|
Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 4B Appellationsgericht Frankfurt (Oder) |
Dat. - Findbuch: | 1669 - 1876 |
Vorwort: | Behördengeschichte
Bei der Neuordnung der Gerichtsorganisation durch die Kgl. Verordnung vom 2. Januar 1849 wurde das seit 1808 bestehende Oberlandesgericht Frankfurt (Oder) (vgl. Bestandsübersichte des BLHA, Teil I, S. 413 f.) in ein Appellationsgericht umgewandelt. Der Gerichtssprengel deckte sich im wesentlichen mit dem Regierungsbezirk Frankfurt (Oder). Ausgenommen blieben einige Ortschaften im Kreis Arnswalde, die zur Kreisgerichtskommission Kallies unter dem Appellationsgericht Köslin, Orte in den Kreisen Königsberg (Neumark) und Lebus, die zum Kreisgericht Wriezen, und Orte im Kreis Lübben, die zum Kreisgericht Beeskow im Bezirk des Kammergerichts Berlin gewiesen waren. Zum Sprengel gehörten außerdem der Kreis Hoyerswerda, Regierungsbezirk Liegnitz, und einzelne Orte des Kreises Beeskow-Storkow, Regierungsbezirk Potsdam. Das Gericht bildete die Appellationsinstanz in allen Straf- und Zivilsachen und die Aufsichtsbehörde für die 15 Kreisgerichte des Bezirks. Mit Einführung der Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches 1879 wurde es aufgehoben. Seine Aufgaben gingen an das Kammergericht (vgl. Rep. 4 A) und an die neugebildeten Landgerichte über (vgl. Rep. 12 A).
Bestandsgeschichte
Der vor 1945 im GStA befindliche Bestand ging 1945 zum größten Teil beim Magazinbrand in Berlin-Dahlem verloren, Reste befinden sich noch heute dort. Einzelbände wurden im BLHA aus Rep. 3 B Regierung Frankfurt (Oder) bzw. aus Abgaben der Staatlichen Notariate provenienzgemäß herausgelöst und verzeichnet. |
|
Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0,44 lfm; 22 Akte(n) |
|
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=39323 |
|