628 StFB Ber; Rep. 628 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Bernau; 1946-1989 (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 628 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Bernau
Dat. - Findbuch:1946 - 1989
Vorwort:Behördengeschichte
Die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) wurden gemäß Verordnung vom 14. Februar 1952 mit Wirkung vom 1. Januar 1952 gebildet und unterstanden dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR. Sie waren der Verwaltung Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe mit Sitz in Potsdam zugeordnet und wurden von dem Kreisforstamt angeleitet, in dem der jeweilige StFB seinen Sitz hatte. Durch die Verwaltungsreform im Sommer 1952 wurden die Betriebsgrenzen der StFB verändert. Die StFB waren nicht an Kreisgrenzen gebunden und zunächst nur für den Staatswald zuständig. Indem die StFB zusätzlich Aufgaben der ehemaligen DHZ Rohholz und Schnittholz übernahmen, wurden sie zum alleinigen Partner der Holzindustrie. Sie wirkten daneben auch als Kooperationspartner der Landwirtschaft. In dieser Funktion arbeiteten sie mit den MAS/MTS bzw. den Kreisbetrieben für Landtechnik zusammen und unterstützten die LPG personell und materiell.
Nach dem Musterstatut vom 19. Dezember 1954 waren sie juristische Person und Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte und arbeiteten nach einem Betriebsplan nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Ihre Betriebsleiter wurden durch das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft ernannt bzw. abberufen. Für den StFB war das noch bestehende, in Verantwortung und Struktur veränderte Kreisforstamt des Kreises zuständig, in dem sich der Sitz des StFB befand. Die Kreisforstämter nahmen nach der Bildung der StFB die Form von Referaten bei den Räten der Kreise, Abteilung Landwirtschaft, an und hatten außer Anleitungs- und Kontrollfunktionen nur noch die Betreuung des Privatwaldes wahrzunehmen. Die Aufgaben der StFB betrafen die Planung, Durchführung und Abrechnung der Produktion im Bereich des Staatswaldes. Ihnen unterstanden die Oberförstereien (1952-1954 als Instrukteurbezirke bezeichnet) und die Revierförstereien. Mit Anordnung vom 1. April 1955 wurden die Verwaltungen Staatlicher Forstwirtschaftsbetriebe aufgelöst und die StFB den Räten der Bezirke, Abteilung Landwirtschaft, Unterabteilung Forstwirtschaft, eingegliedert. In Durchführung der Anordnung vom 11. Februar 1959 waren die StFB sowohl für den volkseigenen Wald als auch für den Privat- und Genossenschaftswald verantwortlich. Mit dem Beschluss über die Veränderung der Leitung der Forstwirtschaft vom 19. Oktober 1963 gingen forstwirtschaftliche Aufgaben vom Rat des Bezirkes auf die zentral unterstellten VVB Forstwirtschaft über, und die Aufgaben des StFB erfuhren hinsichtlich der Erteilung von Auflagen an Waldbesitzer und der Erstellung entsprechender Bilanzen eine Erweiterung. Auch in allen Fragen der Jagdbewirtschaftung waren die StFB der VVB Forstwirtschaft unterstellt. 1975 wurden die VVB Forstwirtschaft aufgelöst; dafür wurde bei den Räten der Bezirke eine Abteilung Forstwirtschaft gebildet, die u.a. für die Leitung der StFB ihres bezirklichen Territoriums zuständig war.
Die Zuständigkeit des StFB Bernau erstreckte sich auf Gebiete der Kreise Bernau, Eberswalde, Templin und Gransee (Schorfheide). Sitz des StFB war Groß-Schönebeck. 1963-1975 unterstand der StFB der VVB Forstwirtschaft Potsdam.
Der StFB wurde 1992 zum Amt für Forstwirtschaft Groß-Schönebeck umgebildet.

Bestandsgeschichte
Der Bestand wurde 2001 übernommen und bearbeitet.
Nachfolger:Amt für Fortwirtschaft Groß Schönebeck

Angaben zum Umfang

Umfang:0,70 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 628 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Bernau Sitz Groß Schönebeck Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=74948
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit Query