Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 43 |
Titel: | Rep. 43 Gewerbeaufsichtsämter |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte
Im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) veranlassten die Missstände in den Betrieben, besonders der Niederlausitzischen Textilindustrie, bereits im Juni 1876 die Einsetzung eines Fabrikinspektors für den Regierungsbezirk zur Überwachung der Beschäftigung von Kindern und jugendlichen Arbeitern, wie es bereits das Gesetz vom 16. Mai 1853 vorgesehen hatte. Gleichzeitig sollte er die Kontrolle über die Konzessionierung gewerblicher Anlagen ausüben. Er besaß die Befugnisse einer Ortspolizeibehörde. Die Novelle zur Reichsgewerbeordnung vom 1. Juni 1891, das sogenannte Arbeiterschutzgesetz, und die Aufgaben der Dampfkesselrevision bedingten eine Vergrößerung der Gewerbeaufsichtsbehörden. Ab 1. April 1893 wurden daher im Regierungsbezirk Frankfurt (Oder) vier Gewerbeinspektoren in Cottbus, Frankfurt (Oder), Guben und Landsberg (Warthe) eingestellt, die jeweils für mehrere Landkreise zuständig waren und dem Regierungspräsidenten (Regierungs- und Gewerberat in der Abteilung I) unterstanden. Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über Sonntagsruhe im Gewerbe, über die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen, über die Arbeitsordnung und den Arbeitsschutz sowie die Prüfung der genehmigungspflichtigen gewerblichen Anlagen und Dampfkessel. Infolge der zunehmenden Industrialisierung kamen bis 1912 fünf weitere Gewerbeinspektionen in Cottbus-Stadt, Finsterwalde, Forst, Küstrin und Sorau hinzu. 1920 erhielten die Behörden die Bezeichnung Gewerbeaufsichtsamt. Sparmaßnahmen nach dem Ersten Weltkrieg erzwangen die allmähliche Aufhebung und Zusammenlegung der Behörden, so dass seit 1938 nur noch die Gewerbeaufsichtsämter in Cottbus und Frankfurt (Oder) bestanden.
Allgemeine Bestandsgeschichte
Bis 1945 waren im Geheimen Staatsarchiv kaum nennenswerte Bestände der Gewerbeaufsichtsämter archiviert worden. Sie gingen beim Magazinbrand in Berlin-Dahlem 1945 verloren. Seit 1952 übernahm das BLHA von einigen Räten der Kreises neue Bestände, die entsprechend der Kreiszuständigkeit der Gewerbeaufsichtsämter von 1939 geordnet wurden und auch das Schriftgut aller Vorbehörden enthalten. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1559797 |
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