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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Sommerfeld U (38) A |
Titel: | Sebastian von Rothenburg und Martin Sorer, Kanzler, beide Komissare Johanns, Markgrafen von Brandenburg-Küstrin, sowie Wolfgang von der Heide und Johann Eberhart, Kanzler, als Komissare Albrechts von Schlick, Landvogts der Niederlausitz, dazu Oswald von Loeben und der Müller von Cottbus auf brandenburgischer Seite sowie ein Müller aus Guben und ein Müller aus Forst auf niederlausitzischer Seite setzen in Fortführung des am letzten Tag Johannis baptistae (24. Juni 1550) von Albrecht von Schlick, Sebastian von Rothenburg und Dr. Martin Sorer geschlossenen Beschlusses über die Beschwerde der Einwohner von Altwasser, dass die Staudämme der neuen Mühle des Rats der Stadt Sommerfeld an der Lubst ihre Weiden, Äcker, Wiesen und Scheunen überflute, Folgendes fest: Nachdem sie nochmals die Sommerfeldsche Mühle, auch die Belkauer und die Baudacher Mühle sowie die Dämme um Altenwasser und Belkau besichtigt haben, kommen sie zu dem Schluss, dass die Belkauer Mühle umgestellt und die Wasserräder so umgeändert werden sollen, dass die Lubst wieder durch das Dorf Belkau und weiter herunter in ihrem alten Bett fließt, welches von den Untertanen beider Seiten (den brandenburgischen und niederlausitzischen) zu Belkau und zu Sommerfeld geräumt werden soll. Die Ufer der Lubst in ihrem jetzigen Verlauf sollen von den Belkauern mithilfe der Einwohner von Altwasser erhöht und befestigt werden. Wenn nun die Überflutungen, über die sich die Einwohner von Altwasser beschweren, nicht aufhören, sollen wiederum die jetzigen oder andere wasser- und mühlverständige Personen und Kommissare eine Entscheidung treffen. Falls die Sommerfelder Neue Mühle die Ursache der Aufstauung ist, sollen sie den Wasserlauf durch geeignete, der Mühle unschädliche Maßnahmen erniedrigen oder sonstwie Abhilfe schaffen. Die erwähnte Veränderung der Belkauer Mühle soll so vor sich gehen, dass sie der Baudacher Mühle nicht durch das Aufstauen des Wassers schade. An der Belkauer Mühle wird darum eine Markierung angebracht, wie hoch das Wasser jederzeit sein muss, um einerseits die Mühle am Laufen zu halten und andererseits überflüssiges Wasser durch einen Umflutkanal abzuführen. Die Kalckreuther können an der Seite, an der jetzt das Mühlrad hängt, auch ein Rad behalten und das übrige Wasser ohne Schaden für die anderen gebrauchen.
"Geschehen und geben zu Sumerfeldt sonnabents nach Bortholomei anno etc. funffzistenn" |
Dat. - Findbuch: | 1550 August 30 |
Ort: | ohne Ort |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Fotografie |
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Angaben zum Kontext |
Verweis: | Vorlage: Staatsarchiv Grünberg, Bestand 91/124, Sign. 28 |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regesten: Richard Moderhack: Die Urkunden des Sommerfelder Stadtarchivs in Regesten, in: Niederlausitzer Mitteilungen 27 (1939), S. 60f.; Adam Górski/Beata Grelewicz (Bearb.): Regesta Fontium Sommerfeldensium, Zielona Góra 2013, S. 119, Nr. 34 Abbildung: Adam Górski/Beata Grelewicz (Bearb.): Regesta Fontium Sommerfeldensium, Zielona Góra 2013, S. 118 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2081475 |
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