecht, auch Berufsabschlüsse
- Abgabenrecht (Steuern, Gebühren und Beiträge)
- öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Personalvertretungsrecht)
- Ausländer- und Asylrecht

B E S T A N D S G E S C H I C H T E
Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die Bestände sind nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen.

E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D
Überwiegend Verzeichnungsangaben der Registraturbildner, einige Bestände z. T. bearbeitet.

I N H A L T
Verwaltungsgerichtliche Verfahrensakten (Registerzeichen: K - Hauptverfahren und L - vorläufiger Rechtsschutz) zu u. a.: Bauordnungsrecht und Baugenehmigung. - Sozialhilferecht. - Asylrecht. - Hochschulrecht. - Schulrecht. - Kommunalaufsicht. - Versammlungsrecht. - Rückübertragungsrecht und offene Vermögensfragen. - Ordnungsverfügungen. - Vorkaufsrecht. - Wehpflichtrecht. - Abfallbeseitigung und Immissionsschutz. - Recht des öffentlichen Dienstes.
Verweis:Rep. 1385 VG FfO, Rep. 1385 VG Pdm, Rep. 1385 VG Ctb

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 1385 Verwaltungsgericht ... Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält nur Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559627
 
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