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Allgemeine Information |
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Titel: | Rep. 1990 Tierseuchenkasse Brandenburg |
Dat. - Findbuch: | 1992 - 2018 |
Vorwort: | B E H Ö R D E N G E S C H I C H T E Notizen, Stand 2020
Registraturbildner (Bezeichnung):
Die Tierseuchenkasse ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes mit eigener Wirtschafts- und Rechniungsführung und wird vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verwaltet. Die TSK hat die Aufgabe, Beiträge zu erheben um Entschädigungen, Beihilfen und sonstige Unterstützungen zu gewähren. Die TSK mindert finanzielle Belastungen bei Auftreten von Seuchen für den Einzelnen. Der Sitz der Geschäftsstelle der Tierseuchenkasse Brandenburg befindet sich: Am Seegraben 18, 03051 Cottbus.
März 1993 Errichtung der Tierseuchenkasse beim LELF Auflösung durch Erlass v. 20.12.2001
18.12.2001 bis 2004 mit der Errichtung eines Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (LVL) wird die Tierseuchenkasse beim LVL weitergeführt und fachlich zugeordnet
2004 bis 2009 die Tierseuchenkasse bleibt fachlich beim neu errichteten Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung( LVLF) angebunden
16.07.2010 bis 2014 Die Aufgaben des Verbraucherschutzes des ehemaligen LVLF werden vom neu errichteten Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) wahrgenommen. Die Tierseuchenkasse wird mit den Aufgaben des Verbraucherschutzes vom neuen LUGV übernommen. Sie ist der Abteilung V - Verbraucherschutz zugeordnet.
2014 bis 2019 Die Aufgaben des Verbraucherschutzes werden vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Verbraucherschutz wahrgenommen, oberste zuständige Landesbehörde ist das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
seit November 2019 LAVG, Abteilung Verbraucherschutz oberste zuständige Landesbehörde ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
B E S T A N D S G E S C H I C H T E Die Übernahme und Bewertung nicht mehr benötigter Unterlagen erfolgt auf der Grundlage von § 4 Abs. 1 und 2 BbgArchivG. Die erste Übergabe erfolgte im Jahr 2007.
E R S C H L I E S S U N G S Z U S T A N D Bestand unbearbeitet, Verzeichnungsangaben des Registraturbildners.
I N H A L T Jahresberichte der TSK, Sachakten zu Entschädigungen von Tierhaltern, Forum Tiergesundheit, Organisation, Meldekarten, Beiratssitzungen, 10 Jahre TSK |
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Angaben zum Umfang |
Umfang: | 0,55 lfm |
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Angaben zu Findmitteln |
Findhilfsmittel: | Ablieferungsverzeichnis |
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Angaben zur Benutzung |
Zitierweise: | BLHA, Rep. 1990 Tierseuchenkasse Brandenburg Nr. |
Benutzungsbeschränkung: | Enthält auch Verzeichnungseinheiten, für die Benutzungsbeschränkungen aufgrund Gesetzeslage bestehen. |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Archivar |
Physische Benützbarkeit: | § 11 BbgArchivG |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | http://blha-recherche.brandenburg.de/detail.aspx?ID=95979 |
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