945 DTSB BV Cottbus; Rep. 945 Deutscher Turn- und Sportbund - Bezirksvorstand Cottbus; 1961-1990 (Bestand)

Archivplan-Kontext


Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 945 Deutscher Turn- und Sportbund - Bezirksvorstand Cottbus
Dat. - Findbuch:1961 - 1990
Vorwort:Organisationsgeschichte
Im April 1957 erfolgte die Gründung des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB), der die bei seinem Funktionsvorgänger, dem Deutschen Sportausschuss, bestehenden Sektionen aufnahm und in Sportverbände umwandelte. Zu den grundlegenden Aufgaben der Sportorganisation gehörte die Förderung der sportlichen Betätigung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, die Pflege und Förderung der olympischen Idee, die Entwicklung des Amateur- und Massensports und die Organisation von Sport- und Touristikveranstaltungen für breite Bevölkerungskreise. Der DTSB war Organisator der Kinder- und Jugendspartakiaden und des zentralen Turn- und Sportfests. Ihm standen sowohl hauptamtlich beschäftigte Trainer als auch ehrenamtlich tätige Übungsleiter und Kampf- bzw. Schiedsrichter zur Verfügung. Vor allem im Bereich des Kinder- und Jugendsports war der DTSB gefordert, rechtzeitig Talente zu entdecken und zu fördern, da die SED-Führung den Bereich des Leistungssports als Mittel im Ringen um die internationale Anerkennung der DDR sah. Aus diesem Grund war der Bundesvorstand auch zu engster Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und dem Komitee für Körperkultur und Sport der DDR verpflichtet. Den Sportverbänden als organischer Bestandteil des DTSB oblag die fachtechnische Beratung aber auch die politische Führungs- und Organisationsarbeit in der jeweiligen Sportart. Sie wählten weitestgehend selbständige Leitungsorgane, verabschiedeten eigene, einem Musterstatut folgende Satzungen und gaben Fachzeitschriften heraus.
Die Bezirksorganisationen gliederten sich in Bezirks-, Kreis- und Stadtbezirksvorstände, die Fachausschüsse der Sportverbände der DDR, die Bezirksverbände der Sportvereinigungen „Dynamo“ und „Vorwärts“ sowie die nach verschiedenen Sportarten untergliederten bzw. als allgemeine Sportgruppen bestehenden Sportgemeinschaften in den Betrieben, Schulen, Hoch- und Fachschulen. Die Bezirksdelegiertenkonferenz war das oberste Organ der Bezirksorganisation. Auf ihr wurden alle sechs Jahre der Bezirksvorstand, die Bezirksrevisionskommission und die Delegierten zum Turn- und Sporttag gewählt. Beim Bezirksvorstand, seinem Sekretariat und den Bezirksfachausschüssen der Sportverbände waren hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Während der Bezirksvorstand für die Verwirklichung der Beschlüsse des Turn- und Sporttages und des Bundesvorstandes verantwortlich zeichnete, stellte das Sekretariat das eigentliche Arbeitsorgan für die Planung, Koordinierung und Kontrolle der Verbandsarbeit auf Bezirksebene dar. Es leitete die Kreisorganisationen und Bezirksfachausschüsse an und trug für die Qualitätssicherung und die materiell-technische Sicherstellung des Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes, der Sportstätten, des Freizeit- und Erholungssports sowie für die Förderung des Leistungssports Verantwortung. Der Bezirksvorstand gliederte sich in die Bereiche bzw. Abteilungen Organisation/Kader, Nachwuchsleistungssport/Leistungssport, Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb, Kinder- und Jugendsport, Studentensport, Freizeit- und Erholungssport, Propaganda/Kultur/ Internationale Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie Finanzen und Wirtschaft. Bei den Bezirksvorständen bestanden darüber hinaus eine Reihe ständiger und zeitweiliger Kommissionen wie Leitung und Planung, Ehrungen und Auszeichnungen, Propaganda/Kultur und Kinder- und Jugendsport.
Der Aufbau der Kreisorganisationen folgte dem der Bezirksorganisationen. Die eigentliche Basis stellten die Sportgemeinschaften dar, die aus mindestens 15 Mitgliedern bestanden. Ihr höchstes Organ waren die Mitgliederversammlungen, auf denen in der Regel alle drei Jahre der Vorstand, die Revisionskommission und die Delegierten zu den Kreisdelegiertenkonfe-renzen gewählt wurden.
Im Zuge der politischen Wende in der DDR wurde im März 1990 ein außerordentlicher Turn- und Sporttag einberufen, auf dem ein neuer Bundesvorstand gewählt wurde. Dieser beschloss die Auflösung des DTSB zum 5. Dezember desselben Jahres und empfahl den sich herausbildenden Landessportverbänden den Beitritt zum Deutschen Sportbund. Der Landessportbund Brandenburg e.V. gründete sich am 15. September 1990.

Bestandsgeschichte
Die DTSB-Bezirksvorstände unterhielten keine Archive und waren auch nicht verpflichtet, Schriftgut an das Archiv des DTSB-Bundesvorstandes abzugeben. Dies hatte zur Folge, dass aus Kapazitätsgründen teilweise umfangreiche Kassationen bei den Bezirksvorständen vorgenommen worden sind. Im Zuge der 1990 beginnenden Auflösung der Bezirks- und Kreisvorstände bemühte sich das BLHA um die Sicherung und Übernahme der noch vorhandenen Unterlagen, konnte jedoch weitere Kassationen, v.a. seitens der Kreisausschüsse, nicht verhindern. Erste Übernahmen von Schriftgut der Bezirkssportschule und des DTSB-Bezirksvorstandes Frankfurt (Oder) in die dortige Außenstelle des BLHA erfolgten im November 1990. Dem folgten die Abgaben der verbliebenen Materialien des Bezirksvorstandes Cottbus im Juli und des Bezirksvorstandes Potsdam im August 1991. Mit Ausnahme der DTSB-Kreisvorstände Neuruppin und Potsdam konnten keine weiteren Materialien dieser Ebene im Land Brandenburg gesichert werden. Die Personal-, Lohn- und Gehaltsunterlagen der Kreis- und Bezirksvorstände verblieben beim Landessportbund Brandenburg e.V. in Potsdam, die der Sportclubs, Sportverbände und des Bundesvorstandes befinden sich in der SAPMO.
Erschließungszustand
Der Bestand wurde im Zuge der Retrokonversion von Findhilfsmitteln in das Archivprogramm überführt, d.h. es erfolgte keine Bearbeitung des Bestandes.
Vorgänger:Landessportausschuss Brandenburg
Nachfolger:Landessportbund Brandenburg e.V.

Angaben zum Umfang

Umfang:2,10 lfm

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 945 DTSB-Bezirksvorstand Cottbus Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält nur Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=92591
 
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