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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 4B Züllichau U 3 E |
Titel: | Kurfürst Johann [Cicero], Markgraf von Brandenburg, verpfändet Caspar von Kracht und dessen Söhnen Georg, Johann, Bartholomäus und Philipp von Kracht die Herrschaft Züllichau mitsamt allem Zubehör für 3.600 rheinische Gulden, deren Empfang er bestätigt. Von der genannten Summe werden 1.600 Gulden auf die Herrschaft Crossen verschrieben, da die Einkünfte von Züllichau nicht ausreichen; sollten auch die der Herrschaft Crossen nicht genügen, wird die Zahlung der Zinsen aus der kurfürstlichen Kammer erfolgen. Bei Wiedereinlösung gilt Ostern als Kündigungstermin und Michaelis (29. September) als Wiedereinlösungstermin, Zahlungsorte sollen Frankfurt (Oder) oder Beeskow sein. Für Baukosten und nachgewiesene Schäden sind Schadloshaltung zugesagt. Die von Kracht sollen Schloss und Stadt Züllichau nicht für kriegerische Zwecke nutzen, die Belegung im Kriegsfall geht auf Kosten des Kurfürsten, übergebene Waffen sind in gleicher Zahl zurückzugeben.
"geben zu Coln an der Sprew, am sontag Kathedra Petri, nach Cristi [...] gepurt tausentvirhundert und darnach im neunundachtzigsten jar" |
Dat. - Findbuch: | 1489 Februar 22 |
Ort: | Cölln an der Spree |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung |
Siegel: | Siegel verloren, Pergamentstreifen erhalten |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Druck: CDB II/5, S. 459–461 Nr. 2157 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2077295 |
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