548 FDGB KV; Rep. 548 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund - Kreisvorstände; 1948-1990 (Bestandsgruppe)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Signatur:548 FDGB KV
Titel:Rep. 548 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund - Kreisvorstände
Vorwort:Organisationsgeschichte
Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) gründete sich im Juni 1945 in der SBZ als Einheitsgewerkschaft. Dies entsprach den Grundsätzen des Leninschen Gewerkschaftsverständnisses, demnach sollten die Gewerkschaften als Bindeglied zwischen der kommunistischen Partei und den Werktätigen fungieren und keine selbständigen Richtungsgewerkschaften mehr existieren. So waren im FDGB die einzelnen Industriegewerkschaften und Gewerkschaften unter einer zentralistischen Führung vereint. Der Organisationsaufbau folgte dem Prinzip des demokratischen Zentralismus. Im Zuge der Verwaltungsreform 1952 wurde auf dem Territorium des ehemaligen Landes Brandenburg in jedem der drei Bezirke eine in Bezirks-, Kreis- und teilweise Gebietsvorstände strukturierte Gewerkschaftsorganisation aufgebaut, deren oberstes Organ die Bezirksdelegiertenkonferenz war. Auf diesen in der Regel alle zwei Jahre tagenden Gremien wurden der Bezirksvorstand und die Revisionskommission gewählt. Das vom Vorstand kooptierte Sekretariat übernahm die Führung der Geschäfte zwischen den Bezirksvorstandssitzungen. Es gliedert sich in die Abteilungen und Fachbereiche Arbeit und Löhne, Agitation und Propaganda, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Feriendienst, Finanzen, Frauen, Internationale Verbindungen, Jugend, Kader, Kultur, Organisation, Sozialversicherung, Westarbeit, Bildung, Sport. Die Kreisorganisationen waren analog denen der Bezirke aufgebaut. Daneben bestanden bei jeder Industriegewerkschaft und Gewerkschaft, die im Laufe ihrer Entwicklung durch Fusion bzw. Auflösung häufigen Umstrukturierungen unterworfen waren, ebenfalls Kreis- und Bezirksvorstände. Die unterste organisatorische Ebene des Gewerkschaftsbundes waren die Betriebs- und Schulgewerkschaftsorganisationen (BGL bzw. SGL), die ihre Leitungen jeweils jährlich auf den Mitgliederversammlungen wählten. Sie bestanden in jedem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten, bei den staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und waren in der Regel in Gewerkschaftsgruppen von ca. zehn bis dreißig Mitgliedern untergliedert. In größeren Betrieben und Einrichtungen konnten die Gewerkschaftsgruppen nochmals in Abteilungsgewerkschaftsorganisationen zusammengefasst sein. Bei den BGL bestanden Kommissionen, die auf ehrenamtlicher Basis die Arbeit der BGL unterstützten.
Dem FDGB gehörten die Angestellten in der staatlichen Verwaltung und die Arbeiter in den Industriebetrieben an. Er war seit 1956 alleiniger Träger der Sozialversicherung aller unselbständigen Beschäftigten. In engster Zusammenarbeit mit der SED, deren Führungsrolle in der Satzung der Einheitsgewerkschaft festgeschrieben wurde, war es Aufgabe des FDGB, den volkseigenen Wirtschaftssektor zu stützen, auszubauen und die sozialistische Planwirtschaft mit durchzusetzen. Dabei wurde mit der Aktivistenbewegung, dem Neuererwesen und der sozialistischen Wettbewerbsbewegung weitgehend das sowjetische Gewerkschaftsmodell übernommen, um Produktions- und Arbeitsproduktivitätssteigerungen in allen Wirtschaftsbereichen zu erzielen sowie Normerhöhungen durchzusetzen. Demgegenüber wurde die gewerkschaftliche Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten, beispielsweise bei der Durchsetzung höherer Löhne, besserer Arbeits- und Lebensbedingungen sowie einer stabileren Versorgung mit Konsumgütern, weitgehend zurückgedrängt. Mit der 1948 erfolgten Auflösung der Betriebsräte und ihrer Ablösung durch die Betriebsgewerkschaftsleitungen gab es für die Belegschaften kaum noch Mitbestimmungsrechte. Die vom FDGB getragenen "Schulen der Sozialistischen Arbeit", die "Ständigen Produktionsberatungen", die Funktionärs- und Mitgliederschulungen waren kein Mittel zur Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen, sondern dienten vor allem zur Durchsetzung von Produktivitätssteigerungen und der marxistisch-leninistischen Schulung der Mitgliedschaft. Der FDGB beschränkte seine politische Tätigkeit nicht ausschließlich auf nationale Aktionen. Vielmehr organisierte er als Mitglied des Weltgewerkschaftsbundes Schulungen für ausländische Gewerkschaftsfunktionäre, empfing Delegationen vor allem aus den sozialistischen Ländern und der dritten Welt und unterhielt engste Beziehungen zu den sozialistischen Gewerkschaftsorganisationen, aber auch zum DGB und zur CGT. Darüber hinaus erhob der FDGB noch einen Solidaritätsbeitrag von jedem Mitglied. Diese Beiträge wurden nach einem vom Bundesvorstand festgelegten Schlüssel an die Entwicklungsländer gezahlt.
Nach der politischen Wende in der DDR konnte der FDGB die Separationsbestrebungen der Einzelgewerkschaften nicht aufhalten und seine Organisationsstrukturen nicht reformieren, was schließlich im September 1990 zu seiner Auflösung führte.
Bestandsgeschichte
Während das Archivgut der FDGB-Bezirksvorstände und der Bezirksvorstände der Gewerkschaften und Industriegewerkschaften jeweils zu Einzelbeständen formiert wurde, bildet die Überlieferung der Kreisvorstände der Gewerkschaften und Industriegewerkschaften gemeinsam mit der des jeweiligen FDGB-Kreisvorstandes einen zusammengefassten Bestand die Gewerkschaftskomitees bei den VVB wurden den Beständen der Bezirksvorstände der zuständigen Gewerkschaft bzw. Industriegewerkschaft zugeordnet. Die bei großen Kombinaten eingerichteten Industrievorstände bilden wiederum Einzelbestände.
Erschließungszustand
Der Bestand wurde im Zuge der Retrokonversion von Findhilfsmitteln in das Archivprogramm überführt, d.h. es erfolgte keine Bearbeitung des Bestandes.

Angaben zur Benutzung

Benutzungsbeschränkung:Enthält nur Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1765634
 
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