1990 TSK; Rep. 1990 Tierseuchenkasse Brandenburg; 1992-2018 (Bestand)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zu Inhalt und Struktur

Titel:Rep. 1990 Tierseuchenkasse Brandenburg
Dat. - Findbuch:1992 - 2018
Vorwort:B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E
Notizen, Stand 2020

Registraturbildner (Bezeichnung):

Die Tierseuchenkasse ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes mit eigener Wirtschafts- und Rechniungsführung und wird vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verwaltet. Die TSK hat die Aufgabe, Beiträge zu erheben um Entschädigungen, Beihilfen und sonstige Unterstützungen zu gewähren. Die TSK mindert finanzielle Belastungen bei Auftreten von Seuchen für den Einzelnen.
Der Sitz der Geschäftsstelle der Tierseuchenkasse Brandenburg befindet sich: Am Seegraben 18, 03051 Cottbus.

März 1993
Errichtung der Tierseuchenkasse beim LELF
Auflösung durch Erlass v. 20.12.2001

18.12.2001 bis 2004
mit der Errichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (LVL) wird die Tierseuchenkasse beim LVL weitergeführt und fachlich zugeordnet

2004 bis 2009
die Tierseuchenkasse bleibt fachlich beim neu errichteten Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung( LVLF) angebunden

16.07.2010 bis 2014
Die Aufgaben des Verbraucherschutzes des ehemaligen LVLF werden vom neu errichteten Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) wahrgenommen.
Die Tierseuchenkasse wird mit den Aufgaben des Verbraucherschutzes vom neuen LUGV übernommen. Sie ist der Abteilung V - Verbraucherschutz zugeordnet.

2014 bis 2019
Die Aufgaben des Verbraucherschutzes werden vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Verbraucherschutz wahrgenommen, oberste zuständige Landesbehörde ist das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

seit November 2019 LAVG, Abteilung Verbraucherschutz
oberste zuständige Landesbehörde ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

B E S T A N D S G E S C H I C H T E
Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG.
Die erste Übergabe erfolgte im Jahr 2007.

E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D
Bestand unbearbeitet, Verzeichnungsangaben des Registraturbildners.

I N H A L T
Jahresberichte der TSK, Sachakten zu Entschädigungen von Tierhaltern, Forum Tiergesundheit, Organisation, Meldekarten, Beiratssitzungen, 10 Jahre TSK

Angaben zum Umfang

Umfang:0,55 lfm

Angaben zu Findmitteln

Findhilfsmittel:Ablieferungsverzeichnis

Angaben zur Benutzung

Zitierweise:BLHA, Rep. 1990 Tierseuchenkasse Brandenburg Nr.
Benutzungsbeschränkung:Enthält auch Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen.
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archivar
Physische Benützbarkeit:§ 11 BbgArchivG
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=95979
 
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