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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Lübben U 20 A |
Titel: | Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Richter und geschworene Schöppen der Gerichtsbank der Stadt Lübben - Kläger: Dominik Seydener, Beklagte: Jakob Hempel und seine Ehefrau. Der Kläger behauptet, die Frau habe gesagt, das sie von "Vincentz dem statknechte gehort: soll ich zcur staupen gehauwen werden, mus man an dem herren offitiall und Tewes Schenken weyb anheben". Der Beklagte soll diese Reden seiner Frau mit angehört haben. Sie (die Beklagte) hat zu solcher Klage "Neyn" gesagt; Jakob Hempel ist über sein eigenes Weib, das sich der Klage durch wirkliche Leistung ihres Eides rechtlich entbrochen, zu zeugen nicht schuldig.
Ohne Datum und Präsentatum, aber der Schrift nach gleichzeitig mit anderen Schreiben der Jahre 1539/40 |
Dat. - Findbuch: | um 1540 |
Ort: | ohne Ort |
Siegel: | Auf der Rückseite als Verschluss unter Papierdecke aufgedrücktes Siegel beschädigt erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Lippert: Die Urkunden des Lübbener Ratsarchivs, S. 153, Nr. 20 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1945125 |
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