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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 1680 Landesarbeitsgericht Brandenburg |
Dat. - Findbuch: | 1991 - 2002 |
Vorwort: | B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E Notizen, Stand 2013 Das Landesarbeitsgericht bestand in seiner Form als Fachobergericht des Landes Brandenburg von 1991 bis 2006. Sein Standort ab 1991 war in der Werner-Seelenbinder-Straße 1 in Potsdam, es wurden weitere Räume in der Zeppelinstraße 136 in Potsdam angemietet und im Jahr 1994 erfolgte dann der Umzug in die Zeppelinstraße. Der Standort wurde bis zur Umbildung des Landesarbeitsgerichtes beibehalten. Zum 1.1.2007 erfolgte die Fusion mit dem Landesarbeitsgericht Berlin zum gemeinsamen Fachobergericht für die Arbeitsgerichte in den Ländern Berlin und Brandenburg. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Sitz am Magdeburger Platz 1 in Berlin.
Rechtliche Grundlagen - Gesetz zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg vom 21. Juni 1991 - Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbGZV) vom 07. Dezember 2006 - Geschäftsstellenordnung für die Arbeitsgerichte des Landes Brandenburg (Geschäftsstellenordnung AG - GStO-AG) Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 05.Oktober 2009
Vor Gründung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg waren Streitigkeiten im arbeitsrechtlichen Bereich bei den Kammern für Arbeitsrecht in den Kreisgerichten anhängig. Auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg vom 21. Juni 1991 wurden zunächst sieben Arbeitsgerichte mit Sitzen in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt, Neuruppin, Potsdam und Senftenberg und das Landesarbeitsgericht Brandenburg gebildet. Das Landesarbeitsgericht und die sieben Arbeitsgerichte nahmen ihre Tätigkeit am 1.7.1991 auf. Einige der neu gebildeten Arbeitsgerichte hatten vorerst ihren Sitz bei den Kreis- und Bezirksgerichten (das Arbeitsgericht Cottbus im Bezirksgericht Cottbus, die Arbeitsgerichte Brandenburg, Neuruppin und Potsdam bei den entsprechenden Kreisgerichten) (siehe: Rep. 1680 Landesarbeitsgericht Brandenburg Nr. 27). Das Arbeitsgericht Senftenberg wurde mit Wirkung vom 19.12.2011 dem Arbeitsgericht Cottbus angegliedert, die Kammern nehmen ihre Arbeit weiterhin in Senftenberg wahr. Die Arbeitsgerichte führen als Bezeichnung den Dienstort. Die Arbeits- und Sozialgerichte wurden 1991/1992 dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zugeordnet, durch Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg vom 27. Juni 2005 wurde die oberste Landesbehörde das für Justiz zuständige Ministerium (Ministerium der Justiz).
B E S T A N D S G E S C H I C H T E Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Unmittelbar vor der Fusion des Landesarbeitsgerichtes Brandenburg mit dem Landesarbeitsgerichtes Berlin wurden die nicht mehr benötigten Unterlagen dem BLHA zur Übernahme angeboten. Allerdings wurden diese noch über den Zeitraum der Fusion aufbewahrt und erneut im Jahr 2012 angeboten. Die Übernahme archivwürdiger Unterlagen erfolgte im Jahr 2013. Der Bestand ist nicht abgeschlossen, es folgen weitere Übernahmen.
E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D Bestand bearbeitet.
I N H A L T Geschäftsverteilung richterlicher und nichtrichterlicher Dienst. - Geschäftsverteilung bei den Arbeitsgerichten. - Geschäftsprüfungen des nichtrichterlichen Dienstes bei den Arbeitsgerichten. - Dienstaufsicht. - Pressewesen. - Ehrenamtliche Richter. - Statistische Erhebungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit. - Arbeitszeit. |
Nachfolger: | Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg |
Verweis: | Rep. 1690 Arbeitsgerichte |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 1 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 1680 Landesarbeitsgericht Brandenburg Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1688865 |
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