Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 37 Werben I K 1 B |
Titel: | Umbau der Gutsscheune in Werben in ein Lager für den Freiwilligen Arbeitsdienst (FAD). Grundriß und Querschnitt |
Dat. - Findbuch: | zwischen 1931 - 1935 |
Herstellungsangaben/Verfasser: | zwischen 1931 - 1935 |
Fertigungsart: | Lichtpause |
Material / Beschreibstoff: | Papier |
Beschreibung: | Aufstellung der Räume mit Belegungsstärke. - Schlafräume, Wache, Zimmer des Lagerführers, Kammer und Tagesraum. - - Der Freiwillige Arbeitsdienst (kurz FAD) war ein 1931 eingeführtes öffentlich gefördertes Beschäftigungsprogramm der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung der Weimarer Republik. Junge, arbeitslose Menschen sollten sich freiwillig in einem Arbeitslager zusammenfinden, um von hier aus für eine befristete Zeit einer Tätigkeit nachzugehen, die für die Allgemeinheit einen Nutzen stiftete und andererseits den Betroffenen das Gefühl gab, gebraucht zu werden. Am 16. Juli 1932 erfolgte die Bestellung des Geheimen Regierungsrats und Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Friedrich Syrup als Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst. - Da das NS-Regime im Arbeitsdienst eine Teilantwort auf die Wirtschaftskrise sah, löste es den 1931 ins Leben gerufenen FAD nach der Machtübernahme nicht auf, sondern gestaltete ihn nach seinen Vorstellungen sukzessive zu einem Instrument der bewussten Erziehung zur "Volksgemeinschaft" um. Gleichzeitig wurde der Arbeitsdienst zunehmend von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung abgekoppelt. Seit Dezember 1933 waren daher nicht mehr die Arbeitsämter, sondern eigens errichtete Meldeämter für die Einstellung von Freiwilligen zuständig; mit dem 1. April 1934 wurde der männliche Arbeitsdienst schließlich völlig von der Reichsanstalt getrennt und stand seither und völlig unter NS-Einfluss. Mit dem Gesetz vom 26. Juni 1935 entstand schließlich der Reichsarbeitsdienst (RAD), der zunächst nur für männliche Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren verpflichtend war, mit Beginn des Zweiten Weltkriegs auch für junge Frauen. |
Maßstab: | 1 : 100 |
Format: | 69,5 x 27 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=541722 |
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