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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Justizdeputation |
Dat. - Findbuch: | 1553 - 1816 |
Vorwort: | Bestandsgeschichte
Der Teilbestand gelangte 2024 im Zuge des Bestandsaustausches mit dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz ins BLHA. Innere Ordnung und die vergebenen Aktennummern wurden weitestgehend übernommen. Zu Bearbeitung und Quellenwert dieser Unterlagen machte Dr. Berthold Schulze in der Vorbemerkung zu seinem 1961 erarbeiteten Findbuch folgende Ausführungen: "In der gedruckten Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs, 3. Teil (Provinzialarchiv), wird auf S. 10 eine Sammelstselle von Akten der Justizdeputation der Kurmärkischen Kriegs- und Domänenkammer erwähnt. Es wird dazu gesagt, dass es sich um einen größeren Bestand handelte. Von diesem Bestand ist ein Teil durch Wassereinbrüche im letzten Kriege vernichtet worden. Der Rest ist getrocknet und - soweit es gelang - von Schimmelpilzen befreit und wieder benutzbar gemacht worden. Die zum guten Teil schon von Reinhard Lüdicke durchgeführte Verzettelung konnte bei der Herstellung dieses Repertoriums verwendet werden. ... Conrad Bornhack schreibt in seiner Geschichte des preußischen Verwaltungsrechts (Bd. II, Berlin 1885) auf S. 177: 'Zur Ausübung der den Kriegs- und Domänenkammern durch das Ressortreglement von 1749 übertragenen Gerichtsbarkeit wurde durch ein Regulativ vom 13. Februar 1782 und durch ein Erläuterungsreskript vom 25. April 1782 bei jeder Kammer eine besondere Kammerjustizdeputation unter Leitung des Kammerpräsidenten oder Direktors mit Zuziehung des Kammerjustiziars, zweier Assistenzräte, des betreffenden Departementsrats oder seiner Korreferenten angeordnet. Den Kammern blieb seitdem nur die Exekutive. Die neuen Verwaltungsgerichte standen aber immerhin mit ihnen in so enger Verbindung, daß sie eigentlich nur besondere Abteilungen der Kammer ausmachten.' Die Bedeutung der Kammerjustizdeputationen im Hinblick auf die Entwicklung einer von der Verwaltung selbst unabhängigen Verwaltungsgerichtsbarkeit betont auch Otto Hintze (Die Hohenzollern und ihr Werk, Berlin 1916, S. 397), indem er darauf hinweist, daß die Deputationen aus examinierten Juristen gebildet wurden, und daß sie der Aufsicht des Großkanzlers unterstanden. ... Es muß als ein Glück angesehen werden, daß es gelungen ist, die zunächst als verloren angesehenen Deputationsakten der völligen Verwesung zu entreißen und benutzbar zu machen." |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 7,06 lfm; 326 Akte(n) |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer Nr. J |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2237748 |
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