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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 40C 1587 |
Titel: | Die Erben des Martin Scalle zu Calau gegen den Pfarrer und Kirchenvorsteher daselbst wegen Erb- und Lehnstücken der Piskowatzmühle |
Darin: | Enthält u. a.: Rezess: Nachdem Peter Ruben, Stadtrichter zu Calau, ohne Erben verstorben und die von ihm erkaufte und besessene Lehnmühle Piskowatzmühle an Kaiser und König von Böhmen als Markgrafen der Niederlausitz zurückgefallen und von dem Kammerfiskal und Landeshauptmann Hans von Wiedebach dem Martin Scalle, jetzigen Stadtrichter zu Calau, übergeben worden war, um sie wieder in Gang zu bringen, der sie 1629 einem Müller auf drei Jahre verpachtete, wurde jetzt zwischen dem Kammerfiskal Georg Schönborn von und zu Schönborn und Martin Scalle der Vergleich getroffen, dass Scalle die 1632 im Krieg verwüstete Mühle wieder in Gang bringt und sich bis in vier Wochen über die Konditionen erklärt, (31. März 1635) (Bl. 16). - Begnadigungsbrief des Landvogts und des Landeshauptmanns der Niederlausitz für die Kirche zu Calau über die Schenkung der Piskowatzmühle samt den dazu gehörigen Lehnstücken an die Kirche durch Kurfürst Johann Georg von Sachsen durch Verordnung vom 16. März 1652, (30. April 1652) (Bl. 70). - Kaufvertrag: Michael Hurcke (Jurcke) von Werchow kauft von dem Pfarrer und Kirchenvorsteher zu Calau die der Kirche zu Calau zuständige Piskowatzmühle für 200 Gulden meissnisch, 26. Juni 1659; Konfirmation des Kaufs durch das Konsistorium in Lübben am 10. März 1661 (Bl. 86). |
Dat. - Findbuch: | (1635, 1652) 1655 - 1674 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=643456 |
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