688 DN BD Frankfurt (Oder); Rep. 688 Deutsche Notenbank, Bezirksdirektion Frankfurt (Oder); 1939-1968 (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 688 Deutsche Notenbank, Bezirksdirektion Frankfurt (Oder)
Dat. - Findbuch:1939 - 1968
Vorwort:Allgemeine Bankgeschichte
Die Banken und Sparkassen in der SBZ wurden nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen geschlossen. Der SMAD-Befehl Nr. 1 vom 23. Juli 1945 bildete die Grundlage für die Neuorganisation des Bankwesens. Die Länder und Provinzen richteten Landes- bzw. Provinzialbanken ein, für die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehr dieser Banken war eine Bankenverrechnungsstelle in Potsdam zuständig. Sparkassen und landwirtschaftliche sowie gewerbliche Banken nahmen ihre Tätigkeit wieder auf. Mit dem SMAD-Befehl Nr. 37 vom 19. Februar 1947 entstanden die Emissions- und Girobanken der Länder und Provinzen. 1947 erfolgte die Umbenennung der Provinzial- und Landesbanken in Landeskreditbanken. Im Mai 1948 wurde die Deutsche Emissions- und Girobank als Bank mit der Zuständigkeit für die gesamte SBZ gegründet und im Juli 1948 zur Deutschen Notenbank, dem zentralen Geld- und Kreditinstitut, umgebildet. Grundlage für die Eingliederung der Emissions- und Girobanken der Länder sowie der Landeskreditbanken mit ihren Niederlassungen in die Deutsche Notenbank war ein Gesetz vom 22. März 1950. Diese nahm mit Wirkung vom 1. Januar 1951 die Funktion des Kassenvollzugsorgans für den Staatshaushalt der DDR wahr. Ihr wurden die Aufgaben einer Staatsbank übertragen. In die Zuständigkeit der Deutschen Notenbank fielen die Emission von Geldzeichen, die Regulierung des Geldumlaufs im Rahmen des Bargeldumsatzplanes, die Ausreichung kurzfristiger Kredite im Rahmen des Kreditplanes, die Organisation und Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs in der DDR und mit dem Ausland sowie die Kassenführung für den Staatshaushalt. Seit 1965 unterhielten Industriebankfilialen und andere Spezialniederlassungen der Deutschen Notenbank Geld- und Kreditbeziehungen zu den VVB und anderen wirtschaftleitenden Organen. Die Organisationsstruktur, die Aufgaben und die Bezeichnung der Deutschen Notenbank änderten sich durch das Gesetz über die Staatsbank der DDR vom 13. Dezember 1967. Die bisherigen Niederlassungen der Deutschen Notenbank und ihre Funktion als Geschäftsbanken wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1968 durch die neu errichtete Industrie- und Handelsbank übernommen. Dem Gesetz über die Staatsbank vom 19. Dezember 1974 war die Eingliederung der Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank vorausgegangen, so dass die bisher dieser Bank obliegenden Aufgaben gegenüber den Betrieben und Einrichtungen der Wirtschaft der DDR in die Aufgaben der „neuen“ Staatsbank einflossen.

Bestandsgeschichte
Die Unterlagen wurden 1975 aus dem Verwaltungsarchiv der Bezirksdirektion Frankfurt (Oder) der Staatsbank mit einer Findkartei übernommen.

Erschließungszustand
Der Bestand wurde 2013 erschlossen.
Vorgänger:Landesbank
Nachfolger:Staatsbank der DDR, Bezirksdirektion Frankfurt (Oder)

Angaben zum Umfang

Umfang:0,70 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 688 Deutsche Notenbank, BD Frankfurt (Oder) Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=80320
 
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