7 Oranienburg 263; Druckschrift: Edict, daß alle und jede Gesammthänder, Agnaten und andere, denen ein gegründetes Successions-Recht in die vererbte Lehngüter zusteht, gehalten seyn sollen, dieses Recht binnen Einem Jahre bey Verlust desselben, in die geordnete Land- und Successions-Bücher eintragen

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:7 Oranienburg 263
Titel:Druckschrift: Edict, daß alle und jede Gesammthänder, Agnaten und andere, denen ein gegründetes Successions-Recht in die vererbte Lehngüter zusteht, gehalten seyn sollen, dieses Recht binnen Einem Jahre bey Verlust desselben, in die geordnete Land- und Successions-Bücher eintragen zu lassen ... Berlin, 1763
Dat. - Findbuch:(1763)
Frühere Signaturen:I, 7, Nr. 9
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=696075
 
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