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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 626 Konzert- und Gastspieldirektion Frankfurt (Oder) |
Dat. - Findbuch: | 1961 - 1990 |
Vorwort: | Behördengeschichte Die Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion der DDR - seit 1953 Nachfolger der 1949 gebildeten Deutschen Veranstaltungsdienst GmbH - wurde auf Anordnung des Ministeriums für Kultur vom 11. Februar 1960 durch die VEB Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) in den Bezirken ersetzt. Die KGD Frankfurt (Oder) wurde gemäß Beschluss des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) zum 1. Juli 1960 unter Eingliederung der bisherigen Außenstelle der Deutschen KGD gegründet. Laut Statut von 1960 war die Einrichtung juristische Person und dem Rat des Bezirkes Frankfurt (Oder), Abteilung Kultur, unterstellt. Ihr Direktor wurde vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes ernannt und abberufen. Bei ihren Entscheidungen war die KGD an die Beschlüsse des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes gebunden. Sie vertrat den Betrieb im Rechtsverkehr. Der Direktor bzw. Stellvertreter war in das Register der Volkseigenen Wirtschaft einzutragen. Die KGD bestand aus den Struktureinheiten Künstlerische Abteilung, Planungs- und Organisationsabteilung sowie der Abteilung Rechnungswesen. Zu den Aufgaben der KGD als kulturelle Leiteinrichtung des Bezirkes gehörten u.a. die Zusammenarbeit mit freischaffenden Künstlern, die Talentefindung und -förderung, die Gestaltung von Veranstaltungen und Tourneen, die Gewinnung von Künstlern sowie die Tätigung der entsprechenden Vertragsabschlüsse. Die KGD hatte Veranstaltungen der ernsten Musik und des künstlerischen Wortes sowie der Unterhaltung und des Kabaretts zu organisieren. Dabei sollten die örtlich vorhandenen Kräfte in das Programm einbezogen werden. Besonderes Augenmerk sollte auf Veranstaltungen in Betrieben, in den Wohngebieten, auf dem Lande sowie bei den bewaffneten Organen gelegt werden. Bei der KGD bestand ein künstlerischer Beirat, der den Direktor in kulturpolitischen und künstlerischen Fragen beriet. Die Mitglieder des Beirates wurden durch den Direktor berufen. Ferner war ein Besucherrat zu bilden, der in regelmäßigen Aussprachen zu den Programmen Stellung nehmen und die Wünsche der Werktätigen für die Gestaltung der Programme darlegen sollte. Das Ministerium für Kultur erließ zentrale Richtlinien für die Zusammensetzung und Arbeitsweise des künstlerischen Beirates und des Besucherrates. Auf Anordnung des Ministeriums für Kultur vom 27. November 1973 wurde die KGD als volkseigener Betrieb aufgelöst und mit Wirkung vom 1. Januar 1974 als Haushaltsorganisation gebildet. Sie unterstand seitdem der Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes als juristisch selbständige Einrichtung mit einem neuen Statut. Die KGD stellte ihre Tätigkeit zum April 1990 ein und wurde zum 31. Dezember 1990 aufgelöst.
Bestandsgeschichte Der Bestand wurde 1990/91 übernommen.
Erschließungszustand Verzeichnungsangaben des Registraturbildners. |
Vorgänger: | Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion der DDR |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 5,90 lfm |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 626 Konzert- und Gastspieldirektion Frankfurt (Oder) Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=74931 |
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