1260 PP; Rep. 1260 Polizeipräsidium; 1990-2008 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 1260 Polizeipräsidium
Dat. - Findbuch:1990 - 2008
Vorwort:B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E
Notizen, Stand 2020

Am 3.10.1990 mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und der Bildung des Landes Brandenburg bildete der Einigungsvertrag und das von der letzten Volkskammer beschlossene Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG) vom 13. September 1990 (GBl. d. DDR I S.1489) bis längstens 31.12.1991 die Rechtsgrundlage für die Organisation und Aufgabenwahrnehmung der neu zu bildenden Landespolizei. Nach Auflösung der Transportpolizei (die Mitarbeiter wurden zum Bundesgrenzschutz versetzt) zum 30.9. und der Bereitschaftspolizei (die Wehrpflichtigen wurden entlassen) zum 31.10.1990 bestand die neugegründete Landespolizei aus den drei Bezirksbehörden Potsdam, Frankfurt (Oder) und Cottbus, insgesamt 44 Polizeikreisämtern, dem gemeinsamen Landeskriminalamt der neuen Bundesländer und der Landespolizeischule Potsdam. Die Mitarbeiter des DDR Pass-und Meldewesens, der Feuerwehr, des Kfz-Zulassungswesens und des Strafvollzugs wurden in die kommunalen Verwaltungen bzw. die Justizbehörden eingegliedert.

Das Polizeiorganisationsgesetz (POG Brandenburg) vom 20.3.1991 und das am 11.12.1991 verabschiedete Vorschaltgesetz zum Polizeigesetz bildete im Folgenden die Grundlage der grundsätzlichen Umstrukturierung der Brandenburgischen Polizei, die der Dienst-und Fachaufsicht des Ministeriums des Innern unterstand. Die Bezirksbehörden der Polizei wurden aufgelöst. Neben den Polizeipräsidien mit Schutzbereichen, einem Präsidium der Wasserschutzpolizei und dem Landeskriminalamt Brandenburg als Polizeibehörden waren danach als Polizeieinrichtungen zu gründen: Die Landespolizeischule, die Bereitschaftspolizei und der Zentraldienst für Technik und Beschaffung. Der gehobene Dienst war in einem Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung auszubilden.

Am 11. Oktober 1991 erließ das Ministerium des Innern in Potsdam die Verordnung über die Polizeipräsidien (untere Landesbehörden/Polizeibehörden) des neugegründeten Landes Brandenburg. Diese trat am 1.11.1991 in Kraft und sah vor, dass sich die neuformierte Brandenburger Polizei in sechs Polizeipräsidien (PP) gliederte:
- Polizeipräsidium Oranienburg mit den Schutzbereichen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel und Havelland.
- Polizeipräsidium Eberswalde mit den Schutzbereichen Prenzlau, Schwedt, Eberswalde und Bernau.
- Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) mit den Schutzbereichen Frankfurt/Oder, Märkisch-Oderland und Oder-Spree.
- Polizeipräsidium Cottbus mit den Schutzbereichen Cottbus, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster.
- Polizeipräsidium Potsdam mit den Schutzbereichen Potsdam, Brandenburg/Havel, Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming.
- Polizeipräsidium Wasserschutzpolizei mit den Wasserschutzpolizeiwachen Wittenberge, Lehnitz, Brandenburg/Havel, Potsdam, Königs Wusterhausen, Erkner, Eisenhüttenstadt und Hohensaaten.

Das POG Brandenburg vom 20.3.1991 regelte die besondere sachliche Zuständigkeit der Polizeipräsidien im § 9:
(1) Die Polizeipräsidien sind zuständig für die Überwachung des Straßenverkehrs sowie für die der Polizei durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben auf dem Gebiet des Versammlungs-, Waffen-, Munitions- und Sprengstoffwesens.
(2) Das Polizeipräsidium der Wasserschutzpolizei ist darüber hinaus zuständig für die Überwachung des Verkehrs auf den schiffbaren Wasserstraßen.
Hinzu kamen das Landeskriminalamt (Landesoberbehörde) in Basdorf und die Landeseinsatzeinheit (Bereitschaftspolizei) als Landeseinrichtung in Potsdam-Eiche.

Diese Struktur blieb bis zur ersten Polizeireform am 1. Juli 2002 auf der Grundlage des Gesetzes zur Reform der Polizeistruktur (Polizeistrukturreformgesetz - PolStrRefG) vom 18.12.2001 (GVBL Teil I 2001 S.282 ff) gültig. Zentraler Inhalt der Reform war die Zusammenfassung der bisher sechs Polizeipräsidien zu zwei Polizeipräsidien (als untere Landesbehörden/ Polizeibehörden) mit Sitz in Potsdam und Frankfurt (Oder). Die Polizeipräsidien Oranienburg, Eberswalde und Cottbus wurden aufgelöst und die Schutzbereiche sowie die Dienststellen des ehemaligen Polizeipräsidiums Wasserschutzpolizei aufgeteilt:
- Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) mit den Schutzbereichen Uckermark (ehemals Prenzlau und Schwedt), Barnim (ehemals Eberswalde und Bernau), Märkisch-Oderland, Frankfurt (Oder)/Oder-Spree, Dahme-Spreewald, Cottbus/Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz.
- Polizeipräsidium Potsdam mit den Schutzbereichen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Potsdam, Brandenburg/Havel, Teltow-Fläming und Elbe-Elster.
Das Landeskriminalamt (Landesoberbehörde) zog von Basdorf nach Eberswalde, die Landeseinsatzeinheit (Bereitschaftspolizei) als Landeseinrichtung verblieb in Potsdam-Eiche.

Mit dem Gesetz zur Polizeistrukturreform "Polizei Brandenburg 2020" (GVBl Teil I Nr. 42) vom 20. Dezember 2010 wurde zum 1.1.2011 eine zweite Polizeistrukturreform umgesetzt:
Das Landeskriminalamt (bisher eine Landesoberbehörde), die Polizeipräsidien Potsdam und Frankfurt (Oder) (bisher zwei untere Landesbehörden) sowie die Landeseinsatzeinheit (bisher eine Einrichtung des Landes) wurde zum Polizeipräsidium des Landes Brandenburg als Polizeibehörde und Landesoberbehörde mit Sitz in Potsdam zusammengefasst. Das am 1. Januar 2011 entstandene Präsidium wurde vorläufig in vier Bereiche gegliedert:
- Bereich 1 (ehemaliges PP Frankfurt (Oder))
- Bereich 2 (ehemaliges PP Potsdam)
- Bereich 3 (ehemaliges LKA)
- Bereich 4 (LESE).
Dem Polizeipräsidium unterstehen vier regionale Polizeidirektionen (Nord, Ost, Süd, West) mit 16 Polizeiinspektionen mit 50 Polizeirevieren, sowie die
- Fachdirektionen Landeskriminalamt und die
- Fachdirektion Besondere Dienste.

Am 1.12.2011 bestand folgende Struktur: Im Polizeipräsidium arbeiten neben dem Leitungsbereich und dem Behördenstab (mit Einsatz-und Lagezentrum, Stabsbereich 1 Einsatz- und Kriminalitätsangelegenheiten, Stabsbereich 2 Logistik, Stabsbereich 3 Personal und Stabsbereich 4 Recht). Die zentrale fachliche Zuständigkeit für die WSP Brandenburg ist dem Sachbereich 1.4 – wasserschutzpolizeiliche Angelegenheiten im Behördenstab angesiedelt, während die operativen wasserschutzpolizeilichen Aufgaben bei den vier regionalen Polizeidirektionen in einer Organisationseinheit Wasserschutzpolizei angesiedelt sind. Das Landespolizeiorchester ist dem Leitungsbereich zugeordnet.
Dem Polizeipräsidium unterstehen vier regionale Polizeidirektionen (Nord, Ost, Süd, West) mit 16 Polizeiinspektionen mit 50 Polizeirevieren, sowie die Fachdirektionen Landeskriminalamt, die Fachdirektion Besondere Dienste und das Landespolizeiorchester.

Die Polizeiarbeit wird geregelt mit dem Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz- BbgPolG) vom 19.03.1996 (GVBl.I/96 S.74) zuletzt geändert durch Gesetz vom 9.6.2011 (GVBl.I/11, Nr. 10)
Nach dessen § 1 hat die Polizei folgende Aufgaben:
(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen.
(2) Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne polizeiliche Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
(3) Die Polizei leistet anderen Behörden Vollzugshilfe (§§ 50 bis 52).
(4) Die Polizei hat ferner die Aufgaben zu erfüllen, die ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragen sind.
(5) Maßnahmen, die in Rechte einer Person eingreifen, darf die Polizei nur treffen, wenn dies aufgrund dieses Gesetzes oder anderer Rechtsvorschriften zulässig ist. Soweit die Polizei die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen trifft, sind Maßnahmen nur gemäß den §§ 11 bis 15 sowie den §§ 29 bis 49 zulässig.

Aufgaben: (Quelle: www.Internetwache.de - zuletzt geöffnet 6.3.2013):
Die Polizei ist laut Strafprozessordnung (§ 163 StPO) verpflichtet, Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten (Legalitätsprinzip). Die Polizei im Land Brandenburg hat laut Polizeigesetz auch die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verfolgen, zu verhüten (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für Hilfeleistungen und das Handeln in Gefahrensituationen zu treffen.

Polizeipräsidenten:
Arne Feuring (7.6.2011- 5.11.2014, seit 1.1.2011 Leiter des Aufbaustabes)
Hans-Jürgen Mörke (5.11.2014 - 30.07.2015) seit 1.8.2015 Direktor beim Polizeipräsidium
Oliver Stepien (Stand 2024)

B E S T A N D S G E S C H I C H T E

Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die erste Übergabe erfolgte im Jahr 2004. Der Bestand ist nicht abgeschlossen, es erfolgen weitere Übergaben.
Die Zusammenfassung der bereits vorhandenen Bestände Rep. 1260 Polizeipräsidium Frankfurt (Oder), Rep. 1260 Polizeipräsidium Potsdam, Rep. 1260 Polizeipräsidium Eberswalde, Rep. 1260 Wasserschutzpolizei und Rep. 1290 Landeseinsatzeinheit mit insgesamt 197 Akteneinheiten in den Gesamtbestand Rep. 1260 Polizeipräsidium des Landes Brandenburg erfolgte im März 2024. Aus den ehemaligen Polizeipräsidien Cottbus und Oranienburg sind bisher keine Übergaben erfolgt. Unterlagen der Vorprovenienzen der Polizeidirektionen des Polizeipräsidiums ab 2011 werden den entsprechenden Klassifikationspunkten, die sich an der nicht mehr bestehenden Organisation vor 2011 orientiert, zugeordnet.

E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D

Bestand unbearbeitet, Angaben des Registraturbildners.

Angaben zum Umfang

Umfang:12 lfm

Angaben zur Benutzung

Benutzungsbeschränkung:Enthält weitere Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=1560023
 
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