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36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg; Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg; 1842-2001 (Bestand)
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg |
Dat. - Findbuch: | 1842 - 2001 (1952 - 2001) |
Vorwort: | Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg/ Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II)
Behördengeschichte:
Die Reichsfinanzverwaltung wurde gemäß dem Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 (RGBl 1919, S. 1591) zum 1.Oktober 1919 errichtet. Es entstand folgender dreistufiger Behördenaufbau:
Reichsminister der Finanzen; Landesfinanzämter/OFP (Mittelbehörde); Finanzämter, Hauptzollämter und deren Unterstellen (örtliche Behörden).
Für die Region Berlin/Brandenburg wurde das Landesfinanzamt Brandenburg-Berlin mit Sitz in Berlin zuständig. Im Ergebnis des Ausscheidens von Berlin aus dem Gemeindeverband und der Errichtung von „Groß-Berlin“ im Jahre 1920 entstanden für Berlin und Brandenburg auch zwei separate Landesfinanzämter. Für die Landesfinanzämter wurde zum 1. April 1937 die Behördenbezeichnung Oberfinanzpräsident eingeführt (RGBl 1937 I, S. 311; RFBl 1937 S. 32). Mit Wirkung vom 16.2.1942 erfolgte die Zusammenlegung der Oberfinanzbezirke Berlin und Brandenburg zu einem Oberfinanzbezirk Berlin-Brandenburg (RFBl 1942, S. 42). Der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg war zuständig für Berlin und die Provinz Brandenburg.
Mit Stand Ende 1942 gliederte sich der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg in folgende Abteilungen:
1. Abteilung Personal und Verwaltung, 2. Abteilung Steuer, 3. Abteilung Zoll, 4. Abteilung für die Bearbeitung von Anfechtungssachen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern (früher Finanzgerichte), 5. Devisenstelle.
Im Kontext der nationalsozialistischen Judenverfolgung spielte der Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg eine besondere Rolle. Mit der seit 1931 angebundenen Devisenstelle und der 1942 bei ihm eingerichteten Vermögensverwertungsstelle standen dem NS-Regime zwei Dienststellen zur Verfügung, die im Zusammenwirken mit Finanzämtern, Zollfahndungsstellen und der Geheimen Staatspolizei die systematische Vermögenserfassung und Ausplünderung deutscher Juden sowie anderer Verfolgter und Gegner des Nationalsozialismus durchführten.
Zur Vermögensverwertungsstelle: Im Jahr 1942 wurde als Dienststelle die so genannte „Vermögensverwertungsstelle“ errichtet, deren Tätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit den einsetzenden Deportationen jüdischer Bürger stand. Organisatorisch war dieser Strukturteil der Abteilung Personal und Verwaltung zugeordnet. Bereits mit „Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941" (RGBl. 1941 I S. 303) wurde den lokalen Oberfinanzpräsidenten die Hoheit über die Einziehung von Vermögen zugunsten des Reichs übertragen. Ein Schnellbrief des Reichsministers der Finanzen, vom 04.11.1941, auch als Deportationserlass bezeichnet, schrieb dieses Verfahren fest. Ergänzend wurde darin festgelegt, dass die im Schnellbrief benannten Oberfinanzpräsidenten eine eigene Dienststelle einrichten oder sich bereits vorhandener bedienen sollten, um die Vorgänge zu bearbeiten. In Berlin nahm die eigens dafür eingerichtete Vermögensverwertungsstelle des OFP Berlin ihre Tätigkeit zum 01.01.1942 auf. Sie war für die Erfassung, Verwaltung und Veräußerung des Vermögens von Juden und Jüdinnen, Sinti*zze und Rom*nia, sowie weitere verfolgte Personengruppen und politische Gegner des NS-Regimes mit letzter Meldeadresse in Berlin/Brandenburg zuständig. Die Vermögensverwertungsstelle führte Akten zu Einzelpersonen, Nachlässen und Körperschaften, für die jeweils Einzelfallakten angelegt wurden. Zusätzlich wurden Sammel–Akten für bestimmte Personengruppen, wie KZ-Häftlinge oder Osteuropäische Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen geführt. Eine weitere Aktengruppe bilden die Unterlagen, die bei der Auflösung und Einziehung des Vermögens der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland entstanden. Registraturmäßig wurden alle beim Finanzamt Moabit-West und bei der Vermögensverwertungsstelle angefallenen Vorgänge in einer Kartei erfasst.
Zur Devisenstelle: Vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Weltwirtschaftskrise ergriff die Reichsregierung im Sommer 1931 Maßnahmen mit dem Ziel, einen Währungszusammenbruch zu vermeiden, Kapitalflucht zu verhindern und die Devisenbestände zu schützen. Die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 1. August 1931 führte die Devisen-Zwangsbewirtschaftung im Reich zum 4. August 1931 ein. Die Erfüllung von Auslandsverpflichtungen und der Erwerb von Devisen gegen inländische Zahlungsmittel waren seitdem nur noch mit behördlicher Genehmigung möglich. Als hierfür zuständige Behörde bestimmte die Verordnung die Landesfinanzämter. Dafür wurde bei den Landesfinanzämtern Berlin und Brandenburg jeweils eine selbstständige Abteilung eingerichtet. Beim Landesfinanzamt Berlin firmierte sie als „Landesfinanzamt Berlin als Stelle für die Devisenbewirtschaftung“, später kürzer „Landesfinanzamt Berlin – Devisenstelle“. Unterstellt waren die Devisenstellen einerseits in organisatorischen, personellen und haushaltsrechtlichen Angelegenheiten dem Reichsfinanzministerium, andererseits in der Fachaufsicht dem Reichwirtschaftsministerium bzw. von 1934 bis 1938 der dem Reichswirtschaftsministerium nachgeordneten Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. Zum 1. April 1936 gingen die vom Reichsfinanzministerium wahrgenommenen Aufgaben auf das Reichswirtschaftsministerium über. Nur noch Kompetenzen hinsichtlich des zu den Devisenstellen abgeordneten Personals verblieben bei der Reichsfinanzverwaltung. Intern war die Devisenstelle Berlin in zwei Abteilungen aufgeteilt. Die Genehmigungsabteilung und die Buchprüfungs- und Strafsachenabteilung (auch als „Abteilung S“ bezeichnet), die 1939 - wie später 1940 reichseinheitlich auch bei anderen Devisenstellen - in Überwachungsabteilung umbenannt wurde. Der Genehmigungsabteilung oblag die Prüfung aller sich aus dem Waren-, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland ergebenden Transaktionen. Innerhalb der Genehmigungsabteilung bestand ein Netz von Sachgebieten mit festen Zuständigkeiten nach dem Verwendungszweck der Devisen. Die Sachgebiete entschieden auf Antrag von Firmen, Institutionen und Personen über Erwerb, Annahme und Verwendung von Devisen durch Erteilung oder Verwehrung einer Genehmigung. Es bestanden Sachgebiete u. a. für Auswanderung, Wertpapierverkehr, Grundstücke und Vermögen (Hypotheken) von Ausländern in Deutschland, Versicherungen, Reiseverkehr, Patente und Lizenzen, Pensionen und Unterstützungen, Warenverkehr (Einfuhrfinanzierung, Exporte, Transithandel) oder für den allgemeinen privaten Zahlungsverkehr zwischen Ausländern und Deutschen, darunter auch der zwischen Emigranten und der in Deutschland verbliebenen Angehörigen. Hinzu kam 1937 ein weiteres Sachgebiet, das Aufgaben nach dem Gesetz über Abwertungsgewinne vom 23. Dezember 1936 wahrnahm. Die Kontrolle über die Einhaltung von devisenrechtlichen Bestimmungen fiel in die Zuständigkeit der Überwachungsabteilung. Sie führte Devisenprüfungen bei Firmen und Privatpersonen durch, beaufsichtigte die Devisenberater und bearbeitete Ermittlungs- und Strafsachen wegen Devisenvergehen. Seit 1934 besaßen die Devisenstellen die Rechte eines Nebenklägers in Verfahren bei Erhebung öffentlicher Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Minderschwere Devisenzuwiderhandlungen, die mit Geldstrafe bedroht waren, konnten die Devisenstellen mit Strafbescheid entscheiden. Die Devisengesetze vom 1. Dezember 1936 und 12. Dezember 1938 gaben ihnen die Befugnis, Sicherungsanordnungen bei Verdacht des Vermögenstransfers ins Ausland zu erlassen. Maßnahmen des Sicherungsrechts gegen Juden gehörten seitdem zum Aufgabenbereich der Überwachungsabteilung. Zum 1. April 1942 wurde die Devisenstelle Berlin mit der Devisenstelle beim Oberfinanzpräsident Brandenburg zusammengelegt. Die herausgehobene Stellung der Devisenstelle Berlin ergab sich aus ihrer Weisungsfunktion gegenüber den Devisenstellen im Reich. In Rundschreiben informierte sie die Devisenstellen über Inhalt und Anwendung von Einzelerlassen des Reichswirtschaftsministers. Mit Kriegsverlauf verminderten sich ab 1942 Aufgabenumfang und Personalbestand.
Die im Bestand Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg überlieferten Unterlagen betreffen fast ausschließlich Personen, die in der Region Berlin/Brandenburg ihren letzten Wohnort hatten. Hinweise zu Personen, die außerhalb dieser Region lebten, sind die Ausnahme.
Die Tätigkeit des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg endete im Mai 1945 mit der Zerschlagung der NS-Diktatur. Der OFP Berlin-Brandenburg wurde von der dem Magistrat von Groß Berlin unterstehenden Oberfinanzdirektion abgewickelt.
Bestandsgeschichte:
Die im BLHA verwahrte Überlieferung des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg umfasst im Einzelnen: - 17.500 Akten aus dem Bereich der Devisenstelle Berlin und der Devisenstelle beim OFP Brandenburg bis 1942, überwiegend Einzelfallakten (Personen, einzelne Firmen) - 42.000 personenbezogene Einzelfallakten aus dem Bereich der „Vermögensverwertungsstelle“ - 150.000 Originalkarteikarten aus dem Bereich der “Vermögensverwertungsstelle“ - 1.500 Akten der Abteilung Personal und Verwaltung und der Abteilung Steuern aus dem Zuständigkeitsbereich des OFP Brandenburg - Listen von 179 Deportationstransporten aus Berlin aus dem Bereich der „Vermögensverwertungsstelle“ (Kopien, die Originale befinden sich im Archiv des ITS in Bad Arolsen; z.T. Fragmente) - Personalakten - Vermögensübersichten zu den bei der Behörde kassierten Akten - Akten zum Verkauf jüdischer Friedhöfe an Stadtgemeinden - Kassenanweisungen an die Oberfinanzkasse - Einziehungsverfügungen - Registraturhilfsmittel
Zur Vermögensverwertungsstelle: Die Überlieferung des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg aus dem Bereich der „Vermögensverwertungsstelle“ wurde in der unmittelbaren Nachkriegszeit getrennt. Kriterium hierfür war der sogenannte „letzte inländische Wohnsitz“ der Betroffenen. Die hierbei die Provinz Brandenburg betreffenden Akten sind gesondert im Bestand Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg unter 4. Vermögensverwertungsstelle (nach 1945 abgegebene Akten verfolgter Juden aus der Provinz Brandenburg) zu finden. Ein Teil der nach Brandenburg abgegebenen Akten wurde im Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg weitergeführt. Diese Akten befinden sich im Bestand Rep. 204A Ministerium der Finanzen unter 4.14 Jüdisches Vermögen. Der Teilbestand Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II) wurde 2001 im Rahmen einer Bestandsabgrenzung aus dem Landesarchiv Berlin (dort: A Rep. 092 Oberfinanzpräsident Berlin) in das BLHA übernommen. Im Zuge der Bestandsabgrenzung wurden die Personenakten in der Archivdatenbank Augias-Express verzeichnet und mikroverfilmt. Eine Kopie der Filme befindet sich heute in Yad Vashem. Im Rahmen des seit 2019 laufenden „OFP-Projekt – Provenienzforschung an Akten des Oberfinanzpräsidenten Berlin-Brandenburg“ wurden die Erschließungsangaben zu den Personenakten in die Scope-Archiv-Datenbank übertragen, überarbeitet und standardisiert. Erfasst und selbständig recherchierbar sind:
- Familienname, Geburtsname, Vorname und Geburtsdaten der Hauptperson der Akte - Die letzten bekannten Wohnadressen der Hauptperson - Namen von Familienmitgliedern und weiterer vorgangsrelevanten verfolgten Personen - Firmen (durch vorangestelltes „Fa.“) mit Bezug zur Hauptperson - Laufzeit der Akte - Aktenzeichen beim OFP Berlin-Brandenburg
Die ebenfalls mit der Bestandsabgrenzung an das BLHA übergebene Kartei ist bisher nicht erschlossen und online recherchierbar, liegt aber zur freien Ansicht als Mikrofichekopie im Lesesaal aus. In der Kartei finden sich Hinweise auf Akten, die an andere Oberfinanzpräsidenten abgegeben wurden und Verweise auf Akten, bei denen nur noch die Vermögensverzeichnisse vorhanden sind. Sie ist ein wichtiges ergänzendes Findhilfsmittel zur Onlinerecherche.
Zur Devisenstelle: Die Unterlagen der Devisenstelle gelangten nach Anbietung durch das Stadtarchiv Berlin mit Übernahmen aus dem Gebäude Königstraße 61/64, wo die Unterlagen wegen Raummangels seit Kriegsende lagerten, 1955 und 1956 in das Brandenburgische Landeshauptarchiv. Andere größere Teile der Überlieferung, v. a. Akten zu Firmen und Generalakten, stammten aus Aktenrückgaben der Sowjetunion, die 1959 in das BLHA übernommen wurden. Der Bestand wurde vor 1990 und in weiteren Teilen in den Jahren 1990-1992 in Findkarteien verzeichnet. Später sind die Angaben aus Findkarteien für Recherchezwecke in Datenbanken erfasst worden. Die 2017 begonnene Übertragung der Erschließungsangaben aus Findkarteien in die Archivdatenbank und die Arbeiten zur Bewertung und Erschließung größerer noch unbearbeiteter Bestandsteile konnten 2024 abgeschlossen werden. Trotz des außerordentlichen Gesamtumfangs gibt es Lücken in der Aktenüberlieferung der Devisenstelle. Die Gründe dafür sind nur in geringem Maße nachvollziehbar. So fehlen Akten zu Auswanderungen aus der Zeit nach 1936 und nahezu vollständig die Akten der Überwachungsabteilung zu Sicherungssachen gegen Juden. Dagegen blieben Einzelfallakten aus allen Sachgebieten der Genehmigungsabteilung der Devisenstelle Berlin in großer Zahl erhalten, insbesondere auch zur Ausfuhr von Devisen bei der Auswanderung in den Jahren 1933–1936 und zur Grundstücksverwaltung. Vorhanden sind auch Einzelfallakten der Devisenstelle Brandenburg zu Personen und Firmen, bei mehrbändigen Akten jedoch nur die zeitlich jüngeren Bände. Offenbar gab es noch vor Kriegsende auf Grund der geringen Aufbewahrungsfristen in den Registraturen Aussonderungen und Kassationen. Im Rahmen des Beständeaustausches mit dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) wurden 2024 die bis dahin dort unter der Bestandsbezeichnung X. HA, Rep. 103 Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg verwahrten Unterlagen in das BLHA übernommen. Dazu gehörten Akten zu "Geheim-Sachen" der Devisenstellen. Der weitaus größere Teil der Übernahme umfasste Personalakten von Bediensteten des Oberfinanzpräsidenten, seiner Vorgängerbehörden sowie der von ihm ressortierenden Behörden. Diese Personalakten wurden unabhängig von Ihrer (Schluss-)Provenienz geschlossen dem Teilbestand Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg Personalia angefügt.
Überlieferungen in anderen Archiven:
Unterlagen der dem OFP Berlin-Brandenburg zugeordneten „Außenstelle für feindliches Vermögen“ werden unter der Signatur R 2107 Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg, Außenstelle für feindliches Vermögen im Bundesarchiv verwahrt.
Die Akten der Ausbürgerungsabteilung beim Finanzamt Moabit-West mit reichsweiter Zuständigkeit liegen unter der Signatur A Rep. 093-03 Finanzamt Moabit-West im Landesarchiv Berlin vor. Neben den ca. 4.500 Einzelfallakten finden sich dort auch Sach-, Hand-und Generalakten die Vermögensverwertungsstelle betreffend. Diese beziehen sich vor allem auf den Dienstbetrieb und die Organisation und beinhalten auch Registraturmittel. Das Landesarchiv Berlin verwahrt außerdem Akten des Landesfinanzamtes bzw. Oberfinanzpräsidenten Berlin im Bestand A Rep. 092 Landesfinanzamt/Oberfinanzpräsident Berlin, vor allem Unterlagen aus den Abteilungen "Organisation und Verwaltung", "Steuern" und "Zölle". Darunter befinden sich auch Akten mit Erlassen und Verfügungen zur Devisenbewirtschaftung. Darüber hinaus sind 383 AE im Fond 1461 im Sonderarchiv (seit 1992: Zentrum für die Aufbewahrung historisch dokumentarischer Sammlungen) in Moskau überliefert. Dieser Teilbestand enthält Unterlagen aus dem Bereich der Devisenstelle.
Benutzungshinweise:
Beachten Sie bitte, dass noch nicht alle Archivalien des Teilbestandes Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II) online recherchierbar sind. Im Einzelfall wenden Sie sich mit einer Anfrage an das BLHA.
Die in der Klassifikation unter 3.1 geführten personenbezogenen Einzelfallakten der "Vermögensverwertungsstelle" des Teilbestandes Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II) stehen in der Online-Recherche als digitale Kopie zur Verfügung. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | ca. 400 lfm. |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg Nr. ...
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II) Nr. ...
Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA), Rep. 36A Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg (II) Originalkartei, Name/Vorname |
Veröffentlichungen: | Martin Friedenberger, Fiskalische Ausplünderung. Die Berliner Steuer-und Finanzverwaltung und die jüdische Bevölkerung 1933–1945, Berlin 2008. - Christiane Kuller, Bürokratie und Verbrechen. Antisemitische Finanzpolitik und Verwaltungspraxis im nationalsozialistischen Deutschland. (Das Reichsfinanzministerium im Nationalsozialismus, Bd. 1) München 2013. - Josephine Ulbricht, Das Vermögen der "Reichsfeinde": Staatliche Finanzverwaltung und Gegnerverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland. (Das Reichsfinanzministerium im Nationalsozialismus, Bd. 6), Berlin/Boston 2022. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1663781 |
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