23B 2124; Einhebung der festgesetzten Summe, die aus dem Fonds des Hufen- und Giebelschosses aufgebracht und nach Anweisung des Landesdirektors v. Bonin an die Deputierten zum Gesetzbuch, v. Sydow auf Dobberphul und v. Mülheim, gezahlt werden soll; 1784-1785 (Akte)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:23B 2124
Titel:Einhebung der festgesetzten Summe, die aus dem Fonds des Hufen- und Giebelschosses aufgebracht und nach Anweisung des Landesdirektors v. Bonin an die Deputierten zum Gesetzbuch, v. Sydow auf Dobberphul und v. Mülheim, gezahlt werden soll
Dat. - Findbuch:1784 - 1785
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=224048
 
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