15; Rep. 15 Untere Forstbehörden; 1713-1951 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:15
Titel:Rep. 15 Untere Forstbehörden
Vorwort:Allgemeine Behördengeschichte

Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war die Forstverwaltung im Wesentlichen auf Forstschutz und Waldnutzung beschränkt. Dementsprechend spielte sie im staatlichen Behördenaufbau eine untergeordnete Rolle. Die gesamte Kurmark war in drei Distrikte geteilt, die unter der Aufsicht der drei zum Kollegium der Kriegs- und Domänenkammer gehörigen Oberforstmeister standen. Zu jedem Distrikt gehörten eine größere Anzahl staatlicher Forstreviere, die ihrerseits von den oft mit den Domänenämtern gekoppelten Forstämtern beaufsichtigt wurden.
Die Zerrüttung der Forstverwaltung während der napoleonischen Kriege und moderne forstwirtschaftliche Gesichtspunkte machten eine völlige Neuordnung auch der Forstverwaltung im Zusammenhang mit den Reformen der Staatsverwaltung nötig. Die 1817 eingeführte neue Forstorganisation sah eine Einteilung des Regierungsbezirks Potsdam in 12 Forstinspektionsbezirke vor, von denen jeder 3 bis 6 Revierförstereien umfasste. Schon 1819 wandelte man das viel zu aufwändige System mit der definitiven Forstverwaltungsorganisation ab, reduzierte die Zwischeninstanz auf 10 Forstinspektionen und bezeichnete die Revierverwalter wieder als Oberförster (seit 1803 eingeführt). Die Geschäfte der 1821 endgültig aufgehobenen alten Forstämter gingen auf die Forstinspektoren über, die ihrerseits die Oberförster so speziell anleiteten und kontrollierten, dass diesen neben der Rechnungslegung über Natural- und Geldeinnahme und -ausgabe fast nur der Vollzug der vom Forstinspektor bestimmten Betriebspläne geblieben war.
Die Forstorganisation blieb vorerst noch in ständiger Bewegung. Nach 1819 wurden die Forstinspektionen weiter reduziert und Oberförstereien vereinigt. Seit 1827 bestanden noch 6 Inspektionen:
1. Forstinspektion Potsdam mit den Oberförstereien Potsdam, Bornim, Kunersdorf, Lehnin, Dippmannsdorf mit Brück, Scharfenbrück, Zinna mit Dahme, Zossen (Kummersdorf) und Klepzig;
2. Forstinspektion Königs Wusterhausen mit den Oberförstereien Wusterhausen, Hammer, Wasserburg, Kolpin, Friedersdorf und Alt Schadow;
3. Forstinspektion Berlin mit den Oberförstereien Spandau, Tegel, Köpenick, Rüdersdorf, Falkenhagen mit Bötzow, Oranienburg, Neuholland und Mühlenbeck;
4. Forstinspektion Neustadt-Eberswalde mit den Oberförstereien Biesenthal, Löcknitz, Gramzow, Grimnitz mit Schmargendorf, Freienwalde und Liepe;
5. Forstinspektion Zehdenick mit den Oberförstereien Zehdenick, Reiersdorf, Lüdersdorf, Himmelpfort, Groß Schönebeck mit Pechteich und Liebenwalde;
6. Forstinspektion Rheinsberg mit den Oberförstereien Ruppin, Rüthnick, Menz, Zechlin, Papenbruch, Havelberg (mit Köritz, Segeletz und Reckenzin) und Grünaue.
Ebenso verringerten sich die Aufgaben der Forstinspektoren zugunsten der Verantwortlichkeit der Oberförster. Sie hatten ab 1829 nur noch die Regierungsforstbeamten zu unterstützen und kommissarische Geschäfte zu erledigen. Die ihnen 1834 wieder zugewiesenen Kontrollfunktionen schränkten jedoch die Tätigkeit der Oberförster nicht mehr so stark ein wie vor 1829. Dem Oberförster oblag nun selbständig die Anfertigung der Entwürfe für die Hauungs- und Kulturpläne, die der Inspektor begutachtete. Der Inspektor verkehrte mit dem Oberförster nur noch mündlich. Aller Schriftverkehr der Regierungen mit den nachgeordneten Stellen wurde den Inspektoren nur zur Kenntnis gegeben; sie stellten somit keine Zwischeninstanz zwischen Regierung und Oberförstereien mehr dar.
Die 1848 geplante Trennung der Forstverwaltung von den Regierungen kam nicht zustande. Stattdessen wurden von 1849 bzw. 1850 an mehrere Forstinspektoren an den Verwaltungsgeschäften der Regierung beteiligt und zu technischen Mitgliedern der Regierung. Durch die Einbeziehung der Forstinspektoren (seit 1876 Forstmeister) in die Regierung wuchs die Verantwortlichkeit der Oberförster weiterhin. Seit 1870 galten sie als verantwortliche Verwalter des Staatsvermögens, das die ihnen überwiesene Oberförsterei umfasste. Das bedingte andererseits weitere Veränderungen in der Forstorganisation: eine Reihe von Oberförstereien wechselte lediglich ihren Namen infolge Verlegung des Sitzes des Oberförsters bzw. Anpassung des Reviernamens an den Sitz der Oberförsterei; eine Reihe umfangreicher Oberförstereien wurde geteilt bzw. Teile von ihnen abgespalten, so dass neue Forstreviere entstanden. Diese Entwicklung vollzog sich vor allem in den 80er und 90er Jahren des 19. Jahrhunderts, stagnierte dann nach 1900 und fand ihre rückläufige Bewegung nach dem Ersten Weltkrieg vornehmlich im Zusammenhang mit den Sparmaßnahmen der Weimarer Republik. Die Aufhebung der Oberförstereien im Randgebiet von Berlin beruhte allerdings auf der Ausdehnung der Großstadt und Aufsiedlung ganzer Revierteile als Gartenstädte und Vorortsiedlungen. Einen Sonderfall stellten auch die Hausfideikommissforsten dar. 1843 waren die Oberförstereien Kossenblatt, Hammer, Wasserburg und Königs Wusterhausen unter die Verwaltung der Hofkammer der Königlichen Familiengüter gekommen. 1855 auch die Oberförsterei Alt Schadow. Dieser ganze Komplex gelangte erst wieder 1927 nach der Fürstenabfindung an die Staatsforstverwaltung. Die parallel laufende häufige Umänderung der Forstbezirke (Inspektionen) wirkte sich dagegen nur noch innerhalb der Regierung selbst aus.
Einen größeren Einschnitt in der Entwicklung verursachte das 1933 erlassene Gesetz über die Landesforstverwaltung. Diese ging nun auf Göring als preußischen Ministerpräsidenten über, dessen Forstabteilung der Oberlandforstmeister leitete. Daraus entwickelte sich das preußische Landesforstamt. In den Regierungsbezirken führten die Oberforstmeister, seit 1934 Landforstmeister genannt, die Geschäfte der Staatsforstverwaltung bei den Regierungen unter unmittelbarer Aufsicht der Zentralbehörde unabhängig vom Regierungspräsidenten. 1934 wurden die Oberförstereien in Forstämter, die Revierförstereien in Oberforstmeisterbezirke umbenannt. Die im gleichen Jahr erfolgte Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich brachte noch keine Veränderung. Erst das Gesetz über die Vereinheitlichung des Behördenaufbaus vom 5. Juli 1939 machte auch die Forstbehörden der Länder zu Reichsbehörden, nachdem bereits 1935 das preußische Landesforstamt mit dem Reichsforstamt zur Behörde „Der Reichsforstmeister und preußische Landesforstmeister“ vereinigt worden war. 1936 wurde, angeblich zu Naturschutz- und Erholungszwecken, die Stiftung Schorfheide gegründet. Sie unterstand Göring als Reichsforst- und -jägermeister direkt, der sie praktisch als seine persönliche Domäne betrachtete.
Neben der Forstverwaltung bestand die Forstkassenverwaltung seit der Neuorganisation von 1817. Die von den Forstämtern getrennten Forstkassen arbeiteten jeweils für einen Forstinspektionsbezirk und bedienten sich häufig noch Spezialforstkassen. Ihre Aufgabe bestand in der Erhebung und Einziehung der Holzgelder und Forstgefälle aller Art und in der Geldrechnung für jedes Revier. Die Organisation der Forstkassen und -rendanturen wechselte oft. Zeitweise waren sie mit den Rendanturen der Domänenämter verbunden, seit den 50er Jahren des 19. Jahrhunderts auch mit Staatlichen Kreiskassen.
Das Oberförstersystem blieb nach 1945 noch weiter bestehen (vgl. Rep. 258 Forstämter). Nach Versuchen der organisatorischen Neuordnung auch dieses Fachgebietes, unter anderem der Verwaltung nach Kreisen (Kreisforstmeister), wurde mit der Verwaltungsreform von 1952 auch eine neue Lösung im Forstbereich durch Bildung der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe geschaffen, von denen jeder mehrere Oberförstereien umfasste.

Allgemeine Bestandsgeschichte

Die vor 1945 im Geheimen Staatsarchiv unter Pr. Br. Rep. 15A-D archivierten Registraturen von Forstbehörden wurden im Zweiten Weltkrieg nicht ausgelagert und verbrannten daher fast vollständig im Mai 1945 in Berlin-Dahlem. Die seit 1950 ins BLHA übernommenen Bestände stammen vorwiegend aus Ablieferungen der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, ein Teil aus der ehemaligen Forsthochschule bzw. Forstwirtschaftlichen Fakultät der Humboldt Universität Berlin in Eberswalde, weitere aus anderen Abgabegemeinschaften. Die Akten der 1945 durch die Bodenreform verstaatlichten Gutsforsten befinden sich in den Beständen der Bestandsgruppe Rep. 37 Adlige Herrschaften und Güter. Der gesamte erhalten gebliebene bzw. neu archivierte Bestand an Forstkarten staatlicher Provenienz ist im Bestand Rep. 2A Regierung Potsdam – Karten nachgewiesen. Im Bestand Rep. 2A Regierung Potsdam III F (Forstregistratur) befindet sich auch die Masse der Betriebswerke der einzelnen Oberförstereien.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559705
 
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