Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 202H Landeskommission für Staatliche Kontrolle |
Dat. - Findbuch: | 1939 - 1953 |
Vorwort: | Behördengeschichte Auf Anordnung der DWK vom 15. Juni 1948 über die Bildung von Kontrollkommissionen bei der DWK und in den Ländern der SBZ wurde für jedes Land eine ständige Kommission beim Ministerpräsidenten des jeweiligen Landes gebildet. Die Landeskontrollkommission war ein selbständiges der Zentralen Kontrollkommission bei der DWK unterstelltes Organe mit folgenden Aufgaben: Sicherung der Durchführung der Wirtschaftspläne und Einhaltung der Plandisziplin in der Produktion; Beseitigung der Bürokratie in Wirtschaft und Verwaltung und Aufdeckung und Bekämpfung wirtschaftsschädigender, ungesetzlicher Handlungen (Sabotage, Spekulation, Schiebertum). Eine Anordnung der DWK vom 8. September 1948 erweiterte das Kontrollsystem durch Schaffung der Funktion der Kontrollbeauftragten bei den Räten der Kreise und kreisfreien Städten. Ab 1952, mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Lande Brandenburg" vom 25. Juli 1952, gingen die Aufgaben an die "Bevollmächtigten der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle" (ZKSK) in den Bezirken Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam über.
Bestandsgeschichte Der Bestand LKK Brandenburg wurde im Oktober 1993 vom BLHA aus dem Archivdepot Coswig des Bundesarchivs z. T. mit Ablieferungslisten übernommen. Der Bestand ist unverzeichnet. |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 40 lfm unverzeichnet |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 202H Landeskommission für Staatliche Kontrolle Nr. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=53360 |
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