Angaben zu Inhalt und Struktur |
Signatur: | 260 AG |
Titel: | Rep. 260 Amtsgerichte |
Vorwort: | Allgemeine Behördengeschichte Die ab 1945 im Land Brandenburg bestehenden Amtsgerichte gingen aus den zum 1. Oktober 1879 im Bereich des Kammergerichts Berlin gebildeten Amtsgerichten hervor. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz des Deutschen Reiches vom 27. Januar 1877 waren sie als Nachfolger der aufgelösten Kreisgerichte, Gerichtsdeputationen und -kommissionen untere Gerichtsbehörden. Mit Befehl Nr. 49 des Obersten Chefs der SMAD vom 4. September 1945 wurde die Reorganisation der deutschen Gerichte in der SBZ in Übereinstimmung mit dem am 1. Januar 1933 geltenden Recht eingeleitet, demnach waren auch die Amtsgerichte bis zum 1. Oktober 1945 umzugestalten. In Rundverfügungen vom 17. September 1945 über die Reorganisation der Justiz und vom 29. September 1945 über die Gerichtsorganisation wurden durch die Provinzialverwaltung Mark Brandenburg dazu Regelungen erlassen. Es bestanden im Oktober 1945 68 Amtsgerichte in 4 Landgerichtsbezirken, die entsprechend dem Gesetz vom 28. April 1950 über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen und der Verordnung vom 13. Juli 1950 zur Durchführung des Gesetzes über Änderung von Grenzen der Länder ab 1951 in veränderter Anzahl und veränderter territorialen Zuständigkeit bis 1952 existierten. In den Amtsgerichten waren Einzelrichter und Schöffengerichte tätig. Die Einzelrichter entschieden über kleinere Vergehen, Privatklagen und Übertretungen. Für die der Zuständigkeit der Amtsgerichte unterliegenden Strafsachen außerhalb der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Amtsrichter waren die Schöffengerichte zuständig. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 2. Oktober 1952 hob die Amtsgerichte auf, die bisher bei diesen Gerichten geführten Straf- und Zivilverfahren gingen auf die neu gebildeten Kreisgerichte über. Die Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden ebenfalls neu geregelt. Zuständigkeiten aus diesem Rechtsgebiet erhielten verschiedene Abteilungen der Räte der Kreise, so fielen z.B. die Grundbuchführung an die Abteilungen Kataster, die Vormundschaftssachen an die Abteilungen Volksbildung und Gesundheitswesen, die Pachtschutzsachen an die Abteilungen Land- und Forstwirtschaft und das Genossenschafts- und Handelsregister an die Abteilungen Handel und Versorgung, Örtliche Industrie und Handwerk sowie Land- und Forstwirtschaft. Die Volkspolizeikreisämter führten das Vereinsregister, das Schiffsregister ging an die Wasserstraßendirektion Berlin über. Das Geschmacksmusterregister wurde vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen geführt. Die Staatlichen Notariate bearbeiteten u. a. Testaments- und Nachlassangelegenheiten und waren für Beurkundungen und Beglaubigungen zuständig.
Allgemeine Bestandsgeschichte Die Übernahme der Überlieferung der 1952 aufgelösten Amtsgerichte beanspruchte einen längeren Zeitraum. Der überwiegende Teil der Akten gelangte bis Mitte der sechziger Jahre in das BLHA und fand bereits im Rahmen der Bestände Rep. 5 E Aufnahme in den Teil II der Bestandsübersicht. Bei Bestandabgrenzungsarbeiten im Jahr 1981 wurden nach 1945 weitergeführte Akten ausgegliedert und der Bestandsgruppe der Amtsgerichte des Landes Brandenburg Rep. 260 zugeordnet. Von dieser Abgrenzung ausgenommen waren die Grundbücher und Grundakten, die unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Schließung bei der Bestandsgruppe Rep. 5 E Amtsgerichte verblieben, und nach der Bildung des Zentralen Grundbucharchivs im BLHA 1993 mit weiteren Übernahmen geschlossener Grundbücher des Landes zusammengeführt wurden. In den Beständen der Amtsgerichte des Landes Brandenburg ab 1945 befinden sich jedoch vereinzelt Grundbuchunterlagen, die nach der Bodenreform angelegt wurden. Auch die nach 1945 eröffneten Testamente von enteigneten Gutsbesitzern und Bauern wurden in den Beständen der Amtsgerichte 1879 bis 1945 belassen. Weitere Zugänge kamen von den Kreisgerichten, Staatlichen Notariaten, den Räten der Kreise und den Kreisarchiven. In den Jahren 1968 und 1972 sowie ab 1981 wurden die Bestände bearbeitet. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1557809 |
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