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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 23A U III/109 D |
Titel: | Johann, Markgraf von Brandenburg. - Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt an der Oder verpflichten sich auf Anweisung Kurfürst Joachims [II.], Markgrafen von Brandenburg, dem Johann, Markgraf von Brandenburg, neben den 2400 Talern jährlicher Rente, die sie zusammen mit den Städten Brandenburg (Alt- und Neustadt), Berlin und Cölln laut einer Schuldverschreibung vom Jahre 1548 zu zahlen haben, weitere 660 Taler und 72 ungarische Goldgulden unter den gleichen Zahlungsbedingungen aus den kurfürstlichen Gefällen zu entrichten. Bei Nichteinhaltung der Termine haften sie unter den gleichen Bedingungen wie in der Verschreibung von 1548. 1553, Mittwoch in den heiligen Ostern. |
Dat. - Findbuch: | 1553 April 5 |
Ort: | Frankfurt (Oder) |
Vermerke: | Auf dem Umbug die Namen der Unterzeichner, links der Bürgermeister und Ratsmitglieder, rechts der Vertreter der Gemeinde (6 Namen) |
Beglaubigungsform: | Es siegeln die Aussteller |
Siegel: | mit einem an Pergamentstreifen angehängten, fehlenden Siegeln |
Beschreibstoff: | Pergament; zweimal drei vertikale Einschnitte |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1947025 |
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