|
Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Sommerfeld U (39) A |
Titel: | Heinrich von Pack auf Sommerfeld und Döbernitz, Hauptmann zu Cottbus und Peitz, bekundet für sich und seine Erben als Inhaber des Schlosses und der Stadt Sommerfeld, dass die Stadt Sommerfeld ihm ihren Teich, unter den Seebergen gelegen, den sie seit ihrem Anbeginn besessen hat, abgetreten hat. Der Teich soll bei Aussterben der Familie von Pack, oder wenn sie die Erbherrschaft, das Schloss und die Stadt Sommerfeld aufgeben, wieder an die Stadt zurückfallen. Die von Pack wollen den Teich nicht erhöhen oder aufdämmen, sodass man wie bisher zu Fuß, per Pferd oder Wagen zwischen dem Teich und den Seebergen verkehren kann. Die Kühe und anderes Vieh der Bürger dürfen nach wie vor im und am Teich gehütet werden. Den kleinen See, zwischen dem Teich und der Stadt gelegen, soll der Rat der Stadt zu deren Vorteil nutzen. Heinrich von Pack gestattet, dass die Stadt die neue Walkmühle an der Lubst am Weg zur alten Mühle, die Fuhrmühle genannt, zwischen der Stadtmauer und der Zugbrücke, vor der Badestube gelegen, errichtet hat. Die Stadt soll in der Mühle Tuch walken, malen und sie anderweitig nutzen. Um Missverständnisse hinsichtlich eines Artikels im kurfürstlich brandenburgischen Rezess über den Stadtgraben zu beseitigen, verzichtet Heinrich von Pack fortan, im Stadtgraben zu fischen. Der Rat soll ihn stattdessen zum Nutzen der Stadt gebrauchen.
"Geschehenn unnd gebenn zu Sommerfeldt am montag nach conceptionis Marie, welchs ist der vierzehennde tagk des monats Decembris nach Christi unsers liebenn herrnn unnd seligmachers gepurt im funfftzehenhundersten und einunndfunfftzigistenn jhare" |
Dat. - Findbuch: | 1551 Dezember 14 |
Ort: | Sommerfeld |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Fotografie |
|
Angaben zum Kontext |
Verweis: | Vorlage: Staatsarchiv Grünberg (?) |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Abschrift: Johann Joachim Möller: Sommerfeldische Chronica, Crossen 1729, S. 526ff. Regest: Richard Moderhack: Die Urkunden des Sommerfelder Stadtarchivs in Regesten, in: Niederlausitzer Mitteilungen 25 (1937), S. 81f. |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2081476 |
|