Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 205A Ministerium für Volksbildung |
Dat. - Findbuch: | 1910 - 1953 |
Vorwort: | Behördengeschichte Grundlage für die Entwicklung des neuen Bildungswesens nach dem Zusammenbruch 1945 war das „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“ vom 31. Mai 1946. Innerhalb der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg war die Abt. IV - Volksbildung - mit der Wahrnehmung der sich aus dem Gesetz ableitenden Aufgaben betraut. Dabei stützte sich die Abteilung im Herbst 1946 auf folgende Struktur: - Personalabteilung und Büro (Sekretariat/Verwaltung); - Schulwesen (Allgemein bildende Schulen, Berufs- und Fachschulen, Lehrerbildung und außerschulische Erziehung); - Wissenschaft (und Naturschutz); - Kunst (v. a. Theater, Literatur, Museen, Schlösser, Gärten) und - Allgemeine Volksbildung (Erwachsenenbildung, Volkshochschulen, Volkskunst, Landesbildstelle). Aus dieser Abteilung der Provinzialverwaltung entstand im Dezember 1946 das Ministerium für Volksbildung, Wissenschaft und Kunst, das die genannten Kernaufgaben mit einer zwischen 1947-1951 mehrfach geänderten Struktur löste. Nach Ausgliederung der Abteilung/Hauptabteilung Kunst und Literatur in die neu errichtete Landesverwaltung für Kunstangelegenheiten 1951 („Verordnung über die Errichtung der Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten“ vom 12. Juli 1951, vgl. Rep. 205 B) beschränkte sich die Zuständigkeit des Ministeriums auf die Volksbildung mit den Abteilungen Unterricht und Erziehung, Erwachsenenerziehung und Außerschulische Erziehung. Während die Abteilung Unterricht und Erziehung für die Vorschulerziehung, Grundschulen, Oberschulen und Lehrerbildung zuständig war, lagen die Hauptaufgaben der Abteilung Außerschulische Erziehung bei der Pionierleiteraus- und -weiterbildung, Förderung von außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, methodischen Kabinetten, Touristenstationen und der Ferienbetreuung der Schüler. Die Abteilung Erwachsenenbildung hatte neben der Ausgestaltung eines flächendeckenden Systems von Büchereien und Volkshochschulen (mit Außenstellen in VEB, VEG und MAS) v. a. die Aufgabe, mit dem zuständigen Oberreferat Jugendhilfe und Heimerziehung die Erziehung der Jugend in den Kinderheimen, den Jugendstrafvollzug und die Jugendgerichtshilfe zu regeln. Direkt unterstellt waren dem Ministerium die Fachabteilungen Volksbildung bei den Räten der Kreise. Mit dem „Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der Organe im Lande Brandenburg“ vom 25. Juli 1952 wurde das Ministerium aufgelöst; seine Aufgaben gingen auf die neu gebildeten Räte der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam über.
Bestandsgeschichte Der Bestand wurde 1955 und 1958 vom BLHA übernommen und in den Jahren 1960/1961 und 1975 bearbeitet. Die Erarbeitung des Findbuches erfolgte 1975. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 1233 Akte(n); 17,4 lfm 28 Karten |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 205A Ministerium für Volksbildung Nr. BLHA, Rep. 205A Ministerium für Volksbildung PA BLHA, Rep. 205A Ministerium für Volksbildung LP BLHA, Rep. 205A Ministerium für Volksbildung - Karten Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=53757 |
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