Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 258 Forstämter |
Titel: | Rep. 258 Forstämter |
Vorwort: | Behördengeschichte Mit dem Befehl Nr. 97 der SMAD vom 13. Oktober 1945 und der Ordnung der Forstwirtschaft in der SBZ vom 29. Oktober 1945 wurde die Reorganisation der Forstverwaltung eingeleitet. Die einheitliche Leitung der Forstwirtschaft in der SBZ oblag dem Zentralforstamt bei der Deutschen Zentralverwaltung für Land- und Forstwirtschaft, die im Juni 1947 in die DWK eingegliedert und im Oktober 1949 zum Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der DDR umstrukturiert wurde. Mittelinstanz für das Gebiet der Provinz Mark Brandenburg war das im Juli 1945 aufgebaute Landesforstamt innerhalb der Abteilung Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Provinzialverwaltung. Im Dezember 1946 wurde diese Abteilung unter der Bezeichnung Landwirtschaft und Forsten dem neugebildeten Ministerium für Wirtschaftsplanung zugeordnet. Zur Optimierung der Forstwirtschaft, insbesondere einer verbesserten Holzversorgung, fungierte das Landesforstamt seit Juli 1947 als selbständige Abteilung, wurde aber bereits zum 1. Januar 1949 im Zuge struktureller Veränderungen der Wirtschaftsorganisation in der SBZ in die Hauptabteilung Land- und Forstwirtschaft beim Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg wiedereingegliedert. Nach der Neubildung der Landesregierung im Januar 1950 oblag die Verwaltung der Forstwirtschaft der gleichnamigen Hauptabteilung beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft des Landes Brandenburg. Dem Landesforstamt unmittelbar nachgeordnete Lokalbehörden waren die einem Forstverwaltungsbezirk vorstehenden Forstämter. Diesen unterstanden die Revierförstereien. Die Forstämter knüpften an das Ende des 18. Jh. entstandene System der Oberförstereien an, die seit 1934 die Bezeichnung Forstämter führten und 1939 in Reichsbehörden umgewandelt worden waren. In ihrer Verantwortung lagen die Verwaltung und Bewirtschaftung des Staatswaldes und die Betriebsführung des Körperschafts- und Privatwaldes. Neben der Leitung und Organisation des Dienstbetriebes konzentrierte sich die Tätigkeit der Forstämter hauptsächlich auf die Bereiche Bodenpolitik, Forstproduktion, waldbauliche Planung, Versuchswesen, Bestandspflege und Aufforstung, Naturschutz und Landschaftspflege, Kulturbetrieb, Forstschutz und Forstnutzung. Darüber hinaus nahmen sie die fachliche Betreuung der Waldgemeinschaften war. Letztere entstanden in der Regel durch den Zusammenschluss privater Waldbesitzer, denen im Zuge der Bodenreform Wald übereignet worden war. Auf Beschluss der am 11./12. Februar 1949 in Berlin tagenden Landesforstmeisterkonferenz wurden Kreisforstämter gebildet, die für die gesamten forstwirtschaftlichen Belange eines Landkreises verantwortlich waren. In diesem Zusammenhang erfolgte die Umbenennung der Forstämter in Oberförstereien und im darauffolgenden Jahr in Instrukteurbezirke. Auf Grundlage der Verordnung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der DDR vom 14. Februar 1952 wurden die Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe, als Rechtsträger aller volkseigenen forstwirtschaftlich genutzten Vermögenswerte, gebildet. Sie verwalteten nicht nur die Staatsforste, sondern auch die Forste der mit „Verordnung über die Organisation der volkseigenen örtlichen Industrie und der kommunalen Einrichtungen“ zum 31. März 1951 aufgelösten Kommunalen Wirtschaftsunternehmen. Den Kreisforstämtern oblagen in der Folge lediglich die Anleitung und Kontrolle der Planaufgaben und die Betriebsführung des Privatwaldes. Im Zuge der Verwaltungsreform wurden die Kreisforstämter im August 1952 zu den Sachgebieten Land- und Forstwirtschaft der neugebildeten Räte der Kreise umstrukturiert.
Bestandgeschichte Die überlieferten Unterlagen stammen vorwiegend aus Mitte der 50er Jahre erfolgten Ablieferungen der Staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe. Ein weiterer Teil der Akten wurde im Rahmen der Bestandsabgrenzung aus anderen Überlieferungskomplexen des Archivs herausgelöst und den jeweiligen Oberförstereien zugeordnet. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte 1980/1981 und wurde 1983 mit der Erarbeitung eines Findbuches abgeschlossen. Das Archivgut des Landesforstamtes ist im Bestand Rep. 208 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft des Landes Brandenburg integriert. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1557806 |
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