8 Lübben U 20 A; Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Richter und geschworene Schöppen der Gerichtsbank der Stadt Lübben - Kläger: Dominik Seydener, Beklagte: Jakob Hempel und seine Ehefrau. Der Kläger behauptet, die Frau habe gesagt, das sie von "Vincentz dem statknechte gehort: soll ich zcur staupe

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Lübben U 20 A
Titel:Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Richter und geschworene Schöppen der Gerichtsbank der Stadt Lübben - Kläger: Dominik Seydener, Beklagte: Jakob Hempel und seine Ehefrau. Der Kläger behauptet, die Frau habe gesagt, das sie von "Vincentz dem statknechte gehort: soll ich zcur staupen gehauwen werden, mus man an dem herren offitiall und Tewes Schenken weyb anheben". Der Beklagte soll diese Reden seiner Frau mit angehört haben. Sie (die Beklagte) hat zu solcher Klage "Neyn" gesagt; Jakob Hempel ist über sein eigenes Weib, das sich der Klage durch wirkliche Leistung ihres Eides rechtlich entbrochen, zu zeugen nicht schuldig.

Ohne Datum und Präsentatum, aber der Schrift nach gleichzeitig mit anderen Schreiben der Jahre 1539/40
Dat. - Findbuch:um 1540
Ort:ohne Ort
Siegel:Auf der Rückseite als Verschluss unter Papierdecke aufgedrücktes Siegel beschädigt erhalten
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Lippert: Die Urkunden des Lübbener Ratsarchivs, S. 153, Nr. 20

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/XKh4gH3s9H
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1945125
 
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