8 Lübben U 21 A; Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübben in der Streitsache des Andreas Kolstrung mit Vinzenz Brisentz: Ungeachtet Andreas Kolstrungs vorgewandter, vormeinter Läuterungsschrift, die sich zu keiner Erklärung des nächsten Urteils erstrecke, wird der n

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:8 Lübben U 21 A
Titel:Spruch der Schöppen zu Magdeburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Lübben in der Streitsache des Andreas Kolstrung mit Vinzenz Brisentz: Ungeachtet Andreas Kolstrungs vorgewandter, vormeinter Läuterungsschrift, die sich zu keiner Erklärung des nächsten Urteils erstrecke, wird der nächstergangene Rechtsspruch rechtskräftig (der Sachverhalt ist im Schreiben nicht berührt).

Ohne Datum und Präsentatum
Dat. - Findbuch:um 1550
Ort:ohne Ort
Siegel:Auf der Rückseite als Verschluss unter Papierdecke aufgedrücktes Siegel verloren
Beschreibstoff:Pergament
genetisches Stadium / Überlieferungsform:Ausfertigung

Angaben zum Kontext

Verweis:Andreas Kolstrung kommt in Bürgerlisten der Jahre 1542, 1543, 1552 und 1553 vor (siehe UB Lübben II, S. 266, 270, 277 und 279)
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur:Regest: Lippert: Die Urkunden des Lübbener Ratsarchivs, S. 153f., Nr. 21

Digitale Repräsentationen

Ansichtsbild:
Digitalisat(e):https://blha-digi.brandenburg.de/rest/dfg/EpoyrY5EOy
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1945126
 
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