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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 8 Guben U 257 D |
Titel: | Kurfürst Friedrich August von Sachsen, der einigen Städten in der Niederlausitz Wollmärkte verliehen hat, "um dem-nachteiligen Aufkauf der Wollhändler zu steuern und sowohl den Landleuten den Absatz der Wolle als den Tuchmachern und anderen Wollfabrikanten die Erlangung dieses Materials zu erleichtern", erlaubt der Stadt Guben 2 freie, offene Wollmärkte abzuhalten, den einen 8 Tage nach Pfingsten und den andern Montags vor Martini. Dem Rat wird eingeschärft, darauf zu achten, daß richtige Wage und Gewichte, den Stein zu 22 Leipziger Pfunden gerechnet, gehalten und damit gewogen, auch dazu ein besonderer Wagemeister verpflichtet und von demselben die Quantität der Wolle und der Name sowohl des Verkäufers als Käufers und des letzteren wesentlicher Aufenthalt in ein eigenes Buch jedesmal ordentlich eingeschrieben werde, wogegen der Verkäufer für jeden Stein Wolle dem Rate 2 Pfennige Wagegeld zu entrichten schuldig sein soll. Datum: Geschehen und geben zu Dresden am siebenzehenden Monatstage Martii nach Christi jesu unsers lieben Herrn einigen Erlösers und Seligmachers Geburt im eintausentsiebenhundertundsiebenundachtzigsten Jahre. |
Dat. - Findbuch: | 1787 März 17 |
Ort: | Dresden |
Siegel: | mit Siegel in Holkapsel |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung, in Heftform |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Regest: Lehmann, Die Urkunden des Gubener Stadtarchivs, Nr. 257. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=596707 |
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