53 Reichsbank; Rep. 53 Deutsche Reichsbank; 1870-1975 (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 53 Deutsche Reichsbank
Dat. - Findbuch:1870 - 1975
Vorwort:Registraturbildnergeschichte

Die Deutsche Reichsbank ging aus der am 17. Juni 1765 durch König Friedrich II. mit einem Edikt gegründeten und am 20. Juli 1765 eröffnet "Königlichen Giro- und Lehn-Bank" hervor. Erste Ideen zur Bildung einer Preußischen Notenbank beschäftigten den König bereits zu Beginn seiner Herrschaft. Zwischen 1741 und 1750 wurden ihm hierzu mehrere Projekte unterbreitet, die jedoch nicht konsequent verfolgt wurden. Erst der Geheime Finanzrat Graumann erarbeitete 1753 den Plan für die Bildung einer "Giro- und Wechsel-Banque", auf dessen Durchführung man auf Grund des zu großen Widerstandes in der Öffentlichkeit jedoch verzichtete. So kam es, dass es erst nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges konkrete Schritte zur Gründung der Königlichen Bank eingeleitet wurden, deren weitere Entwicklung bis hin zur Reichsbank dann eng mit der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung in Preußen und Deutschland verbunden waren.
Die Industrialisierung Preußens sowie die Zunahme seines Binnen- und Außenhandels seit der Beseitigung der meisten binnendeutschen Zollgrenzen (1. Jan. 1834 Gründung des Deutschen Zollvereins)) erforderte die Schaffung eines leistungsfähigeren Notenbankwesens. Im Gegensatz zu der Möglichkeit der Gründung weiterer privater Notenbanken fiel unter dem maßgeblichen Einfluss des damaligen Geh. Staatsministers Rother die Entscheidung für die Bildung einer leistungsfähigen Zentralbank unter staatlicher Führung. Mit der Bankanordnung vom 5. Oktober 1846 wurde die Königliche Bank den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen und Erfordernissen angepasst. Am 1. Januar 1847 trat die neue Bankordnung in Kraft und die Königliche Giro- und Lehn-Bank änderte ihre Bezeichnung in "Preußische Bank".
Mit der Vereinheitlichung des deutschen Geldwesens nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde die Preußische Bank zur Bank des Reiches ausgestaltet, wobei sie ihren Namen in "Reichsbank" änderte. Die Umwandlung vollzog sich auf der Grundlage des Bankgesetzes vom 14. März 1875, das mit Wirkung vom 1. Januar 1876 in Kraft trat und somit alle Rechte, welche Preußen an dem Institut gehabt hatte, auf das Reich übertrug. Die oberste Leitung der Bank lag nunmehr beim Reichskanzler und die Aufsicht übte ein fünfköpfiges Bankkuratorium aus, an dessen Spitze ebenfalls der Reichskanzler stand. Das Hauptbankdirektorium der Preußischen Bank nannte sich nunmehr "Reichsbankdirektorium".
Zu einschneidenden Veränderungen kam es während und nach dem 1. Weltkrieg. Bereits am 4. August 1914 wurden Notgesetze für das Geld- und Währungswesen in Kraft gesetzt. Zwar wurde dadurch das bestehende Bankgesetz nur in wenigen Punkten geändert, es kam jedoch für die Dauer des Krieges zu einem schroffen Bruch mit dem System der freien Goldwährung.
Zur Bewältigung der Kriegsfolgen - insbesondere der Reparationszahlungen und der dadurch einsetzenden Inflation - wurde am 15. Oktober 1923 die Deutsche Rentenbank und im Frühjahr 1924 die Deutsche Golddiskontbank gegründet. Am 30. August 1924 wurden die Währungsgesetze des Dawes-Planes verabschiedet, die am 11. Oktober 1924 in Kraft traten und auf Verlangen der Reparationsgläubiger die völlige Unabhängigkeit der Reichsbank vom Staat sowie eine Kontrolle durch das Ausland vorsahen. Hierzu gehörte das Bankgesetz, das zum einen die Bildung eines zur Hälfte aus Ausländern bestehenden Generalrates zur Folge hatte, der bei der Bestellung des Reichsbankdirektoriums mitwirkte und zum andern die Einsetzung eines ausländischen Kommissars für die Notenausgaben vorsah. Beide geschaffenen Organe blieben für die praktische Arbeit der Reichsbank jedoch ohne größere Bedeutung.
Das Bankgesetz vom 27. Oktober 1933 beseitigte den 1924 geschaffenen Generalrat. Präsident und Mitglieder des Reichsbankdirektoriums wurden nun direkt durch den Reichskanzler berufen und abgelöst. In Ergänzung hierzu wurde mittels des Gesetzes zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn vom 10. Februar 1937 auch die formale Unabhängigkeit der Reichsbank aufgehoben und das Reichsbankdirektorium "dem Führer" direkt unterstellt. Den Abschluss der nationalsozialistischen Ungestaltung bildete das "Gesetz über die Deutsche Reichsbank" vom 16. Juni 1939, das am 16. Juni desselben Jahres an Stelle des bis dahin geltenden Bankgesetzes von 1924 in Kraft trat.


Verwaltungsstruktur und Arbeitsweise

Entsprechend ihrer Aufgabenbereiche und ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit wurden bei der Reichsbank folgende Betriebstypen unterschieden:

1. Die Reichshauptbank
2. Reichsbankhauptstellen
3. Reichsbankstellen
4. Reichsbanknebenstellen (mit und ohne Kasseneinrichtung)
5. Reichsbankwarendepots

Reichsbankhauptbank, Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen arbeiteten als selbständige Bankanstalten und betrieben unter Leitung eines Vorstandes (er bestand bei den beiden letzteren aus zwei Vorstandsbeamten und einem oder mehreren Stellvertretern) alle der Reichsbank erlaubten Geschäfte.
Reichsbanknebenstellen und Reichsbankwarendepots dagegen waren in ihrer Geschäftsführung an die Weisungen der übergeordneten Bankanstalt - Reichsbankhauptstellen oder Reichsbankstellen - gebunden.
Die Tätigkeit der Reichsbanknebenstellen ohne Kasseneinrichtung beschränkte sich auf die Vermittlung von Lombardgeschäften und Wechselankäufen, während die Nebenstellen mit Kasseneinrichtung die gleichen Geschäfte wie die selbständigen Reichsbankanstalten tätigten, jedoch in einem geringeren Umfang. Ihr Vorstand war ein Direktor oder Reichsbankrat.
Zu den Aufgaben der Reichswarendepots, die ebenfalls über keine Kasseneinrichtung verfügten, gehörte lediglich die Vermittlung von Wechselankäufen und Lombardgeschäften.
Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen bildeten mit den ihnen angeschlossenen Nebenstellen/Warendepots einen Reichsbankbezirk, an dessen Spitze der Erste Vorstandsbeamte der Reichsbankhauptstelle/Reichsbankstelle stand. Die Bezirksbildung erfolgte nach wirtschaftlichen, geographischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten, wobei die Zugehörigkeit der einzelnen Bankanstalten zu den Bezirken im Verlaufe des Bestehens der Reichsbank Veränderungen unterworfen war.
Für jeden Bankbezirk wurden bei den Reichsbankhauptstellen Bankkommissare und bei den Reichsbankstellen Bankjustitiare vom Präsidenten des Reichsbankdirektoriums eingesetzt. Bei den größeren Bankanstalten wurden aus den Kreisen der Anteilseigner Bezirksausschüsse bzw. Beigeordnete gewählt, die zwar keinen Einfluss auf die Geschäftsführung hatten, deren Gutachten jedoch im Bedarfsfall eingeholt werden konnte.
An der Spitze der Reichsbank stand der Reichskanzler, welcher die gesamte Bankverwaltung innerhalb der Bestimmungen des Bankgesetzes von 14. März 1875 und des Bankstatuts vom 21. Mai 1875 und deren nachfolgenden Änderungen bzw. Neufassungen leitete. Gleichzeitig war er Vorsitzender des Bankkuratoriums, welches die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Reichsbank ausübte. Unter seiner Leitung stand ebenfalls das Reichsbankdirektorium, das 1876 nach Umwandlung der Preußischen Bank in die Reichsbank aus dem Hauptbankdirektorium gebildet wurde. Es war die "verwaltende und ausführende sowie die Reichsbank nach außen vertretende Behörde" und bestimmte insbesondere ihre Währungs-, Diskont- und Kreditpolitik. Wie bei anderen großen Reichsbehörden stand ihr ein Stab von vortragenden Direktoren und Referenten zur Seite. Ihr Präsident und seine Mitglieder wurden bis 1918 vom Kaiser auf Vorschlag des Bundesrates ernannt. Ihm unterstanden unmittelbar die Selbständigen Reichsbankanstalten.
Das "Gesetz über die Autonomie der Reichsbank" vom 26. Mai 1922 entzog dem Reichskanzler die Leitung der Bank und übertrug diese ausschließlich dem Reichsbankdirektorium.
Mit dem Bankgesetz vom 27. Oktober 1933 und dem Gesetz über die Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn wurde diese Unabhängigkeit wieder aufgehoben.

Die Reichsbank eröffnete ihre Tätigkeit am 2. Januar 1876 mit 16 Reichsbankhauptstellen, 43 Reichsbankstellen, 3 Reichsbankkommanditen, 112 Reichsbanknebenstellen und 27 Reichsbankwarendepots. Von Begin an kam es zu zahlreichen Strukturveränderungen in den Bankbezirken, die erst 1939 abgeschlossen waren. Auf dem Gebiet der ehemaligen Provinz Brandenburg waren die Bankbezirke der Reichsbankstellen in (Berlin)-Charlottenburg, Brandenburg (Havel), Frankfurt (Oder), Landsberg a. W. und Stettin sowie die Reichshauptbank von Bedeutung.
Der Reichshauptbank unterstanden die Nebenstellen Brandenburg (Havel) (bis 1901), Charlottenburg (bis 1907), Berlin-Köpenick (1933-1939), Berlin-Pankow (1926-1939), Potsdam (bis 1907), Rixdorf/sp. Neukölln (1906-1939) und Berlin-Weißensee (1925-1939).
Im Jahre1907 wurde die Reichsbankstelle Charlottenburg mit den dazugehörigen Reichsbanknebenstellen Potsdam (seit 1907), Schöneberg (seit 1909), Spandau (seit 1909) und Wilmersdorf (seit 1908) gebildet. 1920, mit der Eingemeindung von Charlottenburg nach Berlin, erfolgte ihre Umbenennung in Reichsbanknebenstelle Berlin-Charlottenburg. 1939 wurden ihr alle bis dahin noch von der Reichshauptbank Berlin verwalteten Nebenstellen zugeordnet.
Der Bezirk der Reichsbankstelle Brandenburg ging im Jahre 1901 aus der Umwandlung der bis dahin der Reichshauptbank unterstellten Reichsbanknebenstelle Brandenburg in eine Reichsbankstelle hervor. Der neu gebildeten Reichsbankstelle wurden die Reichsbanknebenstellen Luckenwalde (seit1901), Neuruppin (seit 1902), Pritzwalk (seit 1924), Rathenow (seit 1920) und Wittenberg (seit 1903) zugeordnet.
Zum Bezirk der Reichsbankstelle Cottbus gehörten die Nebenstellen Finsterwalde, Forst, Guben, Senftenberg (von 1903 - 1910) und Spremberg.
Zum Bezirk der Reichsbankstelle Frankfurt (Oder) gehörten die Nebenstellen Eberswalde, Fürstenwalde (bis 1925), Schwiebus und Zielenzig.
Zum Bezirk der Reichsbankstelle Glogau gehörten die Nebenstellen Sommerfeld und Sorau (vermutlich bis 1905), letztere war bis [1904] der Reichsbankstelle Görlitz zugeordnet.
Dem Reichsbankbezirk Landsberg a. W. gehörten die Nebenstelle Arnswalde, Berlinchen (seit 1907), Driesen (seit 1905), Küstrin und Meseritz (seit 1938) an.
Zu dem Bezirk der Reichsbankstelle Stettin gehörten die Reichsbanknebenstellen Prenzlau und Schwedt sowie die Warendepots in Königsberg Nm. (bis 1902) und Strasburg (1905 - 1911).

Bestandsgeschichte

Die Unterlagen wurden in mehreren Abgaben in das Brandenburgische Landeshauptarchiv übernommen, so 1974 von der Staatsbank, Bezirksdirektion Potsdam und der Industrie- und Handelsbank, Bezirksdirektion Frankfurt (Oder), 1991 von der Staatsbank der DDR, Cottbus und 1995 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Niederlassung Berlin.
Im Zeitraum von 1998 - 2000 erfolgte die Verzeichnung der Akten. 2017 wurden 47 Akten nachverzeichnet, die man im Zuge der Bearbeitung des Bestandes Rep. 53 Niederlausitzer Bank 2016 herauslöste.

Angaben zum Umfang

Umfang:20,10 lfm; 1080 Akte(n)

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 53 Deutsche Reichsbank Nr.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=50120
 
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