Rep. 2110 OFD Cottbus; 1991-2004 (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Dat. - Findbuch:1990 - 2004
Vorwort:Behördengeschichte
Die Oberfinanzdirektion (OFD) wurde aufgrund des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 30.08.1971 (BGBl. I S. 1426), geändert am 05.11.1990 zum 01.02.1991 als Mittelbehörde der Bundesverwaltung und Landesverwaltung gegründet. Zunächst wurden mit der Besitzabteilung, Verkehrsteuerabteilung und Bauabteilung Landesabteilungen gebildet. Hinzu kamen später die Bundesabteilungen Zollabteilung, Verbrauchssteuerabteilung und Bundesvermögensabteilung. Bis zur Einrichtung der Bundesabteilungen wurden die Aufgaben noch von der betreuenden OFD Münster wahrgenommen, diese unterstützt die Oberfinanzdirektion Cottbus noch bis Januar 1992. Die OFD war ursprünglich eine Doppelbehörde von Landesfinanzverwaltung (Steuer) und Bundesfinanzverwaltung (Zoll).

Durch die Verordnung zur Auflösung der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung der Oberfinanzdirektion Cottbus, vom 10.05.2004, begann die Teilung der OFD Cottbus. Zum 30.06.2004 wurde die Besitz- und Verkehrsteuerabteilung aufgelöst und deren Aufgaben an das Ministerium der Finanzen übergeben. Die Aufgaben des Finanzrechenzentrums der Steuerverwaltung und die mit der Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen und der Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine in Zusammenhang stehenden Aufgaben, gehen auf das Technische Finanzamt Cottbus (Dienstleistungs- und Informationstechnisches Zentrum – DIZ) über. Dazu werden die Aufgaben der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg bei der Oberfinanzdirektion Cottbus nach § 12 des Landesorganisationsgesetzes mit dem Namen „Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg“ zum 31.08.2004 zugewiesen. Mit der Verordnung über den Verzicht auf die Oberfinanzdirektion Cottbus (Land) vom 7. September 2004 ist die OFD im Land Brandenburg komplett aufgelöst. Der Name bleibt jedoch unter Oberfinanzdirektion Cottbus - Büro Potsdam bestehen und wird mit den zwei Bundesabteilungen weitergeführt.

Ihre Aufgabe war es, die Finanzämter und andere Behörden (bspw. Bauämter) in Ihren Zuständigkeitsbereichen zu unterstützen und zu steuern. Die übergeordnete Behörde war zunächst die Landesfinanzbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Mit Wirkung zum 01.01.2004 ging die Zuständigkeit durch die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit der OFD nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen über.

Die OFD Cottbus wurde im Juli 1990 unter der Leitung von Manfred Ehlert gegründet. Erste Oberfinanzpräsidentin wird im November 1990 Frau Dr. Etta Schiller.

In der Nacht vom 20.-21.06. brennt das Hauptgebäude des Bundesvermögensamtes Potsdam bis auf die Grundmauern ab, 2/3 der Akten sind dadurch unwiederbringlich verloren. Im August 1998 fusionierten die Oberfinanzdirektionen Berlin und Cottbus unter der Leitung von Dr. Adalbert-Christian Hoffknecht.

Bestandsgeschichte
Eine erste Übergabe von Akteneinheiten erfolgte 2024, die 2025 erschlossen wurden.

Erschließungszustand
Voll erschlossen.
Nachfolger:Technische Finanzamt Cottbus (Dienstleistungs- und Informationstechnisches Zentrum – DIZ); Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg; Oberfinanzdirektion Cottbus - Büro Potsdam (Bund)

Angaben zum Umfang

Umfang:0,12 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 2110 Oberfinanzadirektion Cottbus Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2254346
 
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