401 RdB Pdm; Rep. 401 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam - Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam; 1814-1999 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 401 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam - Bezirksverwaltungsbehörde Potsdam
Dat. - Findbuch:1814 - 1999
Vorwort:Geschichte der Behörde
Durch das Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR vom 23. Juli 1952 gingen die bisher von den Landesregierungen wahrgenommenen Aufgaben auf die Räte der Bezirke über. Länder, Länderverfassungen und die Länderkammer bestanden de jure bis 1958 weiter. In Durchführung des Gesetzes beschloss des brandenburgische Landtag durch Gesetz vom 15. Juli 1952 eine neue Kreiseinteilung und die Bildung der Bezirke Cottbus Frankfurt (Oder) und Potsdam. Aufbau und Aufgaben der Bezirke wurden durch die "Ordnung für den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Bezirke" vom 24. Juli 1952 einheitlich für alle Bezirke der DDR vorgegeben. Danach waren die Organe der Staatsgewalt des Bezirkes der Bezirkstag und der Rat des Bezirkes.
Die Bezirkstage und Räte der Bezirke leiteten unter Wegfall der Gewaltenteilung und bei Überwiegen der exekutiven Aufgaben im Rahmen einer verstärkten Einflussnahme der Zentralgewalt die gesamte ökonomische, soziale und geistig-kulturelle Entwicklung in ihrem Territorium einschließlich der zentral festgelegten Aufgaben. Darin einbegriffen waren auch die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle der Arbeit der Kreistage und der Räte der Kreise. Der Bezirkstag war das oberste Organ der Staatsgewalt auf Bezirksebene. Er bestand aus gewählten Abgeordneten. Bis zur ersten Wahl der Bezirkstage im Jahre 1954 nahmen die bisherigen Abgeordneten des ehemaligen brandenburgischen Landtages und weitere vom Landesausschuss der Nationalen Front benannte Abgeordnete diese Funktion wahr. Die Abgeordneten des Bezirkstages wurden zunächst alle vier Jahre, ab 1976 - parallel zu den Volkskammerwahlen - alle fünf Jahre nach dem Prinzip der von der Nationalen Front aufgestellten Einheitsliste gewählt. Die nach einem zentral vorgegebenen Schlüssel von der Einwohnerzahl abhängige Zahl der Abgeordneten bewegte sich in den Anfangsjahren zwischen 60 und 90, nach 1971 zwischen 160 und 200 Abgeordneten. Der Bezirkstag tagte mindestens viermal im Jahr. Die Beschlüsse des Bezirkstages waren für alle ihm unterstellten Staatsorgane verbindlich und konnten nur von der Volkskammer aufgehoben werden; die Regierung der DDR konnte die Beschlüsse des Bezirkstages vorläufig aussetzen. Der Bezirkstag wählte aus seiner Mitte für die einzelnen Arbeitsbereiche Ständige bzw. Zeitweilige Kommissionen als Hauptform des Wirkens der Abgeordneten zwischen den einzelnen Sitzungen. Sie waren in der Folgezeit in ihren Aufgaben und ihrer Zusammensetzung häufigen Änderungen unterworfen. Jeder Abgeordnete - ausgenommen die gewählten Ratsmitglieder - war verpflichtet, in einer Ständigen Kommission mitzuwirken. Jede Ständige Kommission bildete zu ihrer Unterstützung Aktivs aus Abgeordneten und anderen Bürgern des Bezirkes.
Nach 1957 gab es bei der Volkskammer der DDR zeitweilig einen Ständigen Ausschuss für die örtlichen Volksvertretungen, der für die Anleitung und Kontrolle der Bezirkstage verantwortlich war. Er stellte Richtlinien auf für die Geschäftsordnungen der Bezirkstage, für die Ordnung der Arbeit der Ständigen Kommissionen sowie für die Ordnung der Tätigkeit der Abgeordneten der Bezirkstage. Weiter übte er die Aufsicht über die Abberufung von Abgeordneten des Bezirkstages und die Neubesetzung von Mandaten aus. Im November bzw. Dezember 1989 wurden in den Bezirkstagen Fraktionen sowie eine Ständige Tagungsleitung (Präsidium) gebildet.
Der Rat des Bezirkes war das vollziehende und verfügende Organ des Bezirkstages. Er war ein Kollegialorgan; in den konstituierenden Sitzungen des Bezirkstages wurden der Vorsitzende des Rates, die Stellvertreter des Vorsitzenden, der Sekretär sowie weitere Mitglieder aus seiner Mitte gemäß zentraler Vorgaben gewählt. Jedes Ratsmitglied war zugleich Abgeordneter des Bezirkstages. Zeitweise gehörten dem Rat auch ehrenamtliche Mitglieder an.
Der Rat des Bezirkes setzte sich zum Gründungszeitraum aus seinem Vorsitzenden, fünf Stellvertretern, dem Sekretär und weiteren Mitgliedern zusammen. Sie wurden durch den Bezirkstag gewählt. Einschnitte in Aufgabenstellung und Struktur im Zusammenhang mit Umwandlungen auf zentraler Ebene erfolgten auf der Grundlage spezieller Gesetze z. B. 1958, 1961, 1965, 1973 und 1986.
Der Rat des Bezirkes trat in der Regel in einem bestimmten Rhythmus (wöchentlich bzw. zweimal im Monat) zusammen. Er war beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend waren. Die Beschlüsse wurden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. An seinen Sitzungen konnten auch Vertreter der Bezirksstellen staatlicher Organe, wie der Bezirksstaatsanwalt oder der Leiter der Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, teilnehmen. Der Rat des Bezirkes war dem Bezirkstag und gleichzeitig dem Ministerrat unterstellt (doppelte Unterstellung); die Beschlüsse des Rates des Bezirkes konnten vom Ministerrat der DDR aufgehoben werden. Der Rat des Bezirkes seinerseits war für die Anleitung, Aufsicht und Kontrolle der Arbeit der Räte der Kreise verantwortlich und konnte deren Beschlüsse aufheben. Für ressortübergreifende Aufgaben konnte der Rat entsprechende Kommissionen bilden, so z. B. die Stellenplankommission oder die Bezirkskatastrophenkommission.
Wichtige Entscheidungen des Bezirkstages sowie des Rates wurden vor der Beschlussfassung mit der SED-Bezirksleitung abgestimmt; die Ratsmitglieder in führenden Positionen waren zugleich Mitglied er SED-Bezirksleitung.
Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes organisierte die Arbeit des Rates und sicherte die Durchsetzung zentraler Beschlüsse. Er übte die staatliche Aufsicht über die Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen im Bezirk aus. Die übrigen Arbeitsgebiete unterstanden - soweit sich der Vorsitzende nicht bestimmte Aufgaben vorbehielt - seinen Stellvertretern bzw. den Mitgliedern des Rates. Die Stellvertreter des Vorsitzenden (1952: fünf Stellvertreter, ab 1958: ein erster, ständiger Stellvertreter und weitere Stellvertreter für verschiedene Bereiche) bzw. Mitglieder des Rates trugen für die ihnen unterstellten Abteilungen und Einrichtungen des Rates des Bezirkes die Verantwortung. Sie hatten ihnen gegenüber die Aufgabe der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle. Die Abteilung Plankoordinierung bzw. die Plankommission und die Abteilung Finanzen hatten gegenüber den anderen Fachorganen im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches koordinierende und kontrollierende Funktionen. Den Mitgliedern des Rates unterstanden Verantwortungsbereiche, die dem Aufgabengebiet eines Fachorgans entsprachen - das Ratsmitglied war in jedem Falle zugleich Leiter des Fachorgans - oder Verantwortungsbereiche, dem die Aufgabengebiete mehrerer Fachorgane zugeordnet waren, von denen jedes einen eigenen Leiter hatte. Einem Ratsmitglied konnten zeitweise auch mehrere Fachorgane unterstellt sein. Berufung und Abberufung der Leiter der Fachorgane erfolgten durch den Rat des Bezirkes und bedurften der Bestätigung durch den Bezirkstag.
Der Sekretär des Rates bereitete die Sitzungen des Bezirkstages und der Ständigen Kommissionen vor und unterstützte die Abgeordneten bei der Durchführung ihrer Aufgaben. Er war insbesondere für die regelmäßige Durchführung der Tagungen des Bezirkstages verantwortlich und arbeitete unter Hinzuziehung der Abteilungsleiter den Arbeitsplan des Rates aus. Der Sekretär koordinierte und kontrollierte die Arbeit aller Abteilungen und Einrichtungen des Rates und bereitete organisatorisch die Beschlussvorlagen für die Sitzungen des Rates vor.
Beim Rat des Bezirkes bestand als besonderes Hilfsorgan der Organisations- und Instrukteurabteilung. Sie arbeitete unter der direkten Leitung des Ersten Stellvertreters des Vorsitzenden bzw. des Sekretärs des Rates nach der entsprechenden Direktive des Ministerrates. Die Fachorgane bzw. Abteilungen des Rates bereiteten die Beschlüsse des Rates inhaltlich vor und führten in ihrem Bereich die beschlossenen Aufgaben durch. Ihnen waren die entsprechenden Fachorgane der Räte der Kreise untergeordnet. Die Leiter der Fachorgane/Abteilungen waren dem Rat des Bezirkes und dem Bezirkstag verantwortlich. Sie wurden auf Vorschlag des Rates des Bezirkes nach Zustimmung des zuständigen Ministers oder Staatssekretärs vom Bezirkstag bestätigt und unterstanden dem Rat des Bezirkes und gleichzeitig fachlich den entsprechenden Ministerien und Staatssekretariaten der DDR (doppelte Unterstellung).
Folgende Bereiche gehörten mit wechselnder Bezeichnung und wechselnder Zuordnung zum Rat: Vorsitzender, Stellvertreter, Querschnittsbereiche (Organisations-Instrukteur-Abteilung, Information, Propaganda und Presse, Allgemeine Verwaltung, Kaderangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten), Planung, Material und Arbeit, Geologie, Wirtschaftsrat (Industrie, Örtliche Versorgungswirtschaft, Wasserwirtschaft und Umweltschutz, Energiewirtschaft, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Verkehr, Nachrichtenwesen, Straßenwesen, Schifffahrt, Handel und Versorgung), Bau- und Wohnungswesen, Finanzen und Preise, Inneres, Bildung, Kultur und Sport, Gesundheits- und Sozialwesen.
Als Beispiel für Umbildungen bestimmter Bereiche sei hier kurz die Entwicklung der Verwaltung der Wirtschaft sowie der Landwirtschaft auf Bezirksebene skizziert:
1958 wurde beim Rat des Bezirkes der bis zu 17 Mitgliedern umfassende Wirtschaftsrat mit seinen einzelnen Fachorganen gebildet. Der Wirtschaftsrat war sowohl dem Rat des Bezirkes als auch der Staatlichen Plankommission der DDR verantwortlich, die seine Beschlüsse auch aufheben konnten. Mitglieder des Wirtschaftsrates waren sein Vorsitzender als auch die Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes bzw. die Abteilungsleiter Planung, Finanzen, des Bezirksbauamtes, der Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Handel und Versorgung, der FDGB sowie Spezialisten verschiedener Bereiche. An den Sitzungen teilnehmen konnten auch der Leiter der Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, der Leiter des Staatlichen Vertragsgerichtes sowie der Bevollmächtigte der ZKSK.
Der Wirtschaftsrat war zuständig für die Planung und Plandurchführung und alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen der verschiedenen Fachbereiche sowie der Räte der Kreise. Ihm oder dem zuständigen Fachorgan im Rat des Bezirkes konnten neu gebildete VVB (B) unterstellt werden.
1961 wurde der Wirtschaftsrat zum Bezirkswirtschaftsrat (BWR) umgebildet. Dieser war als Organ des Volkswirtschaftsrates der DDR und des Rates des Bezirkes ebenfalls dem Bezirkstag rechenschaftspflichtig.
1963 wurde der BWR juristisch selbstständig und aus dem Rat des Bezirkes organisatorisch ausgegliedert. 1965 jedoch wieder mit der Bezeichnung Wirtschaftsrat zu einem Organ des Rates des Bezirkes. Er war während der Zeit seiner Selbstständigkeit und danach dem Volkswirtschaftsrat nachgeordnet bzw. im Rahmen der doppelten Unterstellung diesem bzw. ab 1966 dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. 1974 wurde der Wirtschaftsrat dem Rat des Bezirkes wieder als Fachorgan eingegliedert.
Neben der Abteilung Allgemeine Landwirtschaft des Rates des Bezirkes bestand ab 1963 ein Bezirkslandwirtschaftsrat, dem 1967/68 auch die Abteilung Allgemeine Landwirtschaft eingegliedert wurde. 1968 wurde nach der Einbeziehung der Nahrungsgüterwirtschaft in den Landwirtschaftsrat der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) als beschlussfassendes Organ gebildet. Seine Produktionsleitung wirkte als verwaltendes und durchführendes Organ. 1973 wurde der RLN zum Fachorgan des Rates des Bezirkes und wirkte als solches nicht mehr beschlussfassend, sondern nur beratend. Die Produktionsleitung wirkte bis zu ihrer Umbildung in die Abteilung Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Bezirkes im Jahre 1975 ebenfalls als Fachorgan. 1975 wurde nach der Auflösung der VVB Forstwirtschaft, die seit 1963 Aufgaben der Forstwirtschaft im Bezirk wahrnahm, im Rat des Bezirkes die Abteilung Forstwirtschaft gebildet.
Im Zuge der politischen Ereignisse des Jahres 1989 entstanden Runde Tische der Bezirke als Einrichtungen des Übergangs. Ihre Aufgabe bestand in der Schaffung von Möglichkeiten für eine demokratische Mitarbeit aller politischen Kräfte sowie einer Kontrolle der bestehenden Einrichtungen auf Bezirksebene, jedoch nicht in der Ausübung von legislativen oder exekutiven Funktionen. Die Runden Tische traten im Dezember 1989 erstmals zusammen und stellten im Mai 1990 ihre Arbeit ein. Sie setzten sich zusammen aus Vertretern der Parteien, des Kulturbundes, des Konsums, der VdgB, der Kirchen sowie des jeweiligen Rates des Bezirkes. Die Zusammenkünfte wurden vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes einberufen.
Im Februar 1990 wurde ein gemeinsamer Koordinierungsausschuss aus Vertretern der Bezirke Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus sowie der Runden Tische der Bezirke zur Herausbildung des Landes Brandenburg geschaffen. Er setzte sich ebenfalls aus Vertretern der Parteien, des Kulturbundes, des Konsums, der VdgB, der Kirchen sowie der Räte der Bezirke zusammen. Ihm und seinen Fachausschüssen oblag die Erarbeitung von Dokumenten für die Herausbildung des Landes Brandenburg.
Die Bezirkstage beendeten ihre Tätigkeit auf Grund des Beschlusses der Volkskammer der DDR vom 17. Mai 1990 zum 31. Mai 1990. Für eine Übergangszeit arbeiteten die Bezirksverwaltungsbehörden als Rechtsnachfolger der Räte der Bezirke im Sinne einer Auftragsverwaltung weiter. Sie wurden von den durch den Ministerpräsidenten der DDR ernannten Regierungsbevollmächtigten für das Gebiet der ehemaligen Bezirke geleitet. Ihnen standen aus den Volkskammerabgeordneten der jeweiligen Bezirke gebildete beratende Gremien zur Seite.
Das von der Volkskammer der DDR erlassenen Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 beschloss mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 die Bildung des Landes Brandenburg durch die Zusammenlegung der Bezirksterritorien Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus. Auf Grund des Landesorganisationsgesetzes vom 25. April 1991 wurden die Bezirksverwaltungsbehörden Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus mit Verordnung vom 18. Juli 1991 zum 31. Juli 1991 aufgelöst. Ihre Abwicklung oblag dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg.
Die konstituierenden Tagungen des Bezirkstages Potsdam fanden am 8. August 1952, 23. November 1954, 28./29. November 1958, 19. November 1963, 27. Juli 1967, 8. Dezember 1971, 4. November 1976, 29. Juni 1981 und am 23. Juni 1986 statt. In der letzten Tagung des Bezirkstages am 14. Mai 1990 wurde der Beschluss zur vorzeitigen Beendigung der Legislaturperiode zum 31. Mai 1990 gefasst.

Bestandsgeschichte
Der überwiegende Teil des Bestandes wurde in den Jahren 1959 bis 1992 übernommen und ab 1970 bearbeitet. Aus den Ministerien der Landesregierung Brandenburg wurden auch danach einzelne Akten übergeben. Von 1972 bis 1990 wurden die Akten unter Verwendung von Deskriptoren (bis 1973 von der Staatlichen Archivverwaltung der DDR vorgegebene Deskriptoren, ab 1973 unter Zugrundelegung des Thesaurus für die örtlichen Staatsorgane der DDR) erschlossen. Die Ordnung der Bestände erfolgte auf der Grundlage des Ordnungsmodells für den Bestandstyp Bezirkstag und Rat des Bezirkes aus dem Jahre 1988. Das Schriftgut des Bezirkswirtschaftsrates und des Bezirkslandwirtschaftsrates/RLN , der BGL des Rates des Bezirkes sowie der Bezirksverwaltungsbehörde und des Runden Tisches des Bezirkes wurden dem Bestand zugeordnet.
Die Unterlagen des Grundbuch- und Katasterbereiches, der 1965-1990/91 als Liegenschaftsdienst dem Rat des Bezirkes unterstand, wurden nur in ihrer allgemeinen Überlieferung dem Bestand des Rates des Bezirkes eingegliedert. Um die Überlieferung der formgebundenen Unterlagen der Liegenschaftsdokumentation nicht zu zerreißen, wurden diese unabhängig von ihrer Schlussprovenienz aufgestellt. Grundbücher und Grundakten sind dem Zentralen Grundbucharchiv des BLHA zugeordnet worden, während formgebundenes Katasterschriftgut (z. B. Flurbücher und Gebäudebücher), das aus der Zeit ab 1952 bisher nur in Einzelfällen übernommen wurde, Aufnahme in die Bestände der Katasterämter vor 1952 (BLHA, Rep. 39) fand.
Die Akten der SED-Grundorganisation des Rates des Bezirkes befinden sich im Bestand BLHA, Rep. 532 SED - Grundorganisationen Bezirk Potsdam.
Findbücher zu einzelnen Bestandsteilen wurden ab 1991 erarbeitet.
Vorgänger:Landesregierung Brandenburg
Nachfolger:Landesregierung Brandenburg

Angaben zum Umfang

Umfang:930,45 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 401 Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
Veröffentlichungen:- Mitteilungsblatt des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes Potsdam / hrsg. vom Rat des Bezirkes Potsdam. - 1955-1990. - Findbuch zum Bezirkstag und Rat des Bezirkes Potsdam, Teil I Bezirkstag, Bereiche Vorsitzender und Stellvertreter, Teil II Bereiche Sekretär, Organisations-Instrukteur-Abteilung, Kader (Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Bände 30 und 31)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=68947
 
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