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Allgemeine Information |
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | 23B U 31 B |
Titel: | Kurfürst Johann Sigismund, Markgraf von Brandenburg, bekundet, dass er sich mit den Städten der Neumark und der inkorporierten Kreise wegen gewisser Gravamina (Belastungen) am 2. Juni des Jahres zu Küstrin wie folgt geeinigt und ihnen einen Revers - wie vorher der Ritterschaft - in Aussicht gestellt habe. Demnach bestätigt Johann den Städten alle ihre Privilegien und weist die Regierung zu Küstrin zur Nachachtung an. Das Bauernlegen durch die Ritterschaft soll begrenzt werden, ohne landesherrliche Bestätigung aufgekaufte Hufen sollen erneut mit Bauern besetzt werden. Die Beschwerden wegen des Salzhandels sollen z. T. Berücksichtigung finden [Textverlust]. Die Verordnungen Markgraf Johanns und Kurfürst Johann Georgs wegen Feuerschäden bleiben bestehen, wonach Abgebrannte fünf Jahre von der Bierziese und allen Schössen und Steuern befreit sind. Die speziellen Beschwerden einzelner Städte sollen in schriftlichen Reversen beantwortet werden. Demgegenüber haben die Städte die neue Bierziese auf 15 Jahre bewilligt sowie zusätzlich eine Zahlung von 100.000 Gulden in pommerscher Währung an die kurfürstliche Kammer, die in sechs Raten, Martini (11. November) beginnend, erfolgen soll.
"geschehen in unser Vestung Custrin, den 12. Junii im sechtzehenhundert und eilften jhare" |
Dat. - Findbuch: | 1611 Juni 12 |
Ort: | Küstrin |
Beglaubigungsform: | Siegelankündigung des Ausstellers und der Städte Soldin, Königsberg, Landsberg, Arnswalde, Drossen, Crossen, Cottbus und Beeskow Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers |
Siegel: | Alle Siegel verloren |
Beschreibstoff: | Pergament |
genetisches Stadium / Überlieferungsform: | Ausfertigung in Aktenformat (2 Blatt), fragmentarisch |
Frühere Signaturen: | Stadtarchiv Soldin Nr. 55 (1964 vom DZA II ans BLHA abgegeben) |
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Angaben zum Kontext |
Abschriften / Übersetzungen / Edition / Literatur: | Drucke: Mylius: Corp. Const. Hist. Neom. VI, Abt. 1, Sp. 245f.; Klinkenborg: Das neumärkische Ständearchiv, S. 226-231, Nr. 17 |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=2017368 |
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