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1410 LJA; Rep. 1410 Landesjugendamt Brandenburg; 1990-2012 (Bestand)
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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 1410 Landesjugendamt Brandenburg |
Dat. - Findbuch: | 1990 - 2012 |
Vorwort: | B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E Stand 2014
Das Landesjugendamt des Landes Brandenburg (LJA) wurde im Dezember 1991 mit einer Außenstelle für den östlichen und südöstlichen Teil des Landes errichtet. Die Landesjugendämter der Bundesländer bestehen auf Grundlage des 8. Sozialgesetzbuches (SGB) - Kinder- und Jugendhilfe und des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) als überörtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Das Erste Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (AGKJHG) vom 19.12.1991 legte das Landesjugendamt Brandenburg als Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des für Jugend zuständigen Ministeriums fest. Der Hauptsitz wurde im ehemaligen Kaltwalzwerk Oranienburg, Kremmener Straße 43 in Oranienburg eingerichtet, die Außenstelle befand sich in der Wieckestraße 1/3 Frankfurt (Oder). Im Jahr 1994 erfolgte ein Umzug an den Standort Schloßplatz 2 in Oranienburg (Landtagsdrucksache 1/1251 Raum- und Personalsituation im Landesjugendamt, Antwort auf die Kleine Anfrage 256 vom 18.08.1992). Sieben Jahre später, 2001, wurde der Standort des Landesjugendamtes nach Bernau auf die Liegenschaft der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in die Hans-Wittwer-Straße 6 (früher: Fritz-Heckert-Straße 1) verlegt.
Dem Landesjugendamt oblagen u. a. die Kindertagesstättenaufsicht, die Heimaufsicht und die Beratung der Jugendämter in den Städten und Kreisen (örtliche Träger der Jugendhilfe), die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe sowie die Förderung der Entwicklung der Jugendhilfe. Dazu gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen zur Einrichtung von Kindertagesstätten. Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages bestanden die Einrichtungen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen der DDR fort. Auf Grundlage des Kindertagesstättengesetz vom 10.6.1992 (Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder- und Jugendhilfe - Kita-Gesetz) wurde das Vorliegen von Voraussetzungen geprüft, u. a. Träger definiert, und (zum Teil zunächst vorläufige) Betriebserlaubnisse erteilt. Eine weitere zentrale Aufgabe war die Ausführung und Umsetzung des Landesjugendplans (als welcher ein bestimmter Teil des Haushaltplans des Landes Brandenburg bezeichnet wird, nämlich Einzelplan 05 - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Titelgruppe 60). In diesem sind Mittel für Zuwendungen veranschlagt, die das Landesjugendamt gewährt u. a.: - Innovationen und fachliche Weiterentwicklung einschließlich Vorbereitungen und Auswertungen - überregionale Angebote und gleichmäßige Entwicklung der Jugendhilfe - regionale Aktivitäten freier und öffentlicher Träger Dazu zählen z. B. die Durchführung von Modellprojekten in der Jugendarbeit, Qualifizierungsvorhaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder auch Förderung baulicher Vorhaben der Einrichtungen.
Das Landesjugendamt war eine zweigliedrige Behörde und setzte sich aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss zusammen. Der Aufbau der Verwaltung war durchweg in Referate organisiert, die die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte widerspiegeln. - Allgemeine Verwaltung (Organisation, Recht, Geschäftsführung Landesjugendhilfeausschuss) - Kindertagesbetreuung (Kindertagesstätten, Tagespflege, Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kinderbetreuungseinrichtungen) - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz (Erteilung von Betriebserlaubnissen für Jugendbetreuungseinrichtungen, Zulassung freier Träger) - Hilfen zur Erziehung - Jugendhilfeplanung (tlw. auch als Stabsstelle organisiert) Ein weiteres Referat bildete die Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB), die mit Staatsvertrag vom 13.1.1994 als gemeinsame Einrichtung der Länder Berlin und Brandenburg dem Landesjugendamt angegliedert wurde und Aufgaben nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz wahrnimmt. Sie berät Adoptionsvermittlungsstellen beider Länder, vermittelt und begleitet internationale Adoptionen und unterstützt Bürgerinnen und Bürger in Einzelfragen der Adoption. Für Konfliktfälle zwischen Trägern der örtlichen Jugendhilfe und Trägern der Einrichtungen, welche Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung getroffen haben, wurde die Schiedsstelle des Landes Brandenburg eingerichtet (Verordnung über die Schiedsstelle des Landes Brandenburg nach § 78 g des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (Schiedsstellenverordnung SGB VIII- SchStVSGB VIII) vom 11. März 1999), die Geschäftsstelle war dem Referat A, Allgemeine Verwaltung, angegliedert.
Ausgehend von Modernisierungsvorhaben mittels Aufgabenabschichtung und Umverteilung innerhalb der Landesregierung wurde in der 5. Legislaturperiode die Integration der bisher eigenständigen Landesoberbehörde in die für Jugend zuständige Oberste Landesbehörde, dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, und die damit verbundene Auflösung des Landesjugendamtes geprüft. Eine darüber hinaus gehende Kommunalisierung der überörtlichen Trägerschaft und bestehender Aufsichtsmechanismen wurde als nicht mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vereinbar abgewiesen (vgl. Gutachten zur möglichen Kommunalisierung von Landesaufgaben in Brandenburg. Stellungnahme im Auftrag der Enquetekommission „Kommunal- und Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest - Brandenburg 2020“ des brandenburgischen Landtages, 2012). Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen", welches am. 5. Dezember 2013 verabschiedet wurde, erfolgte die Änderung des brandenburgischen AGKHJG als Grundlage für die Organisationsveränderung. Dem Gesetz folgend werden seit dem 1. Januar 2014 die Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch die Abteilung 2 Kinder, Jugend und Sport des MBJS wahrgenommen, insbesondere durch das Referat 21 Kinder- und Jugendpolitik, Jugendrecht, Jugendschutz, Zentrale Adoptionsstelle Berlin/Brandenburg (ZABB), Referat 22 Kindertagesbetreuung, Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilferecht, Referat 23 Hilfen zur Erziehung, Betriebserlaubnis für Einrichtungen der Erziehungshilfe, Kinderschutz, Landes-Kinder- und Jugendausschuss, Sozialpädagogische Berufe und das Referat 25 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Landesjugendplan (Organigramm des MBJS, Stand 1.1.2014). Als Nachfolger des Landesjugendhilfeausschusses wird ab der 6. Wahlperiode ein Landes-Kinder- und Jugendausschuss mit erweitertem Aufgabenspektrum gebildet. (Parlamentarischer Beratungsdienst des Landtages Brandenburg: Novellierung des AGKJHG – Neuordnung der Behördenstruktur, 2013). Die Auflösung des Landesjugendamtes und die Aufgabe des Bernauer Standortes erfolgte im Januar 2014.
Leitung 1992 - 30.11.1993: Herr Thum 1.12.1993 - 2011 Fr. Dr. Scheele, nach deren Ausscheiden übernahm die kommissarische Leitung die Referatsleiterin für Kindertagesbetreuung Fr. Dr. Bredow; 2012 (?) - 31.12.2013 Herr Friedel
B E S T A N D S G E S C H I C H T E Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Im Jahr 2012 wurde eine Vereinbarung über Ausnahmen von der Anbietungspflicht abgeschlossen, die Art und Umfang der zu übernehmenden Unterlagen festlegt. Die Übernahmen großer Teile archivwürdigen Schriftgutes des Landesjugendamtes erfolgte 2013 und 2014. Der Bestand ist nicht abgeschlossen, es erfolgen weitere Übernahmen aus der Nachfolgeeinrichtung.
E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D Bestand unbearbeitet, Verzeichnungsangaben des Registraturbildners.
I N H A L T Allgemeine Verwaltung u. a.: Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses. - Sitzungen der Unterausschüsse des LJHA. - Jugendamtsleitertagungen. - Sitzungen der Referatsleiterrunden. - Kundenbefragung. - Öffentlichkeitsarbeit (Presseerklärungen und Internetauftritt). - Bezuschussung von Kindertagesstätten in den Kreisen. - Beschwerden. - Schiedsstellenverfahren. - Zulassung Träger freier Jugendhilfe. Hilfen zur Erziehung u. a.: Vorkommnisse in Heimen. - Arbeitsgruppen Täter-Opfer-Ausgleich. - Umfragen. - Elternberatung. - Förderung von Initiativen und Einrichtungen. Jugendarbeit u. a.: Jugendhilfestatistik. - Beschwerden über Jugendämter. - Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. - Ausführung des Landesjugendplans. - Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt. - Projekte Qualifizierung in der Jugendhilfe. - Freie Träger. Kindertagesbetreuung u. a.: Erteilung von Betriebserlaubnissen. |
Nachfolger: | Aufgabenwahrnehmung seit 1.1.2014: Referate 21, 22, 23 und 25 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 15 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 1410 Landesjugendamt Brandenburg Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
Veröffentlichungen: | Tätigkeitsberichte, Landesjugendamt-Info, Blickpunkt Landesjugendamt (Druckschriftensammlung des BLHA) |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1738688 |
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