Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 41 |
Titel: | Rep. 41 Amtsbezirke |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte
Die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 beseitigte in den sechs östlichen Provinzen Preußens die patrimonialherrliche Polizeigewalt auf dem platten Lande. An ihre Stelle trat der Amtsvorsteher, der als staatliche Ortspolizeibehörde die Polizeiverwaltung auf dem Lande übernahm. Der Amtsbezirk bestand aus einer oder mehreren Gemeinden und Gutsbezirken. Die Amtsvorsteher wurden vom Oberpräsidenten der Provinz auf sechs Jahre ernannt, seit 1919 vom jeweiligen Kreistag gewählt. Soweit ihr Bezirk nur aus einer Gemeinde oder einem Gutsbezirk bestand, wurde der Gemeindevorsteher bzw. Gutsbesitzer gleichzeitig auch Amtsvorsteher. Die Amtsvorsteher, die im Laufe des Jahres 1874 ihre Tätigkeit aufnahmen, verwalteten das gesamte Polizeiwesen, insbesondere die Sicherheits-, Armen-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Gesinde-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei, soweit nicht der Landrat zuständig war. Sie hatten das Recht, Polizeiverordnungen und polizeiliche Strafverfügungen zu erlassen. Die Dienstaufsicht oblag den Landräten. Landrat und Kreisausschuss waren ferner befugt, sich der vermittelnden und begutachtenden Tätigkeit der Amtsvorsteher in allgemeinen Landes- und Kreiskommunalsachen sowie bei der Kommunalaufsicht zu bedienen. Neben dem Amtsvorsteher stand der Amtsausschuss, der sich aus den Vertretern der Gemeinden und Gutsbezirke des Amtsbezirks zusammensetzte. Er hatte das Recht, die Ausgaben des Amtsbezirks festzusetzen und zu kontrollieren und bei einer Reihe von Polizeiverordnungen mitzuwirken. Die 31 Kreise der Provinz Brandenburg waren vor dem Ersten Weltkrieg in 930 Amtsbezirke geteilt. Ihre Zahl nahm durch Eingemeindungen in die Städte, insbesondere bei der Bildung von Groß-Berlin 1920 ab. 1945 verloren die Amtsvorsteher ihre polizeilichen Aufgaben. Die Behörden stellten nach Abwicklung von Restaufgaben ihre Tätigkeit gänzlich ein (vgl. Rep. 255 Amtsbezirke).
Allgemeine Bestandsgeschichte
Von den rund 480 Amtsbezirken des Regierungsbezirks Frankfurt (Oder) befand sich 1939 vermutlich kein Bestand im Geheimen Staatsarchiv. Dagegen hatte das Ständische Archiv in Lübben bereits vor dem Zweiten Weltkrieg die Amtsbezirke Bornsdorf und Waltersdorf (Kr. Luckau) und Gosda (Kr. Spremberg) zusammen mit Gutsakten übernommen. Sie gelangten 1958 ins BLHA. Die übrigen heute im BLHA vorhandenen Bestände wurden seit 1959 weitgehend aus Kreisarchiven übernommen und anschließend geordnet und verzeichnet. Dabei sind Vorakten der Domänen- und Rentämter zu den Beständen der Bestandsgruppe Rep. 7 Landesherrliche Ämter und solche der Gutsherrschaften zu den Beständen der Bestandsgruppe Rep. 37 Adlige Herrschaften und Güter ausgeschieden worden. Grundlage für die Ordnung der Bestände bildete im Wesentlichen ein Registraturplan aus der Zeit vor 1914. Die Verzeichnungsangaben aus dem 1983 erarbeiteten Findbuch wurden 2011 in die Archivdatenbank übertragen. Unterlagen über die Tätigkeit der Amtsbezirke enthalten die Bestände der Bestandsgruppe Rep. 6B Kreisverwaltungen als übergeordnete Behörden. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559796 |
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