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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Sorau-Triebel U 61 G |
Titel: | Ferdinand [I.], Römischer Kaiser, König von Böhmen und Markgraf der Lausitz, belehnt Balthasar [III.] von Promnitz, Bischof von Breslau, dessen Mitbelehnte und deren männliche Lehnserben mit den von denen von Biberstein an ihn als den Lehnsherrn gefallenen Herrschaften Sorau und Triebel, wie sie dieser für 120.000 rheinische Gulden samt allen Zubehörungen laut dem von Fabian von Schönaich aufgestellten Inventar von ihm erworben hat. Er behält sich 3/4 der Einnahmen von den Gold- und Silberbergwerken und den Gold- und Silberkauf in den beiden Herrschaften vor, dem Belehnten soll der vierte Teil verbleiben. Ferner bezieht er einen Hof zu Lessendorf, den die Gebrüder Caspar, Carl und Stanislaus innehaben, und zwei Höfe zu Weichau, die Siegfried bzw. Balthasar von Promnitz innegehabt hatten, unter gleichem Recht in die Belehnung ein. Bei Aussterben der männlichen Lehnserben sollen evetuell hinterlassene weibliche Nachkommen eine Abfindung bzw. Heiratssteuer erhalten. Der jeweilige Inhaber der genannten Herrschaften soll sich des Herrenstandes und Wappens - wie zu Pleß - gebrauchen und die Herrschaften weiterverkaufen bzw. -verpfänden dürfen, jedoch ausschließlich an Lehnsträger der Krone Böhmen, sowie von Ritterdiensten und Abgaben befreit sein.
"geben auf unserm khuniglichen Schloß Prag, an sant Georgen, des heiligen ritters, tag, nach Cristi [...] geburt im aintausendtfunfhundert und im achtundfunftzigisten, [...] jare." |
Dat. - Findbuch: | 1558 April 24 |
Ort: | Prag |
Vermerke: | Rechts auf dem Umbug: "N. Schindl" Unter dem Umbug: "Hanß von Ransbergk" Dorsualvermerk: "Kauff Brieff uber die Herrschaft Sorau und Triebell, die Georgii, anno 1558" (17. Jh.) |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung Eigenhändige Unterschriften des Kaisers, Joachims von Neuhaus, Kanzlers, und Graf Joachims von Schlick |
Siegel: | Siegel an rotweißer Kordel beschädigt erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1962625 |
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