203 AVE; Rep. 203 Amt zum Schutze des Volkseigentums; 1839-1960 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 203 Amt zum Schutze des Volkseigentums
Dat. - Findbuch:1839 - 1960
Vorwort:Behördengeschichte
Die SMAD ordnete mit dem SMAD-Befehl Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 und dem Befehl 126 vom 31. Oktober 1945 die Beschlagnahme des Vermögens des Deutschen Staates und seiner Organe, der Amtsleiter der NSDAP, der führenden Mitglieder und Anhänger der NSDAP, der faschistischen Wehrmacht, des Vermögens der NSDAP, ihrer Gliederungen, der ihr angeschlossenen Verbindungen usw. an. Am 29. März 1946 wurde die Schaffung der Zentralen Deutschen Kommission für Sequester- und Konfiskationsangelegenheiten (ZDK) in der SBZ befohlen (SMAD-Befehl Nr. 97). Der Befehl Nr. 154 /181 vom 21. März 1946 veranlasste die Übergabe des beschlagnahmten und sequestrierten Vermögens in den Besitz und die Benutzung der deutschen Selbstverwaltung. Am 17. April 1948 beendete der SMAD-Befehl Nr. 64, mit der Übergabe der enteigneten Betriebe und des sonstigen enteigneten Vermögens in das Volkeigentum, das Sequesterverfahren in der SBZ.
Die Provinzial- bzw. Landessequesterkommission unterstand der ZDK. Die auf Kreis- und Ortsebene bestehenden Sequesterkommissionen, die für die Klärung der Eigentumsverhältnisse für beschlagnahmte Sachwerte und Kleinbetriebe zuständig waren, unterbreiteten der Provinzialverwaltung Vorschläge für die zukünftige Eigentumsform der beschlagnahmten Vermögen und Kleinbetriebe (Liste A-Aufstellung des zu enteignenden Vermögens, Liste B - Aufstellung des dem Eigentümer zurückzugebenden Vermögens). Das am 3. Mai 1946 gebildete Amt für Angelegenheiten der Sequestrierung und Beschlagnahme, welches beim Dezernat Treuhandverwaltung (später Amt für provinz- bzw. landeseigene Betriebe) bei der Abteilung II Wirtschaft und Verkehr angegliedert war, stellte Unterlagen für die ZDK zur Entscheidung über die rationellste Verwendung und Ausnutzung der Vermögenswerte zusammen. Nach der Beendigung des Sequesterverfahrens durch den SMAD-Befehl Nr. 64 vom 17. April 1948 wurde das Amt für Angelegenheiten der Sequestrierung und Beschlagnahme aufgelöst. Zur Sicherung und Nutzung der in Volkseigentum überführten Betriebe und Vermögen wurde mit Beschluss der DWK vom 5. Mai 1948 ein Ausschuss zum Schutze des Volkseigentums eingerichtet. Der Landesbevollmächtigte dieses Ausschusses arbeitete seit 1948 beim brandenburgischen Ministerpräsidenten und fungierte als Verbindungsmann zum im Juli 1948 beim Ministerpräsidenten gebildeten Landesausschusses zum Schutze des Volkseigentums (ab September 1948 Amt zum Schutze des Volkseigentums). Am 30. August 1948 wurde der Landesausschuss zum Schutze des Volkseigentums dem Minister des Innern unterstellt. Bei den Räten der Stadt- und Landkreise arbeiteten ab Oktober 1949 Beauftragte für den Schutz des Volkseigentums, die den Leitern der Kreisverwaltung bzw. dem Amt zum Schutze des Volkseigentums unmittelbar verantwortlich waren. Neben der Verwaltung des Volkseigentums war das Amt zum Schutze des Volkseigentums weiterhin für die gegenüber einigen Eigentumskategorien auszuübende Treuhandverwaltung zuständig. Das Amt zum Schutze des Volkseigentums (seit 1950 Hauptabteilung Amt zum Schutze des Volkseigentums) hatte folgende Aufgaben:
1. Erfassung und Bestandskontrolle des Volkseigentums einschließlich Erstverwertung sowohl des Volkseigentums aus dem SMAD-Befehl Nr. 64 in Verbindung mit den Befehlen Nr. 124/126 als auch aus Sondergesetzgebung und zivilrechtlichen Akten,
2. die Verwaltung und Organisierung des Volkseigentums in Form von VVB (Z), Handelszentralen, Maschinenausleihstationen (MAS) u. a. zentralen Organen öffentlichen Rechts, VVB (L) u. a. zentralen Organen öffentlichen Rechts auf Landesebene, gesellschaftlichen Organisationen (Parteien, Konsumgenossenschaften usw.), Kommunalen Wirtschaftsunternehmen (KWU) sowie Kreisen und Gemeinden, die nicht zur Bildung von KWU verpflichtet waren und
3. die Neueintragung und Veränderung der Rechtsträgereintragungen.
Durch das "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und die Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" vom 23. Juli 1952 gingen die Aufgaben des Amtes zum Schutze des Volkseigentums an die Abteilungen Staatliches Eigentum der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam über.

Bestandsgeschichte
Der Bestand Amt zum Schutze des Volkseigentums wurde 1952 bzw. 1964 in das BLHA übernommen und umfasst auch die 1948 im Amt für Angelegenheiten der Sequestierung und Beschlagnahme zusammengezogene Überlieferung zum Sequesterverfahren. Er besteht aus zwei Teilen:
A. Rep. 203 MdI Amt zum Schutze des Volkseigentums (Generalia):
Hier sind alle die Akteneinheiten zusammengefasst, die sich mit den allgemeinen Fragen der Sequestrierung, Enteignung, der Schaffung und Organisation des Volkseigentums befassen.
B. Spezialia:
Der Teil enthält nach den einzelnen Vermögenskategorien geordnete Einzelfälle (z. B. Bet. = Betriebliches Vermögen, ESA = Sonstiges Vermögen, NV, NS = Nationalsozialistisches Vermögen u. a.). Die Akten des Teils Spezialia wurden aus Gründen der besseren Benutzbarkeit in der Form und mit der Bezeichnung belassen, in der sie vom BLHA übernommen wurden. Da bisher keine durchgängig einheitliche Bestandsabgrenzung mit den Beständen der Rechtsnachfolger vorgenommen wurde, befinden sich Akten, die bis zur Mitte der 50er Jahre weitergeführt wurden, z. T. im Bestand, aber auch in den Referaten Staatliches Eigentum der Bestände der Räte der Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam, bzw. wenn es sich um Gebiete außerhalb dieser Bezirke handelte, in den für die jeweiligen Bezirke zuständigen Archiven. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte in den Jahren 1957, 1968 und 1974/75.
Akten zum Komplex der Sequestrierung, Beschlagnahme und Enteignung sind auch in folgenden Beständen zu finden: Rep. 204A Ministerium der Finanzen, Rep. 206 Wirtschaftsministerium, Rep. 208 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft, Rep. 212 Justizministerium, Rep. 250 Landratsämter.
Nachfolger:Rat des Bezirkes Referat Staatliches Eigentum

Angaben zum Umfang

Umfang:16836 AE; 84,20 lfm
6 Karten

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:Generalia: BLHA, Rep. 203 Amt zum Schutze des Volkseigentums Nr.
Spezialia: BLHA, Rep. 203 Amt zum Schutze des Volkseigentums ESA (bzw. BET, NV, BV u. ä.)
Karten: BLHA, Rep. 203 Amt zum Schutze des Volkseigentums - Karten Nr.
Veröffentlichungen:Hartisch, Torsten: Die Enteignungen von "Nazi- und Kriegsverbrechern" im Land Brandenburg. - Frankfurt am Main, 1998 (Quellen, Findbücher und Inventare des Brandenburgischen Landeshauptarchivs ; 7)
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=53361
 
Startseite|Anmelden|de en fr
Online Recherche mit scopeQuery