|
Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 4B Oberlandesgericht/Appellationsgericht Frankfurt (Oder) |
Dat. - Findbuch: | 1536 - 1895 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Die Bildung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Oder) geht auf die Stein-Hardenbergschen Reformen zurück, mit der die bisherige neumärkische Regierung beseitigt wurde. Das „Publikandum über die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden in Beziehung auf die innere Landes- und Provinzialverwaltung“ vom 16.12.1808 und die „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden“ vom 26.12.1808 verfügten die Umbenennung dieser Behörde, ihrem neuen Geschäftskreis entsprechend, in das Oberlandesgericht in Soldin. Nach 1816 erfolgte die Ausdehnung des Sprengels auf die zum Regierungsbezirk getretene Niederlausitz und die Verlegung des Gerichtssitzes nach Frankfurt (Oder). Die Hoheits-, Grenz- und Gnadensachen gingen ab dem 20.2.1809 an die spätere Regierung Frankfurt (Oder), die Nachfolgebehörde der Kriegs- und Domänenkammer, über. Das Oberlandesgericht, das auch die bisherige Kammerjustiz übernahm, wurde damit zum staatlichen Obergericht des Regierungsbezirks Frankfurt (Oder). Bei der Neuordnung der Gerichtsorganisation im Ergebnis der Revolution von 1848/1849 wurde durch die Kgl. Verordnung vom 2.1.1849 das Oberlandesgericht Frankfurt (Oder) in ein Appellationsgericht umgewandelt. Der Gerichtssprengel deckte sich im wesentlichen mit dem Regierungsbezirk Frankfurt (Oder). Ausgenommen blieben einige Ortschaften im Kreis Arnswalde, die zur Kreisgerichtskommission Kallies unter dem Appellationsgericht Köslin, Orte in den Kreisen Königsberg/Neumark und Lebus, die zum Kreisgericht Wriezen, und Orte im Kreis Lübben, die zum Kreisgericht Beeskow im Bezirk des Kammergerichts Berlin gewiesen waren. Zum Sprengel gehörten außerdem der Kreis Hoyerswerda, Regierungsbezirk Liegnitz, und einzelne Orte des Kreises Beeskow-Storkow, Regierungsbezirk Potsdam. Das Gericht bildete die Appellationsinstanz in allen Straf- und Zivilsachen und die Aufsichtsbehörde für die 15 Kreisgerichte des Bezirks. Mit Einführung der Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches 1879 wurde es aufgehoben. Seine Aufgaben gingen an das Kammergericht (vgl. Rep. 4A) und an die neugebildeten Landgerichte über (vgl. Rep. 12A).
Bestandsgeschichte
Der vor 1945 im GStA verwahrte Bestand ging 1945 zum größeren Teil beim Magazinbrand in Berlin-Dahlem verloren. Der dort als Bestand X. HA, Rep. 4 B Oberlandesgericht zu Frankfurt a. d. Oder aufgestellte erhaltene Teil mit immerhin noch ca. 570 Akten wurde im Rahmen des Beständeaustausches mit dem Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) 2024 in das BLHA übernommen. Diesem Bestand sind im BLHA weitere Unterlagen angefügt worden, die bisher unter der Bestandsbezeichnung Rep. 4B Appellationsgericht Frankfurt (Oder) verzeichnet waren. Diese Unterlagen stammten aus dem Bestand Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) und aus Abgaben der Staatlichen Notariate, aus denen sie provenienzgemäß herausgelöst worden sind. Auf Grund der engen registraturmäßigen Zusammenhänge wurden die Unterlagen von Oberlandesgericht und Appellationsgericht als zusammengefasster Bestand Rep. 4B Oberlandesgericht/Appellationsgericht Frankfurt (Oder) aufgestellt. Weitere einzelne Akten und vor allem Vorakten dieser Gerichte sind im Bestand Rep. 4B Neumärkische Regierung eingeordnet. |
|
Angaben zum Umfang |
Umfang: | 18,04 lfm; 633 Akte(n) |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=39323 |
|